Leiternprüfung in bautzen
Die Prüfung von Leitern und Tritten (Leiterprüfung) nach DGUV 208-016 in bautzen
Kuhn Arbeitssicherheit
Tödliche Gefahr: Leiterunfälle vermeiden
Laut Arbeitsunfallstatistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) e. V. gab es 2016 bei der Nutzung von Leitern 23.700 meldepflichtige Arbeitsunfälle. Fast jeder 15. dieser Unfälle hatte schwere bis tödliche Verletzungen zur Folge.
Stürzt ein Beschäftigter von einer Leitern oder Tritte die nicht wiederkehrend durch eine befähigte Person auf ihren sicheren Zustand geprüft wurde, kann die Versicherung im Schadensfall die Übernahme verweigern, oder Regress von den Verantwortlichen der Pflichtverletzung fordern.
UVV-Prüfung von Leitern & Tritten nach BetrSichV & DGUV 208-016 in bautzen
Leitern, Tritte und Leiterzubehör, wie Wandabstützungen oder Holmverlängerungen, sind als technische Arbeitsmittel Tag für Tag in zahlreichen Betrieben im Einsatz und können aufgrund ihrer Belastung und Beanspruchung zum Sicherheitsrisiko werden. Damit die Sicherheit der Mitarbeiter oder von Besuchern der Arbeitsstätte gewährleistet ist, sind Unternehmer, die Leitern und Tritte bereitstellen, dazu verpflichtet, sie in regelmäßigen Abständen prüfen zu lassen.
Wie häufig müssen Leitern und Tritte geprüft werden?
Leitern und Tritte müssen mindestens alle 12 Monate geprüft werden. Die Prüfintervalle richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen. Die erneute Überprüfung der Leitern und Tritte sowie des Leiterzubehörs muss jedoch spätestens nach 12 Monaten erfolgen. Das Ergebnisse müssen dokumentiert werden.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreibt die Durchführung einer regelmäßigen Überprüfung nach DGUV 208-016 durch eine befähigte Person oder einen Sachkundigen vor. Bei dieser wiederkehrenden Leiterprüfung, welche die BGI 694 ablöst, müssen Leitern und Tritte auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung).
Die Art, den Umfang und die Fristen der Prüfung sind anhand der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.
Darf jeder gelernte Handwerker Leitern und Tritte prüfen?
Die Betriebssicherheitsverordnung besagt, dass jeder Unternehmer dafür sorgen muss, dass eine befähigte und von ihm beauftragte Person Leitern und Tritte wiederkehrend auf deren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Befähigte Personen müssen nachweisen können, dass sie über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügen.
UVV-Prüfung von Leitern und Tritten
Ich führe die Prüfung nach DGUV 208-016 fachgerecht und kompetent für Sie durch – herstellerunabhängig! Lassen Sie Ihre Leitern und Tritte durch mich bei Ihnen vor Ort inspizieren und kommen Sie damit Ihrer Prüfpflicht als Unternehmer nach. Da die Leiterprüfung im Abstand von maximal 12 Monaten wiederholt werden muss, bin ich Ihnen ein fester und zuverlässiger Partner, der zur Sicherheit in Ihrem Unternehmen beiträgt.
Was wird bei der UVV-Prüfung von Leitern und Tritten geprüft?
Als befähigte Personen übernehme ich die systematische Erfassung und eindeutige Kennzeichnung aller Leitern und Tritte in Ihrem Betrieb sowie die Überprüfung anhand einer Checkliste – selbstverständlich inklusive Dokumentation. Ich prüfen dabei, ob Verschleiß, Verformungen oder Defekte vorliegen, ob Bauteile fehlen und Verbindungselemente ordnungsgemäß funktionieren. Sind die Betriebsmittel in einem einwandfreien Zustand, kennzeichnen ich sie mit einem Prüfsiegel, auf dem der Zeitpunkt der nächsten Leiterprüfung vermerkt ist. Liegen Mängel vor, werden die jeweiligen Leitern und Tritte aussortiert und dürfen nicht mehr verwendet werden.
prüfung folgender Leitern gemäß DGUV 208-016
- Anlegeleitern
- Schiebeleitern (mit & ohne Seilzug)
- Rollleitern
- Glasreinigerleitern,
- Etagenleitern & Tourenleitern
- Mehrzweckleitern (zweiteilig & mit Gelenken)
- Stehleitern mit Plattform
- Stehleitern (beidseitig besteigbare, fahrbare & höhenverstellbare)
- Saalleitern & Montageleitern
- Treppenleitern
- Mastleitern & Hängeleitern
- Steckleitern
- Podestleitern
- Dachdeckerauflegeleitern
- Seilleitern
- Leiterntritte, Treppentritte & Rolltritte
Ich prüfen folgendes Leiterzubehör gemäß DGUV 208-016
- Wandabstützungen
- Leitertraversen (gerade & gebogen)
- Aufsetz-, Einhak- & Einhängevorrichtungen
- Leitergurte
- schwenkbare Füße
- Stahlspitzen
- Holmverlängerungen
- Höhenausgleich für gerade Leitertraversen
- Seitengeländer/ Haltebügel Einhängepodeste
Ein fester Termin im Jahr und alle Ihre Arbeits- und Betriebsmittel sind geprüft, das spart nicht nur Arbeitszeitausfallzeit sondern auch noch Terminstress und bares Geld.
Erhalten Sie jetzt eine unverbindliche Beratung zur Leiternprüfung!
"Super Service!
Sicherheit am Arbeitsplatz und dadurch auch Gesunderhaltung der Mitarbeiter .. ein sehr wichtiges und dringendes Thema – gerade auch bei kleineren Firmen. Daher ist es toll, dass es diese Angebote gibt. Sehr freundlich, sehr kompetent.”
Mielert P.
"Schnelle Terminvergabe!
Ich kann diese Leute nicht genug empfehlen. Angebote werden schnell und zu einem hervorragenden Preis geliefert. Ihr professionelles Niveau beschämt andere. Das Team kam pünktlich, war professionell, freundlich, kenntnisreich und ging weit darüber hinaus.”