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Arbeitsschutz in der Oberlausitz
Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehme ich die sicherheitstechnische Betreuung deines Unternehmens — von der Gefährdungsbeurteilung über Brandschutz und UVV-Prüfungen bis zur Schulung deiner Mitarbeiter. Ein zentraler Ansprechpartner für Arbeitssicherheit, Brandschutz, SiGeKo, Prüfungen und Schulungen.
Persönliche Betreuung in Sachsen und der Oberlausitz — digitale Beratung deutschlandweit
Die Realität im Arbeitsschutz
— 01Fünf Sätze, die ich in Erstgesprächen immer wieder höre. Wenn du dich in einem davon wiederfindest, bist du hier richtig.
Du bist aufgrund der vielen gesetzlichen Vorschriften im Arbeitsschutz überfordert.
Du hast Existenzängste, weil du nicht weißt, wie du den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden kannst.
Du kannst nicht schlafen, weil immer wieder Arbeitsunfälle passieren und dadurch hohe Kosten entstehen.
Du machst dir Sorgen, welche persönlichen Folgen auf dich zukommen, wenn Auflagen nicht eingehalten werden.
Du hast keine Zeit, um ständig deine Geräte und Maschinen zu überprüfen.
Keine Option — eine Pflicht
— 02Sobald du den ersten Mitarbeiter beschäftigst, greift das Arbeitsschutzgesetz. Passiert ein Unfall, wird sofort gefragt, wann die letzte Unterweisung stattgefunden hat. Wer nichts nachweisen kann, muss mit Konsequenzen rechnen — bis hin zur persönlichen Verantwortung. Welche Folgen im Einzelfall drohen, hängt unter anderem von der Rechtsform, der Aufgabenübertragung im Betrieb und dem konkreten Sachverhalt ab.
Bei Verstößen gegen Arbeitsschutzvorschriften können abhängig vom konkreten Tatbestand Bußgelder und behördliche Maßnahmen folgen.
Ab der ersten Anstellung bist du zur sicherheitstechnischen Betreuung verpflichtet.
Fehlt der Nachweis, stellt sich die Frage nach der persönlichen Verantwortung. Wie weit sie reicht, hängt vom konkreten Sachverhalt ab — nicht allein von der Rechtsform.
Dein aktueller Fall
— 03Wähl aus, was bei dir ansteht. Du siehst sofort, wie die Rechtslage aussieht, was passiert, wenn nichts geschieht — und wie ich es löse.
Es existiert keine oder nur eine veraltete Gefährdungsbeurteilung — oder sie deckt neue Maschinen, Tätigkeiten und Gefahrstoffe nicht ab.
Die Gefährdungsbeurteilung ist nach § 5 Arbeitsschutzgesetz Pflicht — für jeden Betrieb, ab dem ersten Beschäftigten, dokumentiert nach § 6. Sie muss aktuell gehalten werden, sobald sich Tätigkeiten, Maschinen oder Arbeitsstoffe ändern.
Bei Unfall oder Kontrolle fehlt der zentrale Nachweis. Bußgeld, Haftungsfragen und Probleme mit der Berufsgenossenschaft folgen — im Ernstfall auch persönlich — abhängig vom Einzelfall.
Passt nichts genau? Im Erstgespräch klären wir deine Lage in 15 Minuten — kostenlos.
Die Lösung
— 04Ich bringe Expertise aus einem breiten Spektrum an Einzelberufen mit, damit du behördlichen Kontrollbesuchen gelassen entgegentrittst.
Meine Schulungen und Unterweisungen bleiben im Kopf — deine Mitarbeiter handeln aufmerksamer, Unfälle und Folgekosten sinken.
Ich halte dir den Rücken frei, damit du dich voll auf dein Kerngeschäft konzentrieren kannst.
Bei dringenden Anliegen erreichst du mich direkt telefonisch.
Vorher & Nachher
— 05Links die Situation, wie ich sie bei der ersten Begehung vorfinde. Rechts derselbe Bereich nach Umsetzung der Maßnahmen. Zieh den Regler — oder nutz die Pfeiltasten.
Analyse & Organisation
— 06Die meisten Betriebe haben Fragmente: eine alte Gefährdungsbeurteilung, ein paar Betriebsanweisungen, Unterweisungen ohne Nachweis. Ich analysiere den gesamten Betrieb, zeige die Lücken auf und entwickle daraus eine belastbare, praxistaugliche Arbeitsschutzorganisation — von der ersten Bestandsaufnahme bis zur laufenden Betreuung.
Ich erfasse deinen Betrieb strukturiert: Tätigkeiten, Maschinen, Arbeitsmittel, Lager- und Gefahrstoffbereiche, Abläufe und Verantwortlichkeiten. Der Start ist digital möglich — du schickst Unternehmensdaten, vorhandene Unterlagen und detaillierte Fotos, ergänzt durch ein Telefonat oder eine Videoberatung. Wo es nötig ist, komme ich vor Ort.
Alles strukturiert digital abgelegt — jederzeit vorzeigbar und fortlaufend aktualisiert.
Vorhandene Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Prüfnachweise — was da ist, schaue ich mir an.
Detailfotos von Arbeitsplätzen, Maschinen, Lagerbereichen und Betriebszuständen — daraus erkenne ich viele Gefährdungen bereits.
Im Gespräch klären wir Abläufe und offene Punkte. Eine Begehung vor Ort ergänzt die Analyse, wo sie nötig ist.
Ich erstelle nicht nur einzelne Dokumente. Ich analysiere den gesamten Betrieb, zeige was fehlt und baue daraus eine belastbare, praxistaugliche Arbeitsschutzorganisation — bis zur laufenden Betreuung.
Analyse-Gespräch vereinbarenLeistungen
— 07Von der laufenden Betreuung bis zur einzelnen Prüfung — du brauchst nur einen Ansprechpartner.
Beratung und Analyse — keine arbeitsmedizinische Betreuung
Wichtige Abgrenzung: Der Bereich Gesundheitsschutz umfasst Beratung, Analyse von Arbeitsplätzen und Belastungen, betriebliches Gesundheitsmanagement sowie Schulungen. Ich bin kein Betriebsarzt und kein Arbeitsmediziner: arbeitsmedizinische Vorsorge, Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchungen, medizinische Diagnosen oder die arbeitsmedizinische Betreuung nach ASiG gehören ausdrücklich nicht zu meinem Leistungsumfang. Diese Aufgaben übernimmt ein Betriebsarzt — auf Wunsch nenne ich dir passende Ansprechpartner in deiner Region.
Deine Vorteile
— 08Die sicherheitstechnische Betreuung wird organisiert und nachvollziehbar dokumentiert — als Grundlage für Nachweise gegenüber Berufsgenossenschaft und Aufsichtsbehörde.
Sichere Arbeitsbedingungen und geschultes Personal reduzieren Gefahrenstellen, Unfälle und krankheitsbedingte Ausfälle spürbar.
Jeder vermiedene Unfall spart Ausfallzeit, Bußgelder und Folgekosten. Arbeitsschutz ist keine Ausgabe, sondern eine Absicherung.
Durch regelmäßige Weiterbildung verfolge ich Änderungen im Arbeitsschutzrecht — du sparst dir die Eigenrecherche.
Diese Unternehmen vertrauen auf meine Arbeit
So starten wir
— 09Klick auf den Button und such dir im Kalender einen Termin aus, der dir passt.
Wir sprechen 15 Minuten über deinen Betrieb, deine Pflichten und wo du aktuell stehst — kostenlos und unverbindlich.
Du bekommst eine ehrliche Einschätzung und ein konkretes Angebot — ohne Verpflichtung.
Über mich
— 10
Als Sicherheitsfachkraft — Sicherheitsmeister und Fachkraft für Arbeitssicherheit — übernehme ich für Unternehmen die sicherheitstechnische Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2. Darüber hinaus unterstütze ich als betrieblicher Gesundheitsmanager, Brandschutzbeauftragter, Ausbilder, Arbeitsmittelprüfer und Sicherheitskoordinator.
Ich zeige Missstände in deinem Unternehmen auf und begleite dich bei der Behebung. So entstehen klare Verhältnisse im Arbeitsschutz — mit besserer Planbarkeit, weniger Gefahrenstellen und einem sichereren Arbeitsumfeld.
Kundenstimmen
— 11Auszüge aus Rückmeldungen von Teilnehmern meiner Schulungen und Ausbildungen.
„Habe meinen Kranführer-Schein bei Herrn Kuhn gemacht. Nur zu empfehlen 👍 Top“
„Sehr kompetent. Bringt das Fachwissen sehr verständlich rüber, ist nett und freundlich. Sehr zu empfehlen!!!!!!!“
„Der Lehrgang war fachlich fundiert, praktisch orientiert und kein bisschen langweilig! 👍“
Einsatzgebiet
— 12Persönliche Betreuung in der Oberlausitz und in Sachsen. Digitale Beratung, Dokumentenprüfung und Projektunterstützung für Unternehmen in ganz Deutschland.
Oberlausitz, Sachsen und angrenzende Regionen
Für Unternehmen in ganz Deutschland
Wichtig: Nicht jede Pflicht lässt sich vollständig aus der Ferne erfüllen. Begehungen, Prüfungen von Arbeitsmitteln, praktische Unterweisungen und die Koordination auf der Baustelle brauchen Termine vor Ort. Im Erstgespräch klären wir, was digital möglich ist und wo ein Vor-Ort-Termin erforderlich wird.
Vor Ort in diesen Kreisen
— 12bHäufige Fragen
— 1315 Minuten, kostenlos und unverbindlich. Danach weißt du genau, wo dein Betrieb steht.
Kostenloses Erstgespräch vereinbarenoder ruf direkt an: 0162 6014463