ARBEITSSICHERHEIT — DGUV VORSCHRIFT 2

Arbeitssicherheit

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit für deinen Betrieb.

Ich übernehme die sicherheitstechnische Betreuung deines Unternehmens nach Arbeitssicherheitsgesetz und der für deinen Unfallversicherungsträger geltenden DGUV Vorschrift 2. Gemeinsam schaffen wir klare Strukturen, aktuelle Gefährdungsbeurteilungen und Maßnahmen, die im Arbeitsalltag tatsächlich funktionieren – von der ersten Bestandsaufnahme über Begehungen, Betriebsanweisungen und Unterweisungen bis zur laufenden Betreuung. Du erhältst einen festen Ansprechpartner, verständliche Empfehlungen und eine nachvollziehbare Dokumentation. Die Verantwortung für den Arbeitsschutz bleibt beim Arbeitgeber. Ich berate und unterstütze dich bei der fachgerechten Umsetzung.

Persönliche Betreuung in Sachsen und der Oberlausitz — digitale Abstimmung deutschlandweit

S.01 Praxisnah geplant
nachvollziehbar dokumentiert
KUHN FACHKRAFT FÜR ARBEITSSICHERHEIT
Gefährdungen bewerten
Maßnahmen organisieren
Wirksamkeit verfolgen
Betreuung nach DGUV Vorschrift 2
Persönlich vor Ort in Sachsen & der Oberlausitz
Digitale Beratung deutschlandweit
Ein zentraler Ansprechpartner für alle Bereiche

Wann Unterstützung sinnvoll ist

S.01

Wenn Arbeitsschutz nicht klar organisiert ist, entstehen Lücken.

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist noch nicht schriftlich bestellt oder der bestehende Betreuungsvertrag passt nicht mehr zum Betrieb.

Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Unterweisungsnachweise oder andere Arbeitsschutzdokumente fehlen oder sind veraltet.

Maßnahmen werden zwar erkannt, aber nicht eindeutig zugeordnet, terminiert und auf ihre Wirksamkeit geprüft.

Neue Tätigkeiten, Maschinen, Arbeitsstoffe, Beschäftigte oder Betriebsbereiche erfordern eine erneute sicherheitstechnische Bewertung.

Unfallursachen und organisatorische Schwachstellen werden systematisch ausgewertet. Daraus werden geeignete Maßnahmen abgeleitet und nachverfolgt.

Eine Begehung durch Berufsgenossenschaft oder Arbeitsschutzbehörde ist angekündigt und die erforderlichen Unterlagen und Nachweise müssen geprüft werden.

Leistungsbereiche

S.02

Arbeitssicherheit als System – nicht als Sammlung einzelner Dokumente.

So läuft die Betreuung

S.03

So läuft die Betreuung.

Betrieb kennenlernen

Im Erstgespräch klären wir Branche, Beschäftigtenzahl, Tätigkeiten, vorhandene Unterlagen und den aktuellen Handlungsbedarf. Anschließend verschaffe ich mir einen persönlichen Eindruck vom Betrieb.

Betreuung planen

Bestehende Strukturen und Dokumente werden geprüft. Daraus legen wir den erforderlichen Betreuungsumfang, die Prioritäten und die nächsten Schritte fest.

Maßnahmen umsetzen

Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Unterweisungen, Begehungen und organisatorische Maßnahmen werden entsprechend dem tatsächlichen Bedarf umgesetzt.

Fortschritt nachhalten

Offene Maßnahmen, betriebliche Veränderungen und wiederkehrende Aufgaben werden nachverfolgt. Die Betreuung und Dokumentation werden regelmäßig aktualisiert.

BETREUUNG ALS SYSTEM

S.04

Was die sicherheitstechnische Betreuung umfasst.

01

Prüfen und bewerten

Begehungen und Gefährdungsbeurteilungen zeigen, wo konkreter Handlungsbedarf besteht.

02

Umsetzen und vermitteln

Betriebsanweisungen, Unterweisungen und klare Zuständigkeiten bringen Maßnahmen in den Arbeitsalltag.

03

Nachhalten und verbessern

ASA-Sitzungen, Dokumentation und Wirksamkeitskontrollen halten den Arbeitsschutz dauerhaft aktuell.

Rechner & Online-Checks

Ausgangslage vorab selbst einordnen.

Die Rechner geben eine erste Orientierung und ersetzen keine betriebsbezogene fachliche Bewertung.

PRAXISNAH STATT NUR PFLICHTERFÜLLUNG S.05

Arbeitsschutz, der im Betrieb funktioniert

Sicherheitstechnische Betreuung sollte nicht nur aus Dokumenten und Pflichtterminen bestehen. Entscheidend ist, dass Maßnahmen verständlich, umsetzbar und wirtschaftlich sinnvoll sind.
Ich unterstütze Unternehmen dabei, gesetzliche Anforderungen strukturiert umzusetzen und gleichzeitig praktikable Lösungen für den betrieblichen Alltag zu finden. Dabei stehen insbesondere im Fokus:
- klare Prioritäten statt unnötiger Bürokratie
- praxisgerechte Gefährdungsbeurteilungen und Maßnahmen
- verständliche Dokumentation
- direkte und persönliche Ansprechpartner
- nachvollziehbare Umsetzung offener Punkte
- Unterstützung bei Veränderungen, Unfällen oder behördlichen Anforderungen

So entsteht ein Arbeitsschutzsystem, das nicht nur auf dem Papier funktioniert, sondern im Unternehmen tatsächlich gelebt werden kann.

Sicherheitstechnische Betreuung

WARUM KUHN ARBEITSSICHERHEIT

S.06

Persönlich. Praxisnah. Verlässlich.

Persönlicher Ansprechpartner
Direkte Betreuung ohne wechselnde Ansprechpartner oder anonyme Hotline.

Praxisnahe Lösungen
Maßnahmen werden so geplant, dass sie im betrieblichen Alltag tatsächlich umsetzbar sind.

Klare Dokumentation
Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Protokolle und Nachweise werden nachvollziehbar und strukturiert erstellt.

Langfristige Begleitung
Offene Maßnahmen, Änderungen im Betrieb und wiederkehrende Pflichten werden kontinuierlich berücksichtigt.

Regional + deutschlandweit

S.07

Vor Ort, digital oder kombiniert.

Persönliche Betreuung erfolgt schwerpunktmäßig in der Oberlausitz, Sachsen und angrenzenden Regionen. Digitale Beratung, Dokumentenprüfung und Projektunterstützung können deutschlandweit angeboten werden. Wo eine Vor-Ort-Leistung erforderlich ist, wird das individuell abgestimmt.

  • Vor-Ort-Betreuung in Sachsen und der Oberlausitz
  • Digitale Arbeitsschutzberatung deutschlandweit
  • Gefährdungsbeurteilungen praxisnah erstellen
  • Betriebsanweisungen rechtssicher aufbereiten
  • Dokumente prüfen und bestehende Systeme verbessern
  • Vor-Ort- und Online-Betreuung flexibel kombinieren
Janis Kuhn beurteilt mit einem betrieblichen Ansprechpartner eine Maschine
Arbeitsbedingungen direkt vor Ort beurteilen
Janis Kuhn stimmt Arbeitsschutzmaßnahmen mit einem betrieblichen Ansprechpartner ab
Arbeitsschutzmaßnahmen gemeinsam abstimmen

Häufige Fragen

S.08

Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Grundsätzlich müssen Arbeitgeber für eine geeignete sicherheitstechnische Betreuung sorgen. Grundlage sind das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2. Wie die Betreuung konkret organisiert wird, hängt unter anderem von Branche, Beschäftigtenzahl und zuständigem Unfallversicherungsträger ab. Für kleinere Unternehmen können alternative Betreuungsmodelle vorgesehen sein.

Die Kosten richten sich nach Beschäftigtenzahl, Branche, Gefährdungspotenzial und dem bereits vorhandenen Arbeitsschutzsystem. Nach einem kurzen Erstgespräch kann der tatsächliche Betreuungsbedarf eingeschätzt und ein transparentes Angebot erstellt werden.

Eine interne Fachkraft für Arbeitssicherheit ist im eigenen Unternehmen beschäftigt. Bei der externen Betreuung übernimmt eine entsprechend qualifizierte Fachkraft diese Aufgaben als externer Dienstleister. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen ist die externe Betreuung häufig wirtschaftlicher, weil Fachwissen bedarfsgerecht genutzt werden kann.

Ein erstes Gespräch und die Sichtung vorhandener Unterlagen sind meist kurzfristig möglich. Anschließend werden der aktuelle Stand, notwendige Maßnahmen und die weitere Betreuung abgestimmt. Der konkrete Starttermin richtet sich nach Umfang und betrieblicher Situation.

Ja. Der Schwerpunkt der persönlichen Vor-Ort-Betreuung liegt in der Oberlausitz, Sachsen und angrenzenden Regionen. Beratungen, Dokumentenprüfungen und viele vorbereitende Tätigkeiten können auch digital und deutschlandweit durchgeführt werden. Weitere Vor-Ort-Einsätze sind nach Abstimmung möglich.

Wie gut ist dein Arbeitsschutz aktuell organisiert?

Im kostenlosen 15-minütigen Erstgespräch klären wir den aktuellen Stand, den konkreten Anlass und die nächsten sinnvollen Schritte.

Fachlich geprüft von Janis Kuhn

Fachkraft für Arbeitssicherheit · Sicherheitsmeister · Brandschutzbeauftragter · Ausbilder und Arbeitsmittelprüfer
Qualifikation & Arbeitsweise