Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Schriftliche Bestellung und laufende sicherheitstechnische Beratung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 – abgestimmt auf Branche, Betriebsgröße und Gefährdungssituation.
Arbeitssicherheit
Ich übernehme die sicherheitstechnische Betreuung deines Unternehmens nach Arbeitssicherheitsgesetz und der für deinen Unfallversicherungsträger geltenden DGUV Vorschrift 2. Gemeinsam schaffen wir klare Strukturen, aktuelle Gefährdungsbeurteilungen und Maßnahmen, die im Arbeitsalltag tatsächlich funktionieren – von der ersten Bestandsaufnahme über Begehungen, Betriebsanweisungen und Unterweisungen bis zur laufenden Betreuung. Du erhältst einen festen Ansprechpartner, verständliche Empfehlungen und eine nachvollziehbare Dokumentation. Die Verantwortung für den Arbeitsschutz bleibt beim Arbeitgeber. Ich berate und unterstütze dich bei der fachgerechten Umsetzung.

Wann Unterstützung sinnvoll ist
S.01Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist noch nicht schriftlich bestellt oder der bestehende Betreuungsvertrag passt nicht mehr zum Betrieb.
Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Unterweisungsnachweise oder andere Arbeitsschutzdokumente fehlen oder sind veraltet.
Maßnahmen werden zwar erkannt, aber nicht eindeutig zugeordnet, terminiert und auf ihre Wirksamkeit geprüft.
Neue Tätigkeiten, Maschinen, Arbeitsstoffe, Beschäftigte oder Betriebsbereiche erfordern eine erneute sicherheitstechnische Bewertung.
Unfallursachen und organisatorische Schwachstellen werden systematisch ausgewertet. Daraus werden geeignete Maßnahmen abgeleitet und nachverfolgt.
Eine Begehung durch Berufsgenossenschaft oder Arbeitsschutzbehörde ist angekündigt und die erforderlichen Unterlagen und Nachweise müssen geprüft werden.
Leistungsbereiche
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Schriftliche Bestellung und laufende sicherheitstechnische Beratung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 – abgestimmt auf Branche, Betriebsgröße und Gefährdungssituation.
Gefährdungen systematisch ermitteln und bewerten, geeignete Maßnahmen festlegen, Verantwortlichkeiten zuordnen und die Wirksamkeit prüfen.
Verständliche und tätigkeitsbezogene Betriebsanweisungen als Grundlage für sichere Arbeitsabläufe und die Unterweisung der Beschäftigten.
Gegenseitige Gefährdungen erkennen, Schutzmaßnahmen abstimmen sowie Verantwortlichkeiten und Schnittstellen zwischen den beteiligten Unternehmen klar regeln.
Unfallhergänge und Ursachen systematisch auswerten, geeignete Maßnahmen ableiten und erforderliche Dokumente und Unterweisungen aktualisieren.
Unterstützung bei Gefahrstoffverzeichnis, Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen, Lagerung, Betriebsanweisungen und der betrieblichen Umsetzung.
So läuft die Betreuung
S.03Im Erstgespräch klären wir Branche, Beschäftigtenzahl, Tätigkeiten, vorhandene Unterlagen und den aktuellen Handlungsbedarf. Anschließend verschaffe ich mir einen persönlichen Eindruck vom Betrieb.
Bestehende Strukturen und Dokumente werden geprüft. Daraus legen wir den erforderlichen Betreuungsumfang, die Prioritäten und die nächsten Schritte fest.
Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Unterweisungen, Begehungen und organisatorische Maßnahmen werden entsprechend dem tatsächlichen Bedarf umgesetzt.
Offene Maßnahmen, betriebliche Veränderungen und wiederkehrende Aufgaben werden nachverfolgt. Die Betreuung und Dokumentation werden regelmäßig aktualisiert.
LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK
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Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen für Arbeitsbereiche, Tätigkeiten und Arbeitsmittel. Maßnahmen werden praxisnah festgelegt und nachvollziehbar dokumentiert.
In Vorbereitung
Regelmäßige Betriebsbegehungen, Bewertung sicherheitsrelevanter Auffälligkeiten und Beratung zu technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen.
In Vorbereitung
Unterstützung bei Pflichtunterweisungen, Betriebsanweisungen, Dokumentationspflichten sowie bei der Umsetzung gesetzlicher und berufsgenossenschaftlicher Anforderungen.
In Vorbereitung
Vorbereitung und Begleitung von Arbeitsschutzausschusssitzungen, Nachverfolgung offener Maßnahmen sowie kontinuierliche Beratung bei betrieblichen Veränderungen.
In VorbereitungPRAXISNAH STATT NUR PFLICHTERFÜLLUNG S.05
Sicherheitstechnische Betreuung sollte nicht nur aus Dokumenten und Pflichtterminen bestehen. Entscheidend ist, dass Maßnahmen verständlich, umsetzbar und wirtschaftlich sinnvoll sind.
Ich unterstütze Unternehmen dabei, gesetzliche Anforderungen strukturiert umzusetzen und gleichzeitig praktikable Lösungen für den betrieblichen Alltag zu finden.
Dabei stehen insbesondere im Fokus:
- klare Prioritäten statt unnötiger Bürokratie
- praxisgerechte Gefährdungsbeurteilungen und Maßnahmen
- verständliche Dokumentation
- direkte und persönliche Ansprechpartner
- nachvollziehbare Umsetzung offener Punkte
- Unterstützung bei Veränderungen, Unfällen oder behördlichen Anforderungen
So entsteht ein Arbeitsschutzsystem, das nicht nur auf dem Papier funktioniert, sondern im Unternehmen tatsächlich gelebt werden kann. Sicherheitstechnische Betreuung sollte nicht nur aus Dokumenten und Pflichtterminen bestehen. Entscheidend ist, dass Maßnahmen verständlich, umsetzbar und wirtschaftlich sinnvoll sind.
WARUM KUHN ARBEITSSICHERHEIT
S.06Persönlicher Ansprechpartner
Direkte Betreuung ohne wechselnde Ansprechpartner oder anonyme Hotline.
Praxisnahe Lösungen
Maßnahmen werden so geplant, dass sie im betrieblichen Alltag tatsächlich umsetzbar sind.
Klare Dokumentation
Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Protokolle und Nachweise werden nachvollziehbar und strukturiert erstellt.
Langfristige Begleitung
Offene Maßnahmen, Änderungen im Betrieb und wiederkehrende Pflichten werden kontinuierlich berücksichtigt.
Regional + deutschlandweit
S.07Persönliche Betreuung erfolgt schwerpunktmäßig in der Oberlausitz, Sachsen und angrenzenden Regionen. Digitale Beratung, Dokumentenprüfung und Projektunterstützung können deutschlandweit angeboten werden. Wo eine Vor-Ort-Leistung erforderlich ist, wird das individuell abgestimmt.
Häufige Fragen
S.08Grundsätzlich müssen Arbeitgeber für eine geeignete sicherheitstechnische Betreuung sorgen. Grundlage sind das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2. Wie die Betreuung konkret organisiert wird, hängt unter anderem von Branche, Beschäftigtenzahl und zuständigem Unfallversicherungsträger ab. Für kleinere Unternehmen können alternative Betreuungsmodelle vorgesehen sein.
Die Kosten richten sich nach Beschäftigtenzahl, Branche, Gefährdungspotenzial und dem bereits vorhandenen Arbeitsschutzsystem. Nach einem kurzen Erstgespräch kann der tatsächliche Betreuungsbedarf eingeschätzt und ein transparentes Angebot erstellt werden.
Eine interne Fachkraft für Arbeitssicherheit ist im eigenen Unternehmen beschäftigt. Bei der externen Betreuung übernimmt eine entsprechend qualifizierte Fachkraft diese Aufgaben als externer Dienstleister. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen ist die externe Betreuung häufig wirtschaftlicher, weil Fachwissen bedarfsgerecht genutzt werden kann.
Ein erstes Gespräch und die Sichtung vorhandener Unterlagen sind meist kurzfristig möglich. Anschließend werden der aktuelle Stand, notwendige Maßnahmen und die weitere Betreuung abgestimmt. Der konkrete Starttermin richtet sich nach Umfang und betrieblicher Situation.
Ja. Der Schwerpunkt der persönlichen Vor-Ort-Betreuung liegt in der Oberlausitz, Sachsen und angrenzenden Regionen. Beratungen, Dokumentenprüfungen und viele vorbereitende Tätigkeiten können auch digital und deutschlandweit durchgeführt werden. Weitere Vor-Ort-Einsätze sind nach Abstimmung möglich.
Im kostenlosen 15-minütigen Erstgespräch klären wir den aktuellen Stand, den konkreten Anlass und die nächsten sinnvollen Schritte.