Prüfen und bewerten
Begehungen und Gefährdungsbeurteilungen zeigen, wo konkreter Handlungsbedarf besteht.
ARBEITSSICHERHEIT — DGUV VORSCHRIFT 2
Arbeitssicherheit
Ich übernehme die sicherheitstechnische Betreuung deines Unternehmens nach Arbeitssicherheitsgesetz und der für deinen Unfallversicherungsträger geltenden DGUV Vorschrift 2. Gemeinsam schaffen wir klare Strukturen, aktuelle Gefährdungsbeurteilungen und Maßnahmen, die im Arbeitsalltag tatsächlich funktionieren – von der ersten Bestandsaufnahme über Begehungen, Betriebsanweisungen und Unterweisungen bis zur laufenden Betreuung. Du erhältst einen festen Ansprechpartner, verständliche Empfehlungen und eine nachvollziehbare Dokumentation. Die Verantwortung für den Arbeitsschutz bleibt beim Arbeitgeber. Ich berate und unterstütze dich bei der fachgerechten Umsetzung.
Persönliche Betreuung in Sachsen und der Oberlausitz — digitale Abstimmung deutschlandweit
Wann Unterstützung sinnvoll ist
S.01Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist noch nicht schriftlich bestellt oder der bestehende Betreuungsvertrag passt nicht mehr zum Betrieb.
Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Unterweisungsnachweise oder andere Arbeitsschutzdokumente fehlen oder sind veraltet.
Maßnahmen werden zwar erkannt, aber nicht eindeutig zugeordnet, terminiert und auf ihre Wirksamkeit geprüft.
Neue Tätigkeiten, Maschinen, Arbeitsstoffe, Beschäftigte oder Betriebsbereiche erfordern eine erneute sicherheitstechnische Bewertung.
Unfallursachen und organisatorische Schwachstellen werden systematisch ausgewertet. Daraus werden geeignete Maßnahmen abgeleitet und nachverfolgt.
Eine Begehung durch Berufsgenossenschaft oder Arbeitsschutzbehörde ist angekündigt und die erforderlichen Unterlagen und Nachweise müssen geprüft werden.
Leistungsbereiche
S.02
Schriftliche Bestellung und laufende sicherheitstechnische Beratung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2.
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Gefährdungen ermitteln, Risiken bewerten, Maßnahmen festlegen und deren Wirksamkeit nachvollziehbar prüfen.
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Verständliche und tätigkeitsbezogene Betriebsanweisungen für sichere Arbeitsabläufe und Unterweisungen.
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ASA-Sitzungen vorbereiten, moderieren und dokumentieren sowie vereinbarte Maßnahmen systematisch nachverfolgen.
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Pflichtunterweisungen verständlich, tätigkeitsbezogen und mit nachvollziehbarem Unterweisungsnachweis durchführen.
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Arbeitsplätze und Abläufe vor Ort prüfen, Mängel priorisieren und konkrete Maßnahmen mit Verantwortlichkeiten festlegen.
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Unfallhergänge und Ursachen systematisch auswerten und wirksame technische sowie organisatorische Maßnahmen ableiten.
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Gefahrstoffverzeichnis, Gefährdungsbeurteilungen, Lagerung, Schutzmaßnahmen und Betriebsanweisungen organisieren.
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Zuständigkeiten, Fristen, Nachweise und wiederkehrende Pflichten zu einem funktionierenden System verbinden.
Mehr erfahren →So läuft die Betreuung
S.03Im Erstgespräch klären wir Branche, Beschäftigtenzahl, Tätigkeiten, vorhandene Unterlagen und den aktuellen Handlungsbedarf. Anschließend verschaffe ich mir einen persönlichen Eindruck vom Betrieb.
Bestehende Strukturen und Dokumente werden geprüft. Daraus legen wir den erforderlichen Betreuungsumfang, die Prioritäten und die nächsten Schritte fest.
Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Unterweisungen, Begehungen und organisatorische Maßnahmen werden entsprechend dem tatsächlichen Bedarf umgesetzt.
Offene Maßnahmen, betriebliche Veränderungen und wiederkehrende Aufgaben werden nachverfolgt. Die Betreuung und Dokumentation werden regelmäßig aktualisiert.
BETREUUNG ALS SYSTEM
S.04Begehungen und Gefährdungsbeurteilungen zeigen, wo konkreter Handlungsbedarf besteht.
Betriebsanweisungen, Unterweisungen und klare Zuständigkeiten bringen Maßnahmen in den Arbeitsalltag.
ASA-Sitzungen, Dokumentation und Wirksamkeitskontrollen halten den Arbeitsschutz dauerhaft aktuell.
Rechner & Online-Checks
Die Rechner geben eine erste Orientierung und ersetzen keine betriebsbezogene fachliche Bewertung.
Finde heraus, welche Unterstützung zu Ausgangslage, Branche und Handlungsbedarf deines Unternehmens passen kann.
Leistung finden
Berechne einen ersten Richtwert für Grundbetreuung und bereite die Abstimmung des Betreuungsumfangs vor.
Bedarf berechnen
Ordne ein, ob ein Arbeitsschutzausschuss und Sicherheitsbeauftragte einzuplanen sind.
Organisation prüfenPRAXISNAH STATT NUR PFLICHTERFÜLLUNG S.05
Sicherheitstechnische Betreuung sollte nicht nur aus Dokumenten und Pflichtterminen bestehen. Entscheidend ist, dass Maßnahmen verständlich, umsetzbar und wirtschaftlich sinnvoll sind.
Ich unterstütze Unternehmen dabei, gesetzliche Anforderungen strukturiert umzusetzen und gleichzeitig praktikable Lösungen für den betrieblichen Alltag zu finden.
Dabei stehen insbesondere im Fokus:
- klare Prioritäten statt unnötiger Bürokratie
- praxisgerechte Gefährdungsbeurteilungen und Maßnahmen
- verständliche Dokumentation
- direkte und persönliche Ansprechpartner
- nachvollziehbare Umsetzung offener Punkte
- Unterstützung bei Veränderungen, Unfällen oder behördlichen Anforderungen
So entsteht ein Arbeitsschutzsystem, das nicht nur auf dem Papier funktioniert, sondern im Unternehmen tatsächlich gelebt werden kann.
WARUM KUHN ARBEITSSICHERHEIT
S.06Persönlicher Ansprechpartner
Direkte Betreuung ohne wechselnde Ansprechpartner oder anonyme Hotline.
Praxisnahe Lösungen
Maßnahmen werden so geplant, dass sie im betrieblichen Alltag tatsächlich umsetzbar sind.
Klare Dokumentation
Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Protokolle und Nachweise werden nachvollziehbar und strukturiert erstellt.
Langfristige Begleitung
Offene Maßnahmen, Änderungen im Betrieb und wiederkehrende Pflichten werden kontinuierlich berücksichtigt.
Regional + deutschlandweit
S.07Persönliche Betreuung erfolgt schwerpunktmäßig in der Oberlausitz, Sachsen und angrenzenden Regionen. Digitale Beratung, Dokumentenprüfung und Projektunterstützung können deutschlandweit angeboten werden. Wo eine Vor-Ort-Leistung erforderlich ist, wird das individuell abgestimmt.
Häufige Fragen
S.08Grundsätzlich müssen Arbeitgeber für eine geeignete sicherheitstechnische Betreuung sorgen. Grundlage sind das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2. Wie die Betreuung konkret organisiert wird, hängt unter anderem von Branche, Beschäftigtenzahl und zuständigem Unfallversicherungsträger ab. Für kleinere Unternehmen können alternative Betreuungsmodelle vorgesehen sein.
Die Kosten richten sich nach Beschäftigtenzahl, Branche, Gefährdungspotenzial und dem bereits vorhandenen Arbeitsschutzsystem. Nach einem kurzen Erstgespräch kann der tatsächliche Betreuungsbedarf eingeschätzt und ein transparentes Angebot erstellt werden.
Eine interne Fachkraft für Arbeitssicherheit ist im eigenen Unternehmen beschäftigt. Bei der externen Betreuung übernimmt eine entsprechend qualifizierte Fachkraft diese Aufgaben als externer Dienstleister. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen ist die externe Betreuung häufig wirtschaftlicher, weil Fachwissen bedarfsgerecht genutzt werden kann.
Ein erstes Gespräch und die Sichtung vorhandener Unterlagen sind meist kurzfristig möglich. Anschließend werden der aktuelle Stand, notwendige Maßnahmen und die weitere Betreuung abgestimmt. Der konkrete Starttermin richtet sich nach Umfang und betrieblicher Situation.
Ja. Der Schwerpunkt der persönlichen Vor-Ort-Betreuung liegt in der Oberlausitz, Sachsen und angrenzenden Regionen. Beratungen, Dokumentenprüfungen und viele vorbereitende Tätigkeiten können auch digital und deutschlandweit durchgeführt werden. Weitere Vor-Ort-Einsätze sind nach Abstimmung möglich.
Im kostenlosen 15-minütigen Erstgespräch klären wir den aktuellen Stand, den konkreten Anlass und die nächsten sinnvollen Schritte.
Fachlich geprüft von Janis Kuhn
Fachkraft für Arbeitssicherheit · Sicherheitsmeister · Brandschutzbeauftragter · Ausbilder und Arbeitsmittelprüfer