Brandschutz
Ich unterstütze Unternehmen bei der Organisation und Umsetzung des betrieblichen Brandschutzes – von der Beratung über die Dokumentation bis zur Ausbildung von Beschäftigten.

Brandschutz im Unternehmen
— 01Ich unterstütze Unternehmen bei der Organisation und Umsetzung des betrieblichen Brandschutzes. Von der Beratung und Dokumentation bis zu Begehungen, Übungen und Schulungen.
Externer Brandschutzbeauftragter
Brandschutzordnung nach DIN 14096
Brandschutzbegehungen
Ausbildung von Brandschutzhelfern nach ASR A2.2
Flucht- und Rettungswege
Feuerlöscheinrichtungen und Löschmittelbedarf
Evakuierungs- und Räumungsübungen
Beratung und Brandschutzdokumentation
SO LÄUFT DIE BETREUUNG AB
S.03Wir klären Gebäude, Nutzung, Beschäftigtenzahl, vorhandene Unterlagen und bestehende Brandschutzorganisation.
Vorhandene Maßnahmen, Flucht- und Rettungswege, Feuerlöscheinrichtungen und organisatorische Regelungen werden geprüft und eingeordnet.
Erforderliche Dokumente, organisatorische Maßnahmen, Schulungen oder Begehungen werden praxisnah vorbereitet und umgesetzt.
Offene Punkte, Veränderungen im Betrieb und wiederkehrende Anforderungen werden regelmäßig berücksichtigt.
PRAXISNAHER BRANDSCHUTZ
S.08Brandschutz funktioniert nur, wenn Zuständigkeiten klar sind, Fluchtwege frei bleiben, Beschäftigte wissen, was im Ernstfall zu tun ist, und notwendige Maßnahmen regelmäßig überprüft werden.
Häufige Fragen
S.09Ob ein Brandschutzbeauftragter erforderlich ist, hängt unter anderem von Nutzung, Gebäudeart, Gefährdung, behördlichen Auflagen, Versicherungsanforderungen und gegebenenfalls Sonderbauvorschriften ab. Eine pauschale Pflicht für jedes Unternehmen gibt es nicht.
Nach ASR A2.2 sind in der Regel mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten als Brandschutzhelfer auszubilden. Je nach Gefährdung, Schichtbetrieb, Abwesenheiten oder Betriebsgröße kann ein höherer Anteil erforderlich sein.
Die Ausbildung sollte regelmäßig aufgefrischt werden. Die ASR A2.2 nennt als bewährten Zeitraum in der Regel drei bis fünf Jahre. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen kann eine frühere Wiederholung sinnvoll sein.
Geprüft werden unter anderem Flucht- und Rettungswege, Feuerlöscheinrichtungen, Brandlasten, organisatorische Maßnahmen, Beschilderung und typische betriebliche Auffälligkeiten.
Nicht jeder Betrieb benötigt automatisch eine Brandschutzordnung. Ob sie erforderlich oder sinnvoll ist, hängt unter anderem von Nutzung, Gefährdung, Gebäudeart sowie behördlichen oder betrieblichen Anforderungen ab.
Ja. Die Ausbildung kann in vielen Fällen direkt im Unternehmen stattfinden. Dadurch lassen sich betriebliche Gegebenheiten und vorhandene Brandschutzeinrichtungen unmittelbar berücksichtigen.
Teile mir kurz mit, worum es geht – zum Beispiel Brandschutzbeauftragter, Brandschutzordnung, Brandschutzhelfer oder eine betriebliche Begehung. Anschließend können Umfang und weitere Schritte gemeinsam abgestimmt werden.