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UVV Prüfung

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Was ist eine UVV-Prüfung?

UVV steht für Unfall-Verhütungs-Vorschrift und ist eine Vorschrift der Berufsgenossenschaften.
In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind alle arbeitsschutzrechtlichen Regelungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen zusammenfassend geregelt.
Die UVV-Vorschriften regeln die Prozesse zur betriebs- und anwendersicheren Handhabung von technischen Arbeits- und Betriebsmitteln. Die Unfallverhütungsvorschriften stellen die für jedes Unternehmen und jeden Versicherten verbindlichen Pflichten bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar.
Der Betreiber hat eigenständig dafür zu sorgen, dass alle eingesetzten Arbeits- und Betriebsmittel in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen bzw. eine befähigte Person geprüft werden.

Welche Konsequenzen trage ich, wenn ich auf eine UVV-Prüfung verzichte?

Wurde die jährliche UVV-Prüfung nicht durchgeführt und protokolliert, drohen dem Betrieb Konsequenzen. Geschieht ein Unfall, trägt die Berufsgenossenschaft die Kosten gegebenenfalls nicht. Die Unfallversicherung überträgt diese dann auf das Unternehmen.

Wie läuft eine UVV-Prüfung ab und wie oft muss diese durchgeführt werden?

Grundsätzlich muss eine UVV-Prüfung vor Erstinbetriebnahme durchgeführt werden, damit eine betriebs- und anwendersichere Verwendung gewährleistet werden kann. Darüber hinaus ist gesetzlich vorgeschrieben, dass eine UVV-Prüfung in einem regelmäßigen Abstand von maximal einem Jahr durchgeführt wird.

Bei der UVV-Prüfung vor Erstinbetriebnahme und der Überprüfung in Regelabständen müssen gleichermaßen bestimmte Kriterien dokumentiert werden. Neben der Prüfung von betrieblichen Verhältnissen und von konkreten Einsatzbedingungen müssen einige weitere Aspekte protokolliert werden. Dazu gehören das Datum und der konkrete Umfang der Prüfung, der Name und die Adresse des Prüfers, das endgültige Ergebnisse der Prüfung (inkl. festgestellter Mängel), die Angabe von Sicherheitsbedenken und die Beurteilung zum weiteren Betrieb.

Ein fester Termin im Jahr und alle Ihre Arbeits- und Betriebsmittel sind geprüft, das spart nicht nur Arbeitszeitausfallzeit sondern auch noch Terminstress und bares Geld.

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Ich biete meine Leistungen in den Kreisen: Zittau, Bautzen, Görlitz, Dresden an.

Fahrzeuge und Lkw

4.6/5

Gemäß DGUV Vorschrift 70.

Flurförderzeuge

5/5

Gemäß FEM 4.004, DGUV Vorschrift 68.

Krane

5/5

Gemäß DGUV Grundsatz 309-001 & Vorschrift 52.

Hubarbeitsbühnen & Hebebühnen

4.3/5

Gemäß DGUV Grundsatz 308-002.

Leitern und Tritte

4.7/5

Gemäß DGUV Information 208 016.

Kraftbetriebene Kleingeräte

4.7/5

Gemäß BetrSichV, TRBS 1201, DGUV Regel 100 500.

Regale & Regalanlagen

4.7/5

Gemäß DGUV G 312-906 & DGUV R 112-198.

Winden, Hub- und Zuggeräte

3.8/5

 Gemäß DGUV Vorschrift 54.

Kraftbetätigte Türen, Fenster und Tore

4.5/5

Gemäß ASR A1.7.

Lastaufnahme-, Anschlag- & Hebemittel

4.7/5

Gemäß DGUV R100 500, DGUV I 556, VDI2700 Blatt 3.

Flüssigkeitsstrahler

4.4/5

Gemäß DGUV Regel 100 500 Kapitel 2.36.

PSA / PSA gegen Absturz

4.5/5

Gemäß DIN EN 15635, DGUV Regel 108 007.

"Super Service!

Sicherheit am Arbeitsplatz und dadurch auch Gesunderhaltung der Mitarbeiter .. ein sehr wichtiges und dringendes Thema – gerade auch bei kleineren Firmen. Daher ist es toll, dass es diese Angebote gibt. Sehr freundlich, sehr kompetent.”

Mielert P.

"Schnelle Terminvergabe!

Ich kann diese Leute nicht genug empfehlen. Angebote werden schnell und zu einem hervorragenden Preis geliefert. Ihr professionelles Niveau beschämt andere. Das Team kam pünktlich, war professionell, freundlich, kenntnisreich und ging weit darüber hinaus.”

Feldmann I.

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