UVV-Prüfungen — P.01

Prüfleistung

Leitern und Trittefachgerecht prüfen lassen

Wiederkehrende Prüfungen erkennen Schäden frühzeitig, dokumentieren den sicheren Zustand und unterstützen eine wirtschaftliche Instandhaltung des Bestands.

Persönliche Durchführung in Sachsen und der Oberlausitz — digitale Abstimmung deutschlandweit

Janis Kuhn bei der fachgerechten Prüfung von Leitern und Tritten im Betrieb
P.01Praxisnah geplant
nachvollziehbar dokumentiert
KUHNPrüfung von Leitern und Tritten
Bestand und eindeutige Kennzeichnung aufnehmen
Leiterart, Bauteile und bestimmungsgemäße Nutzung prüfen
Mängel bewerten und Nutzung festlegen
Fachlich abgestimmt
Praxisnah im Betrieb
Nachvollziehbar dokumentiert
Ein persönlicher Ansprechpartner

Worum es geht

Prüfung von Leitern und Tritten: Zustand erkennen, Ergebnis belegen.

Arbeitsmittel müssen während ihrer Verwendung sicher bleiben. Ob, wann und in welchem Umfang eine Prüfung erforderlich ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, den Einsatzbedingungen, Herstellerangaben und den einschlägigen Vorschriften. Ein pauschaler Jahresrhythmus passt deshalb nicht automatisch zu jedem Prüfobjekt.

Vor der Prüfung werden Bestand, Bauart, Unterlagen und betriebliche Nutzung geklärt. Geprüft wird durch eine dafür geeignete Person im festgelegten Umfang. Festgestellte Mängel werden nicht nur benannt, sondern so beschrieben, dass Verantwortliche über Reparatur, Nutzungseinschränkung oder Außerbetriebnahme entscheiden können.

Eine gebündelte Bestandsaufnahme reduziert Anfahrten und organisatorischen Aufwand. Gleichzeitig müssen unterschiedliche Prüfarten sauber voneinander getrennt bleiben. Das Prüfprotokoll dokumentiert Zustand und Ergebnis; es ersetzt weder erforderliche Wartungen noch die laufende Kontrolle durch die Beschäftigten.

Janis Kuhn prüft das jeweilige Arbeitsmittel im Betrieb
Einblick 01Arbeitsmittel und Einsatzbedingungen prüfen
Janis Kuhn kontrolliert sicherheitsrelevante Bauteile eines Arbeitsmittels
Einblick 02Zustand und Schutzfunktionen bewerten
Janis Kuhn dokumentiert und erläutert das Prüfergebnis
Einblick 03Prüfergebnis nachvollziehbar dokumentieren

Prüfumfang

Das wird bei der Prüfung betrachtet.

P.01
01Prüfumfang

Bestand und eindeutige Kennzeichnung aufnehmen

Prüfkriterium, festgestellter Zustand und erforderliche Folgemaßnahmen werden nachvollziehbar dokumentiert.

02Kontrolle

Leiterart, Bauteile und bestimmungsgemäße Nutzung prüfen

Prüfkriterium, festgestellter Zustand und erforderliche Folgemaßnahmen werden nachvollziehbar dokumentiert.

03Bewertung

Mängel bewerten und Nutzung festlegen

Prüfkriterium, festgestellter Zustand und erforderliche Folgemaßnahmen werden nachvollziehbar dokumentiert.

04Dokumentation

Prüfnachweis und Kennzeichnung aktualisieren

Prüfkriterium, festgestellter Zustand und erforderliche Folgemaßnahmen werden nachvollziehbar dokumentiert.

Ablauf

Von der Bestandsliste bis zum Prüfprotokoll.

Der genaue Umfang richtet sich nach Betrieb, Einsatzbedingungen und vorhandenen Unterlagen. Unnötige Doppelarbeit wird vermieden.

  1. 01

    Bestand abstimmen

    Prüfobjekte, Unterlagen, Einsatzbedingungen und Prüfanlass werden vorab geklärt.

  2. 02

    Vor Ort prüfen

    Die festgelegten Prüfkriterien werden systematisch und unter sicheren Bedingungen kontrolliert.

  3. 03

    Mängel bewerten

    Feststellungen werden nach ihrer sicherheitstechnischen Bedeutung eingeordnet.

  4. 04

    Nachweis übergeben

    Prüfprotokoll, Kennzeichnung und nächste Schritte werden nachvollziehbar bereitgestellt.

Fachliche Grundlage

Regelwerk passend zum tatsächlichen Einsatz.

Welche Anforderungen konkret gelten, wird nicht allein aus einer Überschrift abgeleitet. Entscheidend sind Arbeitsmittel, Tätigkeit, Gefährdungsbeurteilung, Herstellerangaben und der zuständige Unfallversicherungsträger.

  • § 14 Betriebssicherheitsverordnung
  • TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln
  • TRBS 1203 zur befähigten Person
  • DGUV Information 208-016

Häufige Mängel

Diese Mängel werden in der Praxis häufig festgestellt.

01

Leiterfüße, Spreizsicherungen oder Verriegelungen fehlen, sind locker oder stark verschlissen.

02

Holme, Sprossen, Stufen oder Verbindungen sind verbogen, gerissen oder beschädigt.

03

Leitern sind verschmutzt, provisorisch repariert oder wegen ihres Zustands nicht mehr standsicher.

Häufige Fragen

Wichtige Antworten auf einen Blick.

Wie oft ist die Prüfung von Leitern und Tritten erforderlich?

Die Prüffrist wird anhand der Gefährdungsbeurteilung, Nutzung, Einsatzbedingungen, Herstellerangaben und Erfahrungen aus bisherigen Prüfungen festgelegt.

Wer darf die Prüfung durchführen?

Die erforderliche Qualifikation richtet sich nach Arbeitsmittel, Prüfanlass und Prüfumfang. Häufig ist eine zur Prüfung befähigte Person nach BetrSichV und TRBS 1203 erforderlich.

Was geschieht bei einem Mangel?

Der Mangel wird dokumentiert und bewertet. Abhängig von der Gefährdung kann eine Reparatur, Nutzungseinschränkung oder sofortige Außerbetriebnahme notwendig sein.

Können mehrere Prüfungen gebündelt werden?

Ja. Ein vorbereiteter Bestand und die Bündelung geeigneter Prüfobjekte reduzieren Anfahrten und organisatorischen Aufwand.

Nächster Schritt

Prüfbedarf für Prüfung von Leitern und Tritten klären.

Im Erstgespräch klären wir Ausgangslage, Umfang und sinnvolle nächste Schritte. Anschließend erhältst du eine nachvollziehbare Einschätzung.

Prüfung anfragen

Fachlich geprüft von Janis Kuhn

Fachkraft für Arbeitssicherheit · Sicherheitsmeister · Brandschutzbeauftragter · Ausbilder und Arbeitsmittelprüfer
Qualifikation & Arbeitsweise