
Ungesicherte Dachöffnung
Eine Öffnung in der Dachfläche ist nicht durchtrittsicher abgedeckt oder mit Seitenschutz gesichert.
Gefahr, Maßnahme und Grundlage
Sofortmaßnahme
Bereich sperren und die Öffnung unverzüglich durch eine tragfähige, gegen Verschieben gesicherte Abdeckung oder Seitenschutz sichern.
Dauerhafte Lösung
Dauerhafte Öffnungssicherung bereits im Bauablauf planen, eindeutig kennzeichnen und regelmäßig kontrollieren.
Rechtsgrundlage
ASR A2.1; DGUV Vorschrift 38





















