PR.01 — PRAXISWISSEN

Mängelatlas Arbeitsschutz

Typische Mängel erkennen – und richtig handeln.

Hier findest du wiederkehrende Mängel aus Begehungen und Prüfungen. Nicht als Bildergalerie zum Erschrecken, sondern mit einer klaren Einordnung: Worin liegt die Gefahr, was ist sofort zu tun und wie wird die Ursache dauerhaft beseitigt?

Janis Kuhn bei der Arbeitsschutzbegehung an einer Maschine
PR.01Praxisnah erklärt
direkt anwendbar
KUHNECHTE PRAXIS · KLARE EINORDNUNG

Einordnung

Ein Mangel ist erst dann hilfreich dokumentiert, wenn der nächste Schritt klar ist.

Eine Prüfplakette, ein Foto oder der Hinweis „nicht in Ordnung“ reichen für die betriebliche Umsetzung oft nicht aus. Verantwortliche müssen erkennen können, welches Risiko besteht, ob sofort gehandelt werden muss und wie eine Wiederholung verhindert wird.

Der Mängelatlas ordnet deshalb typische Befunde nach Arbeitsbereich, möglicher Gefährdung, Dringlichkeit und geeigneter Maßnahme. Die Beispiele ersetzen keine Beurteilung vor Ort, helfen aber dabei, bekannte Schwachstellen früher zu erkennen.

Echte Praxisbilder

Achte in deinem Betrieb besonders auf diese Mängel.

PR.01

Die Aufnahmen stammen aus der betrieblichen Praxis und wurden für die Veröffentlichung ausgewählt und technisch anonymisiert. Ein Foto ersetzt keine Bewertung der konkreten Situation vor Ort.

Ungesicherte Öffnung in einer Dachfläche
AbsturzSofort handeln
01

Ungesicherte Dachöffnung

Eine Öffnung in der Dachfläche ist nicht durchtrittsicher abgedeckt oder mit Seitenschutz gesichert.

Gefahr, Maßnahme und Grundlage

Sofortmaßnahme

Bereich sperren und die Öffnung unverzüglich durch eine tragfähige, gegen Verschieben gesicherte Abdeckung oder Seitenschutz sichern.

Dauerhafte Lösung

Dauerhafte Öffnungssicherung bereits im Bauablauf planen, eindeutig kennzeichnen und regelmäßig kontrollieren.

Rechtsgrundlage

ASR A2.1; DGUV Vorschrift 38

Offene Deckenöffnung ohne vollständige Absturzsicherung
AbsturzSofort handeln
02

Offene Deckenöffnung

An einer Geschoss- oder Deckenöffnung fehlt eine wirksame Sicherung gegen Absturz.

Gefahr, Maßnahme und Grundlage

Sofortmaßnahme

Zugang verhindern und eine kollektiv wirkende Absturzsicherung herstellen.

Dauerhafte Lösung

Öffnungen im Bauablauf erfassen, Sicherung fest einplanen und nach Veränderungen erneut kontrollieren.

Rechtsgrundlage

ASR A2.1; DGUV Vorschrift 38

Provisorischer Seitenschutz an einer Absturzkante
AbsturzHohe Priorität
03

Seitenschutz nur provisorisch

Der Seitenschutz ist erkennbar provisorisch ausgeführt und muss auf Vollständigkeit, Festigkeit und Abmessungen geprüft werden.

Gefahr, Maßnahme und Grundlage

Sofortmaßnahme

Arbeitsbereich bis zur fachgerechten Sicherung nicht ungeschützt nutzen.

Dauerhafte Lösung

Geländerholm, Zwischenholm und Fußleiste entsprechend Gefährdung und Regelwerk dauerhaft herstellen.

Rechtsgrundlage

ASR A2.1; TRBS 2121 Teil 1

Unvollständiger Gerüstabschnitt an einer Baustelle
BaustelleSofort handeln
04

Gerüst unvollständig

Belag, Zugang oder Seitenschutz sind nicht vollständig beziehungsweise nicht erkennbar freigegeben.

Gefahr, Maßnahme und Grundlage

Sofortmaßnahme

Gerüstabschnitt sperren und nur durch den Gerüstersteller oder eine hierzu befugte Person vervollständigen lassen.

Dauerhafte Lösung

Gerüstkennzeichnung, Übergabe, Nutzerkontrolle und Änderungen eindeutig organisieren.

Rechtsgrundlage

BetrSichV; TRBS 2121 Teil 1; DGUV Information 201-011

Ungesicherter Randbereich einer Baugrube
BaustelleSofort handeln
05

Absturzstelle an der Baugrube

An der Baugrube ist der Übergang zum Verkehrs- oder Arbeitsbereich nicht ausreichend gegen Absturz gesichert.

Gefahr, Maßnahme und Grundlage

Sofortmaßnahme

Gefahrenbereich absperren und standsichere Absturzsicherung beziehungsweise sichere Verkehrsführung herstellen.

Dauerhafte Lösung

Baugrubensicherung, Zugänge, Randabstände und Verkehrswege gemeinsam planen und kontrollieren.

Rechtsgrundlage

DGUV Vorschrift 38; DIN 4124; ASR A2.1

Offene Bodenöffnung und elektrische Leitungen in einem betrieblichen Verkehrsweg
Absturz · VerkehrswegSofort handeln
06

Ungesicherte Bodenöffnung und Kabel im Verkehrsweg

Neben der quer liegenden Leitung befindet sich eine offene Bodenöffnung. Dadurch bestehen eine Absturzgefahr sowie zusätzliche Stolper- und Beschädigungsgefahren.

Gefahr, Maßnahme und Grundlage

Sofortmaßnahme

Bereich sperren, die Öffnung tragfähig und gegen Verschieben gesichert abdecken oder mit Seitenschutz sichern. Leitung aus dem Verkehrsweg entfernen beziehungsweise vorübergehend mit einer geeigneten Kabelbrücke sichern.

Dauerhafte Lösung

Bodenöffnungen und Kabelführung bereits im Arbeitsablauf planen, eindeutig sichern und nach Veränderungen kontrollieren.

Rechtsgrundlage

ArbStättV Anhang 2.1 und 1.8; ASR A2.1 und A1.8

Beschädigte Isolierung an einer elektrischen Leitung
ElektrikSofort handeln
07

Leitung sichtbar beschädigt

Die Isolierung einer elektrischen Leitung ist beschädigt. Eine sichere weitere Verwendung ist nicht belegt.

Gefahr, Maßnahme und Grundlage

Sofortmaßnahme

Betriebsmittel außer Betrieb nehmen, gegen Wiedereinschalten sichern und durch eine Elektrofachkraft beurteilen lassen.

Dauerhafte Lösung

Beschädigungsursache beseitigen und wiederkehrende Prüf- sowie Sichtkontrollen wirksam organisieren.

Rechtsgrundlage

DGUV Vorschrift 3; BetrSichV §§ 4 und 14

Beschädigte Füße an einer tragbaren Leiter
ArbeitsmittelSofort handeln
08

Leiterfüße beschädigt

Beschädigte oder fehlende Leiterfüße beeinträchtigen die Standsicherheit.

Gefahr, Maßnahme und Grundlage

Sofortmaßnahme

Leiter kennzeichnen, der Benutzung entziehen und fachgerecht instand setzen oder ersetzen.

Dauerhafte Lösung

Leiterbestand eindeutig erfassen und Sichtkontrolle vor jeder Verwendung sowie wiederkehrende Prüfung organisieren.

Rechtsgrundlage

BetrSichV § 14; TRBS 2121 Teil 2; DGUV Information 208-016

Beschädigtes textiles Hebeband mit deutlichen Scheuerstellen
HebenSofort handeln
09

Hebeband beschädigt

Schnitte, starke Scheuerstellen oder beschädigte Nähte können die Tragfähigkeit eines Hebebands unzulässig vermindern.

Gefahr, Maßnahme und Grundlage

Sofortmaßnahme

Anschlagmittel eindeutig der Benutzung entziehen und durch eine befähigte Person bewerten lassen.

Dauerhafte Lösung

Ablegekriterien vermitteln, geeignete Lagerung sicherstellen und Prüfbestand lückenlos führen.

Rechtsgrundlage

BetrSichV § 14; DGUV Regel 109-017

Lasthaken mit fehlender oder unwirksamer Sicherungsklappe
HebenSofort handeln
10

Hakensicherung fehlt

Am Lasthaken fehlt die Sicherung gegen unbeabsichtigtes Aushängen beziehungsweise sie ist unwirksam.

Gefahr, Maßnahme und Grundlage

Sofortmaßnahme

Anschlagmittel nicht weiterverwenden und fachgerecht instand setzen oder austauschen.

Dauerhafte Lösung

Haken, Sicherungsklappen, Verbindungselemente und Kennzeichnung in Sicht- und wiederkehrende Prüfungen einbeziehen.

Rechtsgrundlage

BetrSichV § 14; DGUV Regel 109-017

Stark korrodierte Kettenglieder und Verbindungsteile eines Kettengehänges
HebenSofort handeln
11

Korrosion am Kettengehänge

Deutliche Korrosion an Kettengliedern und Verbindungsteilen kann Querschnitt und Tragfähigkeit des Anschlagmittels beeinträchtigen.

Gefahr, Maßnahme und Grundlage

Sofortmaßnahme

Kettengehänge eindeutig der Benutzung entziehen und die Ablegereife durch eine zur Prüfung befähigte Person beurteilen lassen.

Dauerhafte Lösung

Geeignete Lagerung, eindeutige Identifikation und dokumentierte Sicht- sowie wiederkehrende Prüfungen sicherstellen.

Rechtsgrundlage

BetrSichV § 14; DGUV Regel 109-017

Mit Material zugestellte Feuerlöscheinrichtung
BrandschutzSofort handeln
12

Löscheinrichtung zugestellt

Materialien erschweren den schnellen Zugriff auf die Feuerlöscheinrichtung.

Gefahr, Maßnahme und Grundlage

Sofortmaßnahme

Zugang vollständig freiräumen und die Sichtbarkeit der Einrichtung wiederherstellen.

Dauerhafte Lösung

Freihaltebereich kennzeichnen und in regelmäßige Brandschutzkontrollen aufnehmen.

Rechtsgrundlage

ArbStättV Anhang 2.2; ASR A2.2

Feuerlöscher mit erkennbar überschrittener Prüffrist auf der Prüfkennzeichnung
BrandschutzHohe Priorität
13

Prüffrist des Feuerlöschers überschritten

Die Prüfkennzeichnung weist auf eine überschrittene Prüffrist hin. Die Einsatzbereitschaft ist damit aktuell nicht ausreichend nachgewiesen.

Gefahr, Maßnahme und Grundlage

Sofortmaßnahme

Instandhaltung durch einen Sachkundigen veranlassen und bis zur Klärung eine geeignete Ersatzabdeckung des Brandschutzes sicherstellen.

Dauerhafte Lösung

Feuerlöscherbestand mit Standort, Verantwortlichkeit, Prüftermin und rechtzeitiger Erinnerung führen.

Rechtsgrundlage

ArbStättV Anhang 2.2; ASR A2.2

Durch gelagerte Rollen eingeengter Notausgang
FluchtwegSofort handeln
14

Notausgang teilweise zugestellt

Abgestellte Materialien verengen den Bereich vor einem gekennzeichneten Ausgang.

Gefahr, Maßnahme und Grundlage

Sofortmaßnahme

Fluchtweg und Türbereich vollständig freiräumen.

Dauerhafte Lösung

Lagerflächen eindeutig trennen, Freihaltebereiche markieren und durch Begehungen kontrollieren.

Rechtsgrundlage

ArbStättV Anhang 2.3; ASR A2.3

Nahezu leerer Behälter für Erste-Hilfe-Material
Erste HilfeZeitnah beseitigen
15

Erste-Hilfe-Material unvollständig

Der Behälter ist nahezu leer. Vollständigkeit und Verwendbarkeit des Verbandmaterials sind nicht gewährleistet.

Gefahr, Maßnahme und Grundlage

Sofortmaßnahme

Sollbestand prüfen und fehlendes oder abgelaufenes Material unverzüglich ergänzen.

Dauerhafte Lösung

Verantwortliche Person und festen Kontrollrhythmus festlegen; Entnahmen dokumentieren.

Rechtsgrundlage

ArbStättV Anhang 4.3; ASR A4.3

Gasflaschen ohne ausreichend erkennbare Sicherung gegen Umfallen
GefahrstoffeSofort handeln
16

Gasflaschen nicht gegen Umfallen gesichert

Die Flaschen stehen ohne ausreichend erkennbare Sicherung. Ventile und Leitungen können bei Umfallen beschädigt werden.

Gefahr, Maßnahme und Grundlage

Sofortmaßnahme

Flaschen aufrecht sichern und Ventilschutz sowie Anschlüsse kontrollieren.

Dauerhafte Lösung

Geeigneten Lager- oder Bereitstellungsplatz festlegen und sichere Handhabung unterweisen.

Rechtsgrundlage

GefStoffV; TRGS 510

Offene Absturzkante an einer betrieblichen Lagerbühne
AbsturzSofort handeln
17

Offene Kante an der Lagerbühne

An der erhöhten Lagerfläche ist der Seitenschutz im Bereich der Öffnung nicht durchgehend geschlossen.

Gefahr, Maßnahme und Grundlage

Sofortmaßnahme

Öffnung gegen Absturz sichern und Zugang bis dahin beschränken.

Dauerhafte Lösung

Selbstschließende Übergabesicherung oder gleichwertige technische Lösung vorsehen.

Rechtsgrundlage

ArbStättV Anhang 2.1; ASR A2.1

Provisorische Holztreppe als Zugang zu einem Arbeitsbereich
VerkehrswegHohe Priorität
18

Provisorischer Zugang

Der aus Holz hergestellte Zugang weist ungleichmäßige Stufen und keinen ausreichend sicheren Handlauf auf.

Gefahr, Maßnahme und Grundlage

Sofortmaßnahme

Nutzung einschränken und einen standsicheren, trittsicheren Zugang herstellen.

Dauerhafte Lösung

Verkehrswege frühzeitig planen und provisorische Zugänge nach denselben Schutzzielen bewerten wie dauerhafte.

Rechtsgrundlage

ArbStättV Anhang 1.8; ASR A1.8; DGUV Vorschrift 38

Augenspülflasche mit überschrittenem Verfallsdatum an einer Augenspülstation
Erste HilfeZeitnah ersetzen
19

Augenspülflasche abgelaufen

Das aufgedruckte Verfallsdatum der Augenspülflasche ist überschritten. Die vorgesehene Erste-Hilfe-Einrichtung ist damit nicht mehr verlässlich einsatzbereit.

Gefahr, Maßnahme und Grundlage

Sofortmaßnahme

Abgelaufene Flasche ersetzen und die übrige Augenspüleinrichtung auf Vollständigkeit, Zugänglichkeit und hygienischen Zustand kontrollieren.

Dauerhafte Lösung

Verfallsdaten in die Erste-Hilfe- und Gefahrstofforganisation aufnehmen und rechtzeitig Ersatz beschaffen.

Rechtsgrundlage

GefStoffV § 8; ASR A4.3; Herstellerangaben und Sicherheitsdatenblatt

Kompaktbagger in einem geschlossenen Arbeitsbereich
GefahrstoffeVor Einsatz prüfen
20

Verbrennungsmotor im Innenbereich

Beim Betrieb eines dieselbetriebenen Arbeitsmittels können Abgase und Dieselmotoremissionen im Raum entstehen.

Gefahr, Maßnahme und Grundlage

Sofortmaßnahme

Antriebsart, Lüftung und Exposition klären; Betrieb ohne wirksame Schutzmaßnahme verhindern.

Dauerhafte Lösung

Emissionsfreie Alternative, Abgasabsaugung oder wirksame Lüftung entsprechend Gefährdungsbeurteilung vorsehen.

Rechtsgrundlage

GefStoffV; TRGS 554

Ältere Kabeltrommel mit Metallgehäuse und mehreren Steckdosen
ElektrikVor Einsatz prüfen
21

Alte Kabeltrommel mit Metallgehäuse

Das Alter und das Metallgehäuse sind für sich allein noch kein Mangel. Vor der weiteren Verwendung müssen jedoch Schutzleiter, Steckdosen, Leitung, Schutzart und Eignung für den Einsatzort fachlich geprüft sein.

Gefahr, Maßnahme und Grundlage

Sofortmaßnahme

Kabeltrommel bis zum Nachweis der elektrischen Sicherheit und Eignung nicht weiterverwenden.

Dauerhafte Lösung

Bei fehlendem Eignungs- oder Prüfnachweis durch ein für Umgebung und Beanspruchung geeignetes Betriebsmittel ersetzen und in das Prüfmanagement aufnehmen.

Rechtsgrundlage

DGUV Vorschrift 3; BetrSichV §§ 4 und 14

Beschädigter Pfosten eines Palettenregals im unteren Anfahrbereich
LagertechnikSofort handeln
22

Pfosten am Palettenregal beschädigt

Der Pfosten des Palettenregals ist im unteren Bereich sichtbar beschädigt beziehungsweise verformt. Dadurch können Standsicherheit und Tragfähigkeit beeinträchtigt sein.

Gefahr, Maßnahme und Grundlage

Sofortmaßnahme

Betroffenes Regalfeld entsprechend der Gefährdung entlasten und sperren. Schaden unverzüglich durch eine fachkundige Person beziehungsweise nach Herstellervorgaben beurteilen lassen.

Dauerhafte Lösung

Pfosten fachgerecht nach Herstellervorgaben ersetzen oder instand setzen, geeigneten Anfahrschutz vorsehen und regelmäßige Sichtkontrollen sowie Regalprüfungen organisieren.

Rechtsgrundlage

BetrSichV §§ 4 und 14; DGUV Information 208-061; DIN EN 15635

Häufige Fragen

Wichtige Grenzen und nächste Schritte.

Sind alle gezeigten Mängel automatisch ein Verstoß?

Nein. Entscheidend sind Arbeitsmittel, Tätigkeit, Einsatzbedingungen, Gefährdungsbeurteilung und einschlägiges Regelwerk. Die Beispiele dienen der Orientierung.

Was sollte eine gute Mängeldokumentation enthalten?

Mindestens eindeutigen Ort oder Arbeitsmittelbezug, Beschreibung, Risikoeinordnung, erforderliche Maßnahme, Verantwortlichkeit, Termin und Wirksamkeitskontrolle.

Darf ein mangelhaftes Arbeitsmittel weiterverwendet werden?

Nur wenn eine sichere Verwendung nach fachlicher Bewertung gewährleistet ist. Bei unmittelbarer Gefährdung muss die Benutzung verhindert werden.

Kann ich eigene Bilder zur Einschätzung senden?

Über die Kontaktseite kann der Anlass beschrieben werden. Eine belastbare Bewertung kann je nach Thema zusätzliche Angaben oder eine Prüfung vor Ort erfordern.

Nächster Schritt

Unsicher, wie ein Befund in deinem Betrieb zu bewerten ist?

Beschreibe kurz Arbeitsbereich, Tätigkeit oder Arbeitsmittel. Danach klären wir, welche Angaben noch fehlen und ob eine Prüfung vor Ort erforderlich ist.

Frage über die Kontaktseite stellen

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