einheitlicher und verständlicher Aufbau
Wiederkehrende Informationen stehen an derselben Stelle. Sprache und Umfang werden an die Beschäftigten und den Einsatzbereich angepasst.
DIGITALER ARBEITSSCHUTZ — DEUTSCHLANDWEIT
Digitale Betriebsanweisungen
Tätigkeitsbezogene Betriebsanweisungen werden digital abgestimmt, einheitlich aufgebaut und so formuliert, dass Beschäftigte Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und Verhalten im Notfall schnell erfassen können.
Digitale Zusammenarbeit deutschlandweit — Vor-Ort-Termine nach Bedarf
Worum es geht
Betriebsanweisungen sollen Beschäftigten verständlich zeigen, welche Gefährdungen bestehen, welche Schutzmaßnahmen gelten und wie sie sich bei Störungen, Unfällen und Notfällen verhalten müssen. Für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen verlangt § 14 Gefahrstoffverordnung eine schriftliche, verständliche und zugängliche Betriebsanweisung, die bei maßgeblichen Änderungen aktualisiert wird.
Digital erstellte Betriebsanweisungen erleichtern einheitliche Gestaltung, Versionsstand, Freigabe und Aktualisierung. Der fachliche Ausgangspunkt bleibt die konkrete Gefährdungsbeurteilung. Allgemeine Muster werden deshalb nicht unverändert übernommen, sondern an Stoff, Arbeitsmittel, Tätigkeit, Einsatzort und festgelegte Schutzmaßnahmen angepasst.
Der Service eignet sich deutschlandweit für einzelne Dokumente, thematisch zusammengehörige Pakete oder die systematische Überarbeitung eines vorhandenen Bestands. Die fertige Betriebsanweisung unterstützt die Unterweisung, ersetzt sie aber nicht.
Dein Nutzen
Wiederkehrende Informationen stehen an derselben Stelle. Sprache und Umfang werden an die Beschäftigten und den Einsatzbereich angepasst.
Gefährdungen und Schutzmaßnahmen werden aus der betrieblichen Bewertung abgeleitet und nicht aus einer beliebigen Mustersammlung übernommen.
Dokument, Datum, Anlass und verantwortliche Freigabe lassen sich nachvollziehbar organisieren; veraltete Fassungen werden erkennbar.
Die Inhalte können in die Unterweisung übernommen und am Einsatzort digital oder ausgedruckt zugänglich gemacht werden.
Ablauf
Der Umfang richtet sich nach Unternehmen, Tätigkeiten, vorhandenem Stand und konkretem Anlass. Vor-Ort-Termine werden gezielt ergänzt, wenn eine digitale Bewertung nicht ausreicht.
Tätigkeit, Arbeitsmittel, Stoffe, GBU, Sicherheitsdatenblätter und Herstellerangaben werden zugeordnet.
Gefahren, Schutzmaßnahmen, Verhalten bei Störungen und Erste Hilfe werden konkret formuliert.
Betriebliche Bezeichnungen, Verantwortlichkeiten, Arbeitsabläufe und Darstellung werden gemeinsam geprüft.
Die freigegebene Fassung wird am Arbeitsplatz verfügbar gemacht und in die Unterweisung eingebunden.
Digital und vor Ort
Passende digitale Lösungen
Downloads & Vorlagen
Deutschlandweit begleitet
Digitale Betreuung in großen Städten
Häufige Fragen
Typische Anlässe sind Gefahrstoffe, Arbeitsmittel, Maschinen, PSA, besondere Tätigkeiten und Arbeitsverfahren. Ob eine Betriebsanweisung erforderlich ist, wird anhand des einschlägigen Regelwerks geprüft.
Eine Vorlage kann Orientierung geben, bildet aber die konkrete Gefährdungsbeurteilung, eingesetzten Stoffe, Maschinen und betrieblichen Schutzmaßnahmen häufig nicht ausreichend ab.
Sie muss für die Beschäftigten zugänglich sein. Wie dies praktisch erfolgt, hängt vom Anwendungsbereich und betrieblichen Ablauf ab. Entscheidend sind Verständlichkeit, Erreichbarkeit und aktueller Stand.
Nein. Beschäftigte müssen anhand der relevanten Inhalte unterwiesen werden. Die Betriebsanweisung ist eine wichtige Grundlage, der Austausch und die Verständniskontrolle bleiben erforderlich.
Nächster Schritt
Im Erstgespräch klären wir Anlass, vorhandene Unterlagen, digitale Möglichkeiten und den erforderlichen Umfang. Alle Anfrageflächen führen bewusst zur Kontaktseite.
Betriebsanweisungen anfragen→Fachlich geprüft von Janis Kuhn
Fachkraft für Arbeitssicherheit · Sicherheitsmeister · Brandschutzbeauftragter · Ausbilder und Arbeitsmittelprüfer