UVV-Prüfungen — P.03

Prüfleistung

Anschlagmittel undHebemittel prüfen lassen

Ketten, Seile, Hebebänder, Rundschlingen und weitere Lastaufnahmemittel werden anhand ihrer Bauart, Kennzeichnung, Nutzung und Ablegekriterien geprüft.

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Persönliche Durchführung in Sachsen und der Oberlausitz — digitale Abstimmung deutschlandweit

Praxisaufnahme zur fachgerechten Prüfung von Anschlag- und Hebemitteln im Betrieb
P.03Praxisnah geplant
nachvollziehbar dokumentiert
KUHNPrüfung von Anschlag- und Hebemitteln
eindeutige Zuordnung und Tragfähigkeit prüfen
Verschleiß, Verformung, Schnitte und Korrosion bewerten
Kennzeichnung und Ablegekriterien berücksichtigen
Fachlich abgestimmt
Praxisnah im Betrieb
Nachvollziehbar dokumentiert
Ein persönlicher Ansprechpartner
5,0 ★ · 167 Google-Bewertungen10+ Jahre PraxiserfahrungDirekter Ansprechpartner: Janis KuhnRückmeldung in der Regel innerhalb eines Werktages

Das bekommst du

Von Anfang an klar, was zur Leistung gehört.

01Prüfbestand abgrenzen

Arbeitsmittel, Identifikation, Einsatzort und erforderlicher Prüfumfang werden vorab geklärt.

02Fachgerechte Prüfung

Zustand, Funktion und sicherheitsrelevante Bauteile werden systematisch kontrolliert.

03Verständliche Bewertung

Mängel werden nach Bedeutung für die weitere sichere Verwendung eingeordnet.

04Nachvollziehbarer Nachweis

Prüfergebnis, Kennzeichnung und nächste Frist werden dokumentiert.

Worum es geht

Prüfung von Anschlag- und Hebemitteln: Zustand erkennen, Ergebnis belegen.

Arbeitsmittel müssen während ihrer Verwendung sicher bleiben. Ob, wann und in welchem Umfang eine Prüfung erforderlich ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, den Einsatzbedingungen, Herstellerangaben und den einschlägigen Vorschriften. Ein pauschaler Jahresrhythmus passt deshalb nicht automatisch zu jedem Prüfobjekt.

Vor der Prüfung werden Bestand, Bauart, Unterlagen und betriebliche Nutzung geklärt. Geprüft wird durch eine dafür geeignete Person im festgelegten Umfang. Festgestellte Mängel werden nicht nur benannt, sondern so beschrieben, dass Verantwortliche über Reparatur, Nutzungseinschränkung oder Außerbetriebnahme entscheiden können.

Eine gebündelte Bestandsaufnahme reduziert Anfahrten und organisatorischen Aufwand. Gleichzeitig müssen unterschiedliche Prüfarten sauber voneinander getrennt bleiben. Das Prüfprotokoll dokumentiert Zustand und Ergebnis; es ersetzt weder erforderliche Wartungen noch die laufende Kontrolle durch die Beschäftigten.

Praxisbild: Anschlag- und Hebemittel fachgerecht prüfen
Einblick 01Anschlag- und Hebemittel fachgerecht prüfen

Prüfumfang

Das wird bei der Prüfung betrachtet.

P.03
01Prüfumfang

eindeutige Zuordnung und Tragfähigkeit prüfen

Prüfkriterium, festgestellter Zustand und erforderliche Folgemaßnahmen werden nachvollziehbar dokumentiert.

02Kontrolle

Verschleiß, Verformung, Schnitte und Korrosion bewerten

Prüfkriterium, festgestellter Zustand und erforderliche Folgemaßnahmen werden nachvollziehbar dokumentiert.

03Bewertung

Kennzeichnung und Ablegekriterien berücksichtigen

Prüfkriterium, festgestellter Zustand und erforderliche Folgemaßnahmen werden nachvollziehbar dokumentiert.

04Dokumentation

Prüfergebnis und weitere Verwendung dokumentieren

Prüfkriterium, festgestellter Zustand und erforderliche Folgemaßnahmen werden nachvollziehbar dokumentiert.

Ablauf

Von der Bestandsliste bis zum Prüfprotokoll.

Der genaue Umfang richtet sich nach Betrieb, Einsatzbedingungen und vorhandenen Unterlagen. Unnötige Doppelarbeit wird vermieden.

  1. 01

    Bestand abstimmen

    Prüfobjekte, Unterlagen, Einsatzbedingungen und Prüfanlass werden vorab geklärt.

  2. 02

    Vor Ort prüfen

    Die festgelegten Prüfkriterien werden systematisch und unter sicheren Bedingungen kontrolliert.

  3. 03

    Mängel bewerten

    Feststellungen werden nach ihrer sicherheitstechnischen Bedeutung eingeordnet.

  4. 04

    Nachweis übergeben

    Prüfprotokoll, Kennzeichnung und nächste Schritte werden nachvollziehbar bereitgestellt.

Fachliche Grundlage

Regelwerk passend zum tatsächlichen Einsatz.

Welche Anforderungen konkret gelten, wird nicht allein aus einer Überschrift abgeleitet. Entscheidend sind Arbeitsmittel, Tätigkeit, Gefährdungsbeurteilung, Herstellerangaben und der zuständige Unfallversicherungsträger.

  • § 14 Betriebssicherheitsverordnung
  • TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln
  • TRBS 1203 zur befähigten Person
  • DGUV Regel 109-017 Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln

Häufige Mängel

Diese Mängel werden in der Praxis häufig festgestellt.

01

Kennzeichnung oder Tragfähigkeitsangabe fehlt beziehungsweise ist nicht mehr lesbar.

02

Ketten, Seile, Hebebänder oder Rundschlingen weisen Verschleiß, Schnitte, Drahtbrüche oder Verformungen auf.

03

Haken, Sicherungsklappen und Verbindungselemente sind beschädigt, korrodiert oder nicht vollständig.

Häufige Fragen

Wichtige Antworten auf einen Blick.

Wie oft ist die Prüfung von Anschlag- und Hebemitteln erforderlich?

Die Prüffrist wird anhand der Gefährdungsbeurteilung, Nutzung, Einsatzbedingungen, Herstellerangaben und Erfahrungen aus bisherigen Prüfungen festgelegt.

Wer darf die Prüfung durchführen?

Die erforderliche Qualifikation richtet sich nach Arbeitsmittel, Prüfanlass und Prüfumfang. Häufig ist eine zur Prüfung befähigte Person nach BetrSichV und TRBS 1203 erforderlich.

Was geschieht bei einem Mangel?

Der Mangel wird dokumentiert und bewertet. Abhängig von der Gefährdung kann eine Reparatur, Nutzungseinschränkung oder sofortige Außerbetriebnahme notwendig sein.

Können mehrere Prüfungen gebündelt werden?

Ja. Ein vorbereiteter Bestand und die Bündelung geeigneter Prüfobjekte reduzieren Anfahrten und organisatorischen Aufwand.

Nächster Schritt

Prüfbedarf für Prüfung von Anschlag- und Hebemitteln klären.

Im Erstgespräch klären wir Ausgangslage, Umfang und sinnvolle nächste Schritte. Anschließend erhältst du eine nachvollziehbare Einschätzung.

Prüfung anfragen

Fachfragen und Antworten

RECHT & PRAXIS

Anschlagmittelprüfung: Ketten, Rundschlingen und Hebebänder

Nach DGUV Regel 109-017 sind Lastaufnahme- und Anschlagmittel in Abständen von längstens einem Jahr durch eine zur Prüfung befähigte Person zu prüfen. Bei starker Beanspruchung, Korrosion oder Verschleiß können kürzere Intervalle erforderlich sein. Für bestimmte Bauarten gelten zusätzliche besondere Prüfungen. Die Gefährdungsbeurteilung und die Herstellerangaben sind zu beachten.

Die wiederkehrende Prüfung muss durch eine zur Prüfung befähigte Person erfolgen, die die konkreten Anschlagmittel und deren Ablegekriterien fachlich beurteilen kann. Anforderungen an Qualifikation und Erfahrung ergeben sich unter anderem aus TRBS 1203. Eine bloße Bedienberechtigung als Kranführer ersetzt diese Prüfqualifikation nicht.

Beschädigungen wie Schnitte, Faserverletzungen, zerstörte Nähte, Wärmeeinwirkung oder fehlende Kennzeichnung können eine Ablegereife begründen. Die Entscheidung richtet sich nach Bauart und Herstellerangaben. Bei sicherheitsrelevanten Mängeln darf das Anschlagmittel nicht weiterverwendet werden, bis eine sichere Verwendung fachlich nachgewiesen werden kann.

Neben sichtbarem Verschleiß, Verformungen, Korrosion und dem Zustand von Haken und Sicherungen können besondere Prüfverfahren vorgeschrieben sein. DGUV Regel 109-017 nennt für bestimmte Rundstahlketten zusätzliche Prüfungen auf Rissfreiheit. Der konkrete Prüfplan muss die verwendeten Ketten und deren Beanspruchung berücksichtigen.

Nein. Die Sichtkontrolle vor der Verwendung dient dem frühzeitigen Erkennen von Schäden. Sie ersetzt weder die wiederkehrende Prüfung durch eine befähigte Person noch erforderliche besondere Prüfungen. Erkannte Mängel müssen sofort bewertet werden; unsichere Anschlagmittel sind der Verwendung zu entziehen.

Ja. Bei vorbereiteter Inventarliste können geeignete Prüfungen zeitlich gebündelt werden. Die erforderlichen Qualifikationen und Prüfnachweise bleiben für jedes Arbeitsmittel gesondert maßgeblich. Anschlagmittelprüfung im Unternehmen anfragen.

Fachlich geprüft von Janis Kuhn

Fachkraft für Arbeitssicherheit · Sicherheitsmeister · Brandschutzbeauftragter · Ausbilder und Arbeitsmittelprüfer
Qualifikation & Arbeitsweise