Arbeitsmittel, Identifikation, Einsatzort und erforderlicher Prüfumfang werden vorab geklärt.
UVV-Prüfungen — P.03
Prüfleistung
Ketten, Seile, Hebebänder, Rundschlingen und weitere Lastaufnahmemittel werden anhand ihrer Bauart, Kennzeichnung, Nutzung und Ablegekriterien geprüft.
GOOGLE★★★★★5,0167 Bewertungenvon Kunden & TeilnehmernPersönliche Durchführung in Sachsen und der Oberlausitz — digitale Abstimmung deutschlandweit
Das bekommst du
Arbeitsmittel, Identifikation, Einsatzort und erforderlicher Prüfumfang werden vorab geklärt.
Zustand, Funktion und sicherheitsrelevante Bauteile werden systematisch kontrolliert.
Mängel werden nach Bedeutung für die weitere sichere Verwendung eingeordnet.
Prüfergebnis, Kennzeichnung und nächste Frist werden dokumentiert.
Worum es geht
Arbeitsmittel müssen während ihrer Verwendung sicher bleiben. Ob, wann und in welchem Umfang eine Prüfung erforderlich ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, den Einsatzbedingungen, Herstellerangaben und den einschlägigen Vorschriften. Ein pauschaler Jahresrhythmus passt deshalb nicht automatisch zu jedem Prüfobjekt.
Vor der Prüfung werden Bestand, Bauart, Unterlagen und betriebliche Nutzung geklärt. Geprüft wird durch eine dafür geeignete Person im festgelegten Umfang. Festgestellte Mängel werden nicht nur benannt, sondern so beschrieben, dass Verantwortliche über Reparatur, Nutzungseinschränkung oder Außerbetriebnahme entscheiden können.
Eine gebündelte Bestandsaufnahme reduziert Anfahrten und organisatorischen Aufwand. Gleichzeitig müssen unterschiedliche Prüfarten sauber voneinander getrennt bleiben. Das Prüfprotokoll dokumentiert Zustand und Ergebnis; es ersetzt weder erforderliche Wartungen noch die laufende Kontrolle durch die Beschäftigten.

Prüfumfang
Prüfkriterium, festgestellter Zustand und erforderliche Folgemaßnahmen werden nachvollziehbar dokumentiert.
Prüfkriterium, festgestellter Zustand und erforderliche Folgemaßnahmen werden nachvollziehbar dokumentiert.
Prüfkriterium, festgestellter Zustand und erforderliche Folgemaßnahmen werden nachvollziehbar dokumentiert.
Prüfkriterium, festgestellter Zustand und erforderliche Folgemaßnahmen werden nachvollziehbar dokumentiert.
Ablauf
Der genaue Umfang richtet sich nach Betrieb, Einsatzbedingungen und vorhandenen Unterlagen. Unnötige Doppelarbeit wird vermieden.
Prüfobjekte, Unterlagen, Einsatzbedingungen und Prüfanlass werden vorab geklärt.
Die festgelegten Prüfkriterien werden systematisch und unter sicheren Bedingungen kontrolliert.
Feststellungen werden nach ihrer sicherheitstechnischen Bedeutung eingeordnet.
Prüfprotokoll, Kennzeichnung und nächste Schritte werden nachvollziehbar bereitgestellt.
Fachliche Grundlage
Welche Anforderungen konkret gelten, wird nicht allein aus einer Überschrift abgeleitet. Entscheidend sind Arbeitsmittel, Tätigkeit, Gefährdungsbeurteilung, Herstellerangaben und der zuständige Unfallversicherungsträger.
Häufige Mängel
Kennzeichnung oder Tragfähigkeitsangabe fehlt beziehungsweise ist nicht mehr lesbar.
Ketten, Seile, Hebebänder oder Rundschlingen weisen Verschleiß, Schnitte, Drahtbrüche oder Verformungen auf.
Haken, Sicherungsklappen und Verbindungselemente sind beschädigt, korrodiert oder nicht vollständig.
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Häufige Fragen
Die Prüffrist wird anhand der Gefährdungsbeurteilung, Nutzung, Einsatzbedingungen, Herstellerangaben und Erfahrungen aus bisherigen Prüfungen festgelegt.
Die erforderliche Qualifikation richtet sich nach Arbeitsmittel, Prüfanlass und Prüfumfang. Häufig ist eine zur Prüfung befähigte Person nach BetrSichV und TRBS 1203 erforderlich.
Der Mangel wird dokumentiert und bewertet. Abhängig von der Gefährdung kann eine Reparatur, Nutzungseinschränkung oder sofortige Außerbetriebnahme notwendig sein.
Ja. Ein vorbereiteter Bestand und die Bündelung geeigneter Prüfobjekte reduzieren Anfahrten und organisatorischen Aufwand.
Nächster Schritt
Im Erstgespräch klären wir Ausgangslage, Umfang und sinnvolle nächste Schritte. Anschließend erhältst du eine nachvollziehbare Einschätzung.
Prüfung anfragen→Fachfragen und Antworten
RECHT & PRAXISNach DGUV Regel 109-017 sind Lastaufnahme- und Anschlagmittel in Abständen von längstens einem Jahr durch eine zur Prüfung befähigte Person zu prüfen. Bei starker Beanspruchung, Korrosion oder Verschleiß können kürzere Intervalle erforderlich sein. Für bestimmte Bauarten gelten zusätzliche besondere Prüfungen. Die Gefährdungsbeurteilung und die Herstellerangaben sind zu beachten.
Die wiederkehrende Prüfung muss durch eine zur Prüfung befähigte Person erfolgen, die die konkreten Anschlagmittel und deren Ablegekriterien fachlich beurteilen kann. Anforderungen an Qualifikation und Erfahrung ergeben sich unter anderem aus TRBS 1203. Eine bloße Bedienberechtigung als Kranführer ersetzt diese Prüfqualifikation nicht.
Beschädigungen wie Schnitte, Faserverletzungen, zerstörte Nähte, Wärmeeinwirkung oder fehlende Kennzeichnung können eine Ablegereife begründen. Die Entscheidung richtet sich nach Bauart und Herstellerangaben. Bei sicherheitsrelevanten Mängeln darf das Anschlagmittel nicht weiterverwendet werden, bis eine sichere Verwendung fachlich nachgewiesen werden kann.
Neben sichtbarem Verschleiß, Verformungen, Korrosion und dem Zustand von Haken und Sicherungen können besondere Prüfverfahren vorgeschrieben sein. DGUV Regel 109-017 nennt für bestimmte Rundstahlketten zusätzliche Prüfungen auf Rissfreiheit. Der konkrete Prüfplan muss die verwendeten Ketten und deren Beanspruchung berücksichtigen.
Nein. Die Sichtkontrolle vor der Verwendung dient dem frühzeitigen Erkennen von Schäden. Sie ersetzt weder die wiederkehrende Prüfung durch eine befähigte Person noch erforderliche besondere Prüfungen. Erkannte Mängel müssen sofort bewertet werden; unsichere Anschlagmittel sind der Verwendung zu entziehen.
Ja. Bei vorbereiteter Inventarliste können geeignete Prüfungen zeitlich gebündelt werden. Die erforderlichen Qualifikationen und Prüfnachweise bleiben für jedes Arbeitsmittel gesondert maßgeblich. Anschlagmittelprüfung im Unternehmen anfragen.
Fachlich geprüft von Janis Kuhn
Fachkraft für Arbeitssicherheit · Sicherheitsmeister · Brandschutzbeauftragter · Ausbilder und Arbeitsmittelprüfer