Arbeitsmittel, Identifikation, Einsatzort und erforderlicher Prüfumfang werden vorab geklärt.
UVV-Prüfungen — P.10
Prüfleistung
Schließkräfte, Schutzeinrichtungen, Notbetätigung und sicherheitsrelevante Funktionen werden entsprechend Bauart und Nutzung kontrolliert.
GOOGLE★★★★★5,0167 Bewertungenvon Kunden & TeilnehmernPersönliche Durchführung in Sachsen und der Oberlausitz — digitale Abstimmung deutschlandweit
Das bekommst du
Arbeitsmittel, Identifikation, Einsatzort und erforderlicher Prüfumfang werden vorab geklärt.
Zustand, Funktion und sicherheitsrelevante Bauteile werden systematisch kontrolliert.
Mängel werden nach Bedeutung für die weitere sichere Verwendung eingeordnet.
Prüfergebnis, Kennzeichnung und nächste Frist werden dokumentiert.
Worum es geht
Arbeitsmittel müssen während ihrer Verwendung sicher bleiben. Ob, wann und in welchem Umfang eine Prüfung erforderlich ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, den Einsatzbedingungen, Herstellerangaben und den einschlägigen Vorschriften. Ein pauschaler Jahresrhythmus passt deshalb nicht automatisch zu jedem Prüfobjekt.
Vor der Prüfung werden Bestand, Bauart, Unterlagen und betriebliche Nutzung geklärt. Geprüft wird durch eine dafür geeignete Person im festgelegten Umfang. Festgestellte Mängel werden nicht nur benannt, sondern so beschrieben, dass Verantwortliche über Reparatur, Nutzungseinschränkung oder Außerbetriebnahme entscheiden können.
Eine gebündelte Bestandsaufnahme reduziert Anfahrten und organisatorischen Aufwand. Gleichzeitig müssen unterschiedliche Prüfarten sauber voneinander getrennt bleiben. Das Prüfprotokoll dokumentiert Zustand und Ergebnis; es ersetzt weder erforderliche Wartungen noch die laufende Kontrolle durch die Beschäftigten.

Prüfumfang
Prüfkriterium, festgestellter Zustand und erforderliche Folgemaßnahmen werden nachvollziehbar dokumentiert.
Prüfkriterium, festgestellter Zustand und erforderliche Folgemaßnahmen werden nachvollziehbar dokumentiert.
Prüfkriterium, festgestellter Zustand und erforderliche Folgemaßnahmen werden nachvollziehbar dokumentiert.
Prüfkriterium, festgestellter Zustand und erforderliche Folgemaßnahmen werden nachvollziehbar dokumentiert.
Ablauf
Der genaue Umfang richtet sich nach Betrieb, Einsatzbedingungen und vorhandenen Unterlagen. Unnötige Doppelarbeit wird vermieden.
Prüfobjekte, Unterlagen, Einsatzbedingungen und Prüfanlass werden vorab geklärt.
Die festgelegten Prüfkriterien werden systematisch und unter sicheren Bedingungen kontrolliert.
Feststellungen werden nach ihrer sicherheitstechnischen Bedeutung eingeordnet.
Prüfprotokoll, Kennzeichnung und nächste Schritte werden nachvollziehbar bereitgestellt.
Fachliche Grundlage
Welche Anforderungen konkret gelten, wird nicht allein aus einer Überschrift abgeleitet. Entscheidend sind Arbeitsmittel, Tätigkeit, Gefährdungsbeurteilung, Herstellerangaben und der zuständige Unfallversicherungsträger.
Häufige Mängel
Lichtschranken, Kontaktleisten oder Kraftbegrenzung reagieren nicht zuverlässig.
Laufschienen, Rollen, Federn, Seile oder Befestigungen sind verschlissen, beschädigt oder locker.
Notbetätigung, Fangvorrichtung oder Sicherung gegen Absturz ist nicht funktionsfähig beziehungsweise nicht zugänglich.
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Häufige Fragen
Die Prüffrist wird anhand der Gefährdungsbeurteilung, Nutzung, Einsatzbedingungen, Herstellerangaben und Erfahrungen aus bisherigen Prüfungen festgelegt.
Die erforderliche Qualifikation richtet sich nach Arbeitsmittel, Prüfanlass und Prüfumfang. Häufig ist eine zur Prüfung befähigte Person nach BetrSichV und TRBS 1203 erforderlich.
Der Mangel wird dokumentiert und bewertet. Abhängig von der Gefährdung kann eine Reparatur, Nutzungseinschränkung oder sofortige Außerbetriebnahme notwendig sein.
Ja. Ein vorbereiteter Bestand und die Bündelung geeigneter Prüfobjekte reduzieren Anfahrten und organisatorischen Aufwand.
Nächster Schritt
Im Erstgespräch klären wir Ausgangslage, Umfang und sinnvolle nächste Schritte. Anschließend erhältst du eine nachvollziehbare Einschätzung.
Prüfung anfragen→Häufige Fachfragen
RECHT & PRAXISKraftbetätigte Türen und Tore sind entsprechend BetrSichV und ASR A1.7 sicher zu betreiben und wiederkehrend zu prüfen. In der Praxis ist für kraftbetätigte Tore häufig mindestens eine jährliche sicherheitstechnische Prüfung maßgeblich. Prüffristen und Umfang müssen mit Herstellerangaben, Gefährdungsbeurteilung und konkreter Bauart abgeglichen werden.
Die Prüfung muss durch eine hierfür geeignete, fachkundige beziehungsweise zur Prüfung befähigte Person erfolgen. Entscheidend sind Kenntnisse über Bauart, Antrieb, Sicherheitseinrichtungen und die geltenden Anforderungen. Bei Prüftätigkeiten nach BetrSichV sind die Anforderungen an befähigte Personen nach TRBS 1203 zu berücksichtigen.
Je nach Bauart gehören beispielsweise Lichtschranken, Schließkantensicherungen, Notentriegelung, Kraftbegrenzung, elektrische Sicherheit und sicherer Endlagenbetrieb zu den Prüfpunkten. Auch Führung, Befestigungen und mechanische Beschädigungen werden berücksichtigt. Herstellerunterlagen und Gefährdungsbeurteilung bestimmen die konkrete Prüftiefe.
Eine ausgefallene Schutzeinrichtung kann erhebliche Quetsch- und Schergefahren verursachen. Die betroffene Funktion darf nicht ohne fachlich bewertete Schutzmaßnahmen weiterverwendet werden. Je nach Störung ist das Tor zu sperren und instand zu setzen. Anschließend muss die sichere Funktion nachgewiesen werden.
Hilfreich sind Betriebsanleitung, Wartungs- und Prüfunterlagen, Angaben zum Torantrieb sowie Nachweise zu Umbauten oder früheren Mängeln. Die eindeutige Zuordnung der Tore erleichtert Prüfung und Terminplanung. Eine Wartung ersetzt eine erforderliche sicherheitstechnische Prüfung nur, wenn sie den vollständigen Prüfumfang tatsächlich umfasst.
Ja. Eine Bestandsliste mit Torart, Anzahl, Standort und vorhandenen Unterlagen ermöglicht ein wirtschaftliches Angebot. Die Prüfergebnisse müssen dennoch einzelnen Anlagen zugeordnet werden. Torprüfung im Betrieb anfragen.
Fachlich geprüft von Janis Kuhn
Fachkraft für Arbeitssicherheit · Sicherheitsmeister · Brandschutzbeauftragter · Ausbilder und Arbeitsmittelprüfer