Praxisfälle

Unterwiesen. Unterschrieben. Aber auch verstanden?

Eine Unterschrift zeigt noch keine sichere Anwendung. Fünf praktische Schritte helfen, Verständnislücken zu erkennen, gezielt nachzuarbeiten und die Umsetzung zu prüfen. Mit PDF-Praxischeck.

Praktische Unterweisung an einer vom Strom getrennten Bohrmaschine. Schriftzug: Unterschrieben. Auch verstanden?

Fünf Wege, um den Erfolg einer Unterweisung im Betrieb zu prüfen

Die Präsentation ist beendet, die Liste unterschrieben. Doch kann die beschäftigte Person die entscheidenden Schutzmaßnahmen auch erklären und anwenden? Genau das sollte am Ende einer Unterweisung sichtbar werden. Mit konkreten Fragen, einer sicheren Übung und einer späteren Beobachtung lässt sich mehr erkennen als mit einem allgemeinen „Alles verstanden?“.

Dieser Beitrag zeigt einen praktischen Ablauf für Führungskräfte und Unterweisende. Er ergänzt die organisatorische Planung um die Frage: Was ist bei den Beschäftigten angekommen? Die Beispiele sind bewusst allgemein gehalten und müssen auf die eigene Tätigkeit, Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung angepasst werden.

Warum eine Unterschrift die entscheidende Frage offenlässt

Die Dokumentation gehört zur Unterweisung. Sie beantwortet jedoch eine andere Frage als die Beobachtung am Arbeitsplatz: Wer war wann beteiligt, und was wurde vermittelt? Ob jemand anschließend richtig handelt, lässt sich daraus allein nicht ablesen.

Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz muss die Unterweisung angemessen sein und sich auf Arbeitsplatz oder Aufgabenbereich beziehen. Sie erfolgt während der Arbeitszeit und bei den dort genannten Anlässen vor Aufnahme der Tätigkeit. § 3 Absatz 1 ArbSchG verlangt außerdem, Arbeitsschutzmaßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen.[1,2]

Für die Verwendung von Arbeitsmitteln konkretisiert § 12 Betriebssicherheitsverordnung die Anforderungen: Die Informationen müssen verständlich sein und unter anderem Gefährdungen, Schutzmaßnahmen sowie das Verhalten bei Störungen und Notfällen abdecken. Unterweisungen sind vor der Verwendung und anschließend regelmäßig, mindestens jährlich, durchzuführen; Datum und Namen der Unterwiesenen sind schriftlich festzuhalten.[3]

Die folgenden fünf Schritte sind eine praktische Methode. Sie sind keine gesetzlich festgelegte Standardprüfung und ersetzen keine besonderen Anforderungen für einzelne Tätigkeiten.

1. Ein beobachtbares Lernziel festlegen

„Die Person kennt den Arbeitsschutz“ ist kein brauchbares Lernziel. Besser ist eine Aussage wie: „Die Person kann vor dem Einsatz dieses Arbeitsmittels die vorgesehenen Sichtkontrollen erklären, einen erkennbaren Mangel melden und das weitere Vorgehen beschreiben.“

Lege vor der Unterweisung fest, welche zwei oder drei Handlungen besonders wichtig sind. Maßstab sind die betrieblichen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen. Passe auch Sprache, Vorwissen und Übungsform an die Gruppe an. Ein Lernziel für die Werkstatt passt nicht automatisch zum Büro oder zur Pflege.

Die DGUV beschreibt die Auswahl geeigneter Unterweisungsmethoden ausdrücklich als abhängig vom Lernziel. Diskussion, Demonstration und Gruppenarbeit haben jeweils unterschiedliche Einsatzmöglichkeiten.[4]

2. Erklären lassen statt Zustimmung abfragen

Eine geschlossene Frage wie „Ist alles klar?“ lässt sich leicht mit Ja beantworten. Aussagekräftiger sind Fragen, bei denen Beschäftigte das Vorgehen mit eigenen Worten beschreiben:

  • Was prüfst du, bevor du mit dieser Arbeit beginnst?
  • Woran erkennst du, dass du nicht starten darfst?
  • Welche Schutzmaßnahme ist hier erforderlich und warum?
  • Wen informierst du, wenn du einen Mangel bemerkst?

Diese Fragen sind Vorschläge, keine universellen Prüfungsfragen. Die erwartete Antwort muss vorab aus den tatsächlichen betrieblichen Regeln abgeleitet werden. Wenn eine Antwort unklar bleibt, frage konkret nach. Vermeide eine Situation, in der Beschäftigte aus Sorge vor einer Bloßstellung nur noch zustimmen.

3. Die sichere Handlung zeigen lassen

Wer einen Ablauf richtig beschreibt, muss ihn noch nicht sicher ausführen können. Wo praktische Fertigkeiten erforderlich sind, gehört deshalb eine passende Übung dazu. Die DGUV empfiehlt, Beschäftigte selbst aktiv werden zu lassen, statt Handgriffe ausschließlich vorzuführen.[5]

Ein einfaches Übungsbeispiel: Eine Person soll an einem sicher vorbereiteten Arbeitsmittel zeigen, welche sichtbaren Merkmale sie vor dem Einsatz kontrolliert. Anschließend erläutert sie, wie ein festgestellter Mangel gemeldet wird. Verwende dafür die betrieblich festgelegten Prüfpunkte. Die Unterweisung wird dadurch nicht zu einer Arbeitsmittelprüfung durch eine befähigte Person.

Die Übung selbst muss sicher organisiert sein. Keine absichtlichen Fehlhandlungen an laufenden Maschinen, keine manipulierten Schutzeinrichtungen und keine gefährlichen „Überraschungstests“. Wähle eine gefahrlose Darstellung oder einen sicheren Übungsaufbau mit erforderlicher Aufsicht.

4. Lücken gezielt schließen und erneut prüfen

Wird ein wichtiger Schritt ausgelassen, hilft eine weitere Unterschrift nicht. Erkläre genau diesen Punkt erneut, zeige das Vorgehen und lasse es anschließend noch einmal erklären oder vorführen.

Halte knapp fest, was noch offen war und wie es geklärt wurde. Zum Beispiel: „Meldeweg bei beschädigter Anschlussleitung zunächst unklar; zuständige Person und betriebliche Vorgehensweise erläutert; anschließend richtig wiedergegeben.“ Ein konkreter Eintrag ist hilfreicher als ein pauschales Urteil wie „unaufmerksam“.

Prüfe dabei auch die Arbeitsbedingungen. Fehlen geeignete Arbeitsmittel, ist die Schutzmaßnahme umständlich organisiert oder widersprechen sich Anweisungen, liegt die Lösung nicht allein in einer erneuten Unterweisung. Die DGUV betont, dass Verhaltensprävention organisatorische und Führungsdefizite nicht kompensieren soll.[4]

5. Die Anwendung im Alltag beobachten

Plane nach der Unterweisung einen passenden Zeitpunkt für eine kurze Rückmeldung am Arbeitsplatz. Werden die vereinbarten Schritte angewendet? Ist das benötigte Hilfsmittel vorhanden? Gibt es eine Situation, für die das Team noch keine klare Regel kennt?

Eine solche Beobachtung verbindet die Unterweisung mit der allgemeinen Wirksamkeitskontrolle. Der Zeitpunkt richtet sich nach Tätigkeit und Gefährdung; eine pauschale gesetzliche „Drei-Tage-Frist“ gibt es in den hier genannten Vorschriften nicht. Werden Lücken sichtbar, vereinbare eine konkrete Maßnahme, eine zuständige Person und einen Termin.[2]

Checkliste für deine nächste Unterweisung

  • Sind Tätigkeit, Gefährdungen und Lernziel konkret festgelegt?
  • Sind Sprache und Erklärungen für die Teilnehmenden verständlich?
  • Gibt es offene Fragen statt einer bloßen Ja-Nein-Abfrage?
  • Können notwendige Handgriffe sicher gezeigt werden?
  • Werden sicherheitsrelevante Lücken vor selbstständigem Arbeiten geklärt?
  • Sind Nacharbeit, Zuständigkeit und Nachprüfung festgehalten?

PDF-Praxischeck herunterladen

Praxisvorlage: Der zweiseitige KUHN-Praxischeck „Unterwiesen. Auch verstanden?“ führt durch diese Schritte. Er ergänzt den Unterweisungsnachweis und ist kein Befähigungsnachweis oder eine pauschale Arbeitsfreigabe.

Häufige Fragen

Muss jede Unterweisung mit einem schriftlichen Test enden?

Die hier genannten Vorschriften schreiben keinen einheitlichen schriftlichen Abschlusstest für jede Unterweisung vor. Entscheidend sind die jeweiligen Anforderungen der Tätigkeit. Ein Gespräch oder eine sichere praktische Demonstration kann für die Verständnisprüfung geeigneter sein. Besondere Qualifikations- und Prüfungsanforderungen sind gesondert zu beachten.

Reicht eine digitale Unterweisung mit Quiz?

Ein Quiz kann Wissen abfragen. Es zeigt nicht automatisch, ob jemand einen praktischen Ablauf beherrscht. Die DGUV weist darauf hin, dass elektronische Medien die notwendige praktische Vermittlung bestimmter Arbeitsabläufe und Verhaltensweisen nicht ersetzen können.[6]

Was tun, wenn jemand die Anweisung nicht versteht?

Erklärungen, Sprache und Methode anpassen, offene Punkte besprechen und die entscheidende Handlung erneut überprüfen. Sicherheitsrelevante Lücken vor der selbstständigen Tätigkeit klären. Die Lösung ist keine pauschale Bewertung einer Altersgruppe oder Herkunft.

Ersetzt der Praxischeck den Unterweisungsnachweis?

Nein. Er ergänzt die Dokumentation um Lernziel, Beobachtung und Nacharbeit. Die für die jeweilige Tätigkeit erforderlichen Unterlagen, Qualifikationen und Beauftragungen bleiben notwendig.

Unterweisungen für deinen Betrieb

Du möchtest Unterweisungen, die zu den Tätigkeiten und zum Team passen? KUHN Arbeitssicherheit unterstützt Unternehmen in Sachsen und der Oberlausitz bei der Vorbereitung und praxisnahen Durchführung.

Unterweisung anfragen

Fachlich geprüft von Janis Kuhn

Fachkraft für Arbeitssicherheit · Sicherheitsmeister · Brandschutzbeauftragter · Ausbilder und Arbeitsmittelprüfer
Qualifikation & Arbeitsweise