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Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer in Zittau

AUSBILDUNG ZUM BRANDSCHUTZHELFER UND EVAKUIERUNGSHELFER in Zittau

Die Bestellung von Brandschutzhelfern wird gemäß § 10 ArbSchG, DGUV Information 205-023 und ASR A2.2 gefordert. In jedem Unternehmen müssen mindestens fünf Prozent der Beschäftigten als Brandschutz- und Räumungshelfer ausgebildet sein. Der Unternehmer ist somit verpflichtet, geeignete Beschäftigte zu benennen und diese entsprechend auszubilden.

GRUNDLAGE UND SEMINARZIEL:​

Seit Mai 2018 ist die neue Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 in Kraft getreten, die auch den Bereich Brandschutzhelfer betrifft. Gemäß dieser Regelung hat der Arbeitgeber die Verantwortung, eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch regelmäßige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen. Die erforderliche Anzahl an Brandschutzhelfern sollte durch eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden. Ein Anteil von 10-15% der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend, unter Berücksichtigung von Faktoren wie Schichtbetrieb, Urlaub und Krankheit.

Es ist wichtig, dass die Brandschutzhelfer intensiv geschult werden, um ihre Aufgaben sicher und kompetent ausführen zu können. Dabei sollte auch auf die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen des Arbeitsplatzes eingegangen werden. Beispielsweise ist bei der Schulung von Brandschutzhelfern in Büros möglicherweise ein anderer Schwerpunkt zu setzen als bei Schulungen für Produktionseinrichtungen.

Der Arbeitgeber sollte außerdem sicherstellen, dass die Anzahl der Brandschutzhelfer immer angemessen und ausreichend ist. Bei Änderungen der Arbeitsbedingungen oder der Mitarbeiterzahl sollten die Gefährdungsbeurteilungen regelmäßig aktualisiert werden, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

SEMINARINHALTE

  • Grundzüge des Brandschutzes
  • Gefährdung durch Brände im Betrieb
  • Risiken im Betrieb, häufige Brandursachen
  • Brandgefahren und Zündquellen
  • Betriebliche Brandschutzorganisatio
  • Brandschutzordnung nach DIN 14096, Teil A,B,C
  • Rettungswege in Gebäuden (Flucht- u. Rettungswegpläne)
  • Sicherheitskennzeichung nach ASR A1.3
  • Alarmierungswege und –mittel
  • Brandschutzeinrichtungen
  • Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen
  • Brandklassen, geeignete Löschmittel
  • Wirkungsweise und Eignung von Löschgeräten
  • Verhalten im Brandfall
  • Alarmierung
  • Besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C: Übernahme von Arbeiten zur Brandbekämpfung, Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen, Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten
  • Löschtaktik
  • Praktische Handhabung von Feuerlöschern, Wandhydranten

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