Fachkraft für Arbeitssicherheit
Externe Sicherheitsfachkraft in Löbau
Kuhn Arbeitssicherheit
SICHERHEITSFACHKRAFT - DER EXPERTE FÜR ARBEITSSICHERHEIT IN Zittau
Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet, ab dem ersten Mitarbeiter eine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung sicherzustellen. Diese Unternehmerpflichten ergeben sich aus verschiedenen Gesetzen und Verordnungen. Die dafür zuständige Person nennt sich Sicherheitsfachkraft (auch bekannt als Fachkraft für Arbeitssicherheit) oder im allgemeinen Sprachgebrauch auch Sicherheitsbeauftragter.
Ich biete Ihnen als externe Sicherheitsfachkraft (Fachkraft für Arbeitssicherheit) meine Beratung und Unterstützung bei der sicherheitstechnischen Betreuung gemäß der DGUV Vorschrift 2 und § 6 ASiG an. Mein Fokus liegt dabei auf der Verhütung von Arbeitsunfällen und der Schaffung menschengerechter Arbeitsplätze.
Eine effektive sicherheitstechnische Betreuung durch einen Experten auf diesem Gebiet ist eine wesentliche Voraussetzung für Ihren nachhaltigen Unternehmenserfolg. Der Unterschied liegt dabei im Können und Engagement der Person hinter der Rolle, insbesondere in einer zunehmend komplexen Arbeitswelt. Als Sicherheitsfachkraft bringe ich täglich meine Erfahrung und mein Engagement ein, um individuelle Lösungen zu finden, die weit über das Übliche hinausgehen.
Ich kombiniere das Fachwissen der Fachkraft für Arbeitssicherheit, des betrieblichen Gesundheitsmanagers, des Brandschutzbeauftragten, des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (Sigeko), des Industriemeisters, des Ausbilders und des UVV Prüfers. Auf dieser Grundlage erstelle ich für Sie individuelle Betreuungskonzepte, gemeinsame Visionen und einen strukturierten Fahrplan für eine persönliche Betreuung.
Mein Service für sie umfasst unter anderem:
- Unterstützung beim Aufbau einer Arbeitsschutzorganisation
- Unterstützung bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilungen
- Erstellen von Betriebsanweisungen
- Regelmäßige Begehungen der Betriebsstätten
- Beratung der persönlichen Schutzrüstung für die Mitarbeiter (PSA)
- Teilnahme an der Arbeitsschutzausschusssitzung (ASA)
- Schulung der Sicherheitsbeauftragten
- Durchführung von Arbeitsschutzunterweisungen
- Untersuchung nach Ereignissen
- Beratung bei der Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
- Durchführung von Messungen (Lärm, Klima, Beleuchtung)
- Erstellung der Dokumentation
Ich kann Ihnen beim Unternehmermodell helfen, indem ich Ihnen ermögliche, bei Bedarf eine Beratung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und Arbeitsmediziner in Anspruch zu nehmen. Im Falle eines Bedarfs können Sie sich jederzeit an uns wenden.