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Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer in Görlitz

AUSBILDUNG ZUM BRANDSCHUTZHELFER UND EVAKUIERUNGSHELFER IN GÖRLITZ

In § 10 ArbSchG, DGUV Information 205-023 und der ASR A2.2 wird die Bestellung von Brandschutzhelfern gefordert. Laut Vorschrift müssen in jedem Unternehmen mindestens fünf Prozent der Beschäftigten als Brandschutz- und Räumungshelfer ausgebildet sein. Der Unternehmer ist demnach verpflichtet, geeignete Mitarbeiter zu benennen und entsprechend auszubilden.

GRUNDLAGE UND SEMINARZIEL:​

Seit Mai 2018 ist die neue Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 in Kraft getreten, die unter anderem den Bereich Brandschutzhelfer betrifft. Demnach ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitern durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen. Die erforderliche Anzahl an Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und sollte unter Berücksichtigung von Schichtbetrieb, Urlaub und Krankheit einen Anteil von 10-15% der Beschäftigten nicht unterschreiten.

Die Brandschutzhelfer müssen intensiv geschult werden, um ihre Aufgaben zuverlässig erfüllen zu können. Dabei sollten auch Besonderheiten wie beispielsweise die Abwesenheit einzelner Beschäftigter berücksichtigt werden.

SEMINARINHALTE

  • Grundzüge des Brandschutzes
  • Gefährdung durch Brände im Betrieb
  • Risiken im Betrieb, häufige Brandursachen
  • Brandgefahren und Zündquellen
  • Betriebliche Brandschutzorganisatio
  • Brandschutzordnung nach DIN 14096, Teil A,B,C
  • Rettungswege in Gebäuden (Flucht- u. Rettungswegpläne)
  • Sicherheitskennzeichung nach ASR A1.3
  • Alarmierungswege und –mittel
  • Brandschutzeinrichtungen
  • Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen
  • Brandklassen, geeignete Löschmittel
  • Wirkungsweise und Eignung von Löschgeräten
  • Verhalten im Brandfall
  • Alarmierung
  • Besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C: Übernahme von Arbeiten zur Brandbekämpfung, Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen, Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten
  • Löschtaktik
  • Praktische Handhabung von Feuerlöschern, Wandhydranten

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