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UVV-Prüfung Orstsfester Steigleitern und Steigeisengänge

Prüfung von ortsfesten Steigleitern und Steigeisengänge
gem. DGUV I 208-032

Es ist erforderlich, dass ortsfeste Steigleitern und Steigeisengänge regelmäßig, mindestens einmal jährlich, einer Prüfung unterzogen werden.

In meiner Funktion als sachkundiger Sicherheitsmeister führe ich gemäß den Richtlinien der EN 14470 und DIN 12925 sowie gemäß §4 Absatz 3 der Arbeitsstättenverordnung Prüfungen an deinen Gefahrstoffschränken, Sicherheitsschränken und Akku-Ladeschränken durch.

Das sagen meine Kunden über unsere Zusammenarbeit

Sichere dir jetzt eine kostenlose und unverbindliche Beratung zur UVV-Prüfung deiner Steigleitern! ​

Ich biete meine Leistungen in den Kreisen: Zittau, BautzenGörlitzDresden,  Cottbus Leipzig, Spremberg , Hoyerswerda, Weißwasser , Riesa , Kamenz , Meißen , Annaberg-Buchholz , Hof , Greiz , Gera , Altenburg , Pirna , Hoyerswerda , Bernsdorf , Pulsnitz , Freiberg , Bischofswerda , Döbeln , Radeberg an.