PRÜFUNG VON Regalen in Zittau
Regalinspektion nach DIN EN 15635 in Zittau
Regalinspektion und Regalprüfung nach DIN EN 15635 & DGUV Regel 108-007 (früher BGR 234) in Zittau
Als Arbeitgeber oder Lagerbetreiber bist du gesetzlich dazu verpflichtet, Regalanlagen und Lagereinrichtungen zu überprüfen. Diese Pflicht ist in der DGUV Regel 108-007 und der DIN EN 15635 festgeschrieben. Als zertifizierter Regalinspekteur und befähigter Regalprüfer prüfe ich deine Regalanlagen herstellerunabhängig und in Übereinstimmung mit den Vorschriften auf Mängel und Fehler. Meine Regalprüfungen und -inspektionen werden selbstverständlich gemäß der DIN EN 15635 und DGUV Regel 108-007 (früher BGR 234) durchgeführt.
Für wen gilt die Inspektionspflicht?
Jeder Lagerbetreiber ist eigenverantwortlich dafür, dass seine Arbeitsmittel den Vorschriften gemäß § 10 der Betriebssicherheitsverordnung sowie der Sicherheit der Mitarbeiter gemäß § 4 des Arbeitsschutzgesetzes entsprechen. Regalanlagen und Lagereinrichtungen gelten als Lagertechnik und somit als technische Arbeitsmittel, weshalb eine jährliche Sicherheitsprüfung und Inspektion der montierten Regalanlagen vorgeschrieben ist.
Diese Verpflichtung ist in der Betriebssicherheitsverordnung (§ 10 BetrSichV) festgelegt, welche auch die Prüfung von Regalanlagen gemäß DIN EN 15635 regelt. Hierbei werden der Umfang und der Ablauf der Prüfung definiert sowie die Grenzwerte für die Gefährdungsbeurteilung festgelegt.
Welche Regale müssen nach DIN EN 15635 geprüft werden?
Die Inspektionspflicht gilt für:
- Palettenregale
- Fachbodenregale
- Mehrgeschossanlagen
- Kragarmregale
- Einfahrregale
- Durchfahr- und Durchlaufregale
- manuell verfahrbare Regale
Wie häufig müssen Regalanlagen und Lagereinrichtungen geprüft werden?
Einmal im Jahr, also spätestens alle 12 Monate, ist eine Regalinspektion verpflichtend. Denn nur mit der regelmäßigen Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung (Risikoanalyse) bewegen Sie sich als Lagerbetreiber auf der rechtssicheren Seite und können die Sicherheit Ihrer Arbeitnehmer sowie den Schutz Ihrer Ware gewährleisten.
Ihre Vorteile durch die Regalinspektion:
- Mittels Prüfungen sorgen Sie für Sicherheit in Ihrer Lagereinrichtung
- Regelmäßige Prüfungen erhöhen die Lebensdauer Ihrer Regale
- Frühzeitige Schadenserkennung senkt das Unfallrisiko
Wer darf Regalprüfungen und Regalinspektionen durchführen?
Die Regalprüfung beziehungsweise Regalinspektion darf ausschließlich von einem zertifizierten Regalprüfer oder Regalinspekteur beziehungsweise einer befähigten, fachkundigen Person durchgeführt werden.
Regalprüfung mit Kuhn Arbeitssicherheit
Für die rechtssichere und qualifizierte Durchführung einer Regalinspektion gemäß DIN EN 15635 und DIN EN 15635 sind Fachkompetenz und langjährige Erfahrung in der Regaltechnik allein nicht ausreichend. Eine befähigte Person muss zusätzlich eine Ausbildung zum Regalinspektor (mehrtägiges Seminar) absolvieren und eine Prüfung ablegen, um zukünftig als zertifizierter Regalprüfer herstellerunabhängig Regale prüfen zu dürfen.
Als Regalinspekteure bringe ich jahrelange Erfahrung in der Regalinspektion mit und beurteilen bei der jährlichen Regalprüfung Ihre Regalsysteme. Festgestellte Mängel halten ich gemäß den Schadensklassen in einem Inspektionsprotokoll fest. Im Rahmen der Regalinspektion sprechen ich außerdem Empfehlungen zur Mängelbeseitigung und Regalreparatur sowie zur zukünftigen Vermeidung von Beschädigungen aus – und gewährleisten so, dass Sie Ihrer Pflicht nachkommen und Ihre Regale sowie Lagereinrichtungen sicher sind.
Regalinspektion und Regalprüfung bei laufendem Betrieb
Ich prüfe sämtliche Regalanlagen bei laufendem Betrieb, sodass weder Arbeiter noch bestimmte Arbeitsabläufe gestört werden. Sie profitieren von einer Inspektion der Regale ohne Ausfallzeiten und ohne Stillstand im Lager!
Der Umfang der Regalprüfung
- In Abstimmung mit dem Auftraggeber koordiniere ich den Termin zur Regalinspektion für Sie.
- Als zertifizierter Regalprüfer inspiziere ich optisch sämtliche Lagereinrichtungen und die Einhaltung der Vorschriften der Berufsgenossenschaft nach DGUV Regel 108-007 (früher BGR 234).
- Ich prüfen sämtliche tatsächliche und zugelassene Belastungen.
- Erkennbare Beschädigungen der Regalbauteile werden gemäß DIN EN 15635 durch Sichtkontrollen festgestellt. Geschädigte Bauteile werden deutlich gekennzeichnet und Schäden fachmännisch beurteilt.
- Regalsystem und Aufbau werden mit dem Belastungsetikett abgeglichen und aktualisiert.
- Als Regalinspekteure bewerte ich Bauteile der Regalanlage nach der Schwere der Beschädigung. Für beschädigte oder fehlende Regalteile wird eine Stückliste erstellt.
- Mittels Checkliste und Bilddokumentation werden die Regalschäden je Standort aufgenommen.
- Anhand des Prüfberichts erstelle ich ein Inspektionsprotokoll (Abnahmeprotokoll), da jegliche Sichtprüfungen dokumentiert und im Betrieb abgelegt werden müssen. Notwendige Dokumente und Protokolle übergeben ich Ihnen.
- Pro Betrieb weise ich vor Ort einen Sicherheitsbeauftragten bzw Verantwortlichen ein, regelmäßig unterjährige Richtprüfung durchzuführen.
- Stellen wir bei der Inspektion Ihrer Regalanlage keinerlei Mängel, Fehler oder Beschädigungen fest, halten wir dies mit einer Prüfplakette sowie einer ausführlichen Dokumentation der Regalinspektion fest.
Ein fester Termin im Jahr und alle Ihre Arbeits- und Betriebsmittel sind geprüft, das spart nicht nur Arbeitszeitausfallzeit sondern auch noch Terminstress und bares Geld.
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