PRÜFUNG VON Regalen
Regalinspektion nach DIN EN 15635
Regalinspektion und Regalprüfung nach DIN EN 15635 & DGUV Regel 108-007 (früher BGR 234)
Als Arbeitgeber beziehungsweise Lagerbetreiber bist du verpflichtet, Regalanlagen und Lagereinrichtungen zu prüfen. Diese Pflicht ist in der DGUV Regel 108-007 und der DIN EN 15635 festgelegt. Als zertifizierter sachkundiger Regalinspekteur (befähigter Regalprüfer) überprüfe ich deine Regalanlagen , herstellerunabhängig und vorschriftsgemäß auf Mängel und Fehler. Die Regalprüfungen und Regalinspektionen führe ich selbstverständlich gemäß DIN EN 15635 und DGUV Regel 108-007 (früher BGR 234) durch.
Für wen gilt die Inspektionspflicht?
Als Lagerbetreiber bist du gemäß § 10 der Betriebssicherheitsverordnung und § 4 des Arbeitsschutzgesetzes dafür verantwortlich, dass Arbeitsmittel in einwandfreiem Zustand sind und deine Mitarbeiter sicher arbeiten können. Da Regalanlagen und Lagereinrichtungen als technische Arbeitsmittel eingesetzt werden, sind sie gemäß § 10 BetrSichV jährlich zu prüfen und zu inspizieren.
Die Prüfung von Regalanlagen ist auch in der DIN EN 15635 geregelt. Sie legt den Umfang und den Ablauf der Prüfung fest und definiert Grenzwerte für die Gefährdungsbeurteilung. Als zertifizierter sachkundiger Regalinspekteur führe ich die Prüfung deiner Regalanlagen gemäß BetrSichV und DIN EN 15635 durch, um sicherzustellen, dass sie fehler- und mängelfrei sind und keine Gefahr für deine Mitarbeiter darstellen.
Welche Regale müssen nach DIN EN 15635 geprüft werden?
Die Inspektionspflicht gilt für:
- Palettenregale
- Fachbodenregale
- Mehrgeschossanlagen
- Kragarmregale
- Einfahrregale
- Durchfahr- und Durchlaufregale
- manuell verfahrbare Regale
Wie häufig müssen Regalanlagen und Lagereinrichtungen geprüft werden?
Einmal im Jahr, also spätestens alle 12 Monate, ist eine Regalinspektion verpflichtend. Denn nur mit der regelmäßigen Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung (Risikoanalyse) bewegen Sie sich als Lagerbetreiber auf der rechtssicheren Seite und können die Sicherheit Ihrer Arbeitnehmer sowie den Schutz Ihrer Ware gewährleisten.
Ihre Vorteile durch die Regalinspektion:
- Mittels Prüfungen sorgen Sie für Sicherheit in Ihrer Lagereinrichtung
- Regelmäßige Prüfungen erhöhen die Lebensdauer Ihrer Regale
- Frühzeitige Schadenserkennung senkt das Unfallrisiko
Wer darf Regalprüfungen und Regalinspektionen durchführen?
Die Regalprüfung beziehungsweise Regalinspektion darf ausschließlich von einem zertifizierten Regalprüfer oder Regalinspekteur beziehungsweise einer befähigten, fachkundigen Person durchgeführt werden.
Regalprüfung mit Kuhn Arbeitssicherheit
Für die rechtssichere und qualifizierte Durchführung einer Regalinspektion gemäß DIN EN 15635 und DIN EN 15635 sind Fachkompetenz und langjährige Erfahrung in der Regaltechnik allein nicht ausreichend. Eine befähigte Person muss zusätzlich eine Ausbildung zum Regalinspektor (mehrtägiges Seminar) absolvieren und eine Prüfung ablegen, um zukünftig als zertifizierter Regalprüfer herstellerunabhängig Regale prüfen zu dürfen.
Als Regalinspekteure bringe ich jahrelange Erfahrung in der Regalinspektion mit und beurteilen bei der jährlichen Regalprüfung Ihre Regalsysteme. Festgestellte Mängel halten ich gemäß den Schadensklassen in einem Inspektionsprotokoll fest. Im Rahmen der Regalinspektion sprechen ich außerdem Empfehlungen zur Mängelbeseitigung und Regalreparatur sowie zur zukünftigen Vermeidung von Beschädigungen aus – und gewährleisten so, dass Sie Ihrer Pflicht nachkommen und Ihre Regale sowie Lagereinrichtungen sicher sind.
Regalinspektion und Regalprüfung bei laufendem Betrieb
Ich prüfe sämtliche Regalanlagen bei laufendem Betrieb, sodass weder Arbeiter noch bestimmte Arbeitsabläufe gestört werden. Sie profitieren von einer Inspektion der Regale ohne Ausfallzeiten und ohne Stillstand im Lager!
Der Umfang der Regalprüfung
- In Abstimmung mit dem Auftraggeber koordiniere ich den Termin zur Regalinspektion für Sie.
- Als zertifizierter Regalprüfer inspiziere ich optisch sämtliche Lagereinrichtungen und die Einhaltung der Vorschriften der Berufsgenossenschaft nach DGUV Regel 108-007 (früher BGR 234).
- Ich prüfen sämtliche tatsächliche und zugelassene Belastungen.
- Erkennbare Beschädigungen der Regalbauteile werden gemäß DIN EN 15635 durch Sichtkontrollen festgestellt. Geschädigte Bauteile werden deutlich gekennzeichnet und Schäden fachmännisch beurteilt.
- Regalsystem und Aufbau werden mit dem Belastungsetikett abgeglichen und aktualisiert.
- Als Regalinspekteure bewerte ich Bauteile der Regalanlage nach der Schwere der Beschädigung. Für beschädigte oder fehlende Regalteile wird eine Stückliste erstellt.
- Mittels Checkliste und Bilddokumentation werden die Regalschäden je Standort aufgenommen.
- Anhand des Prüfberichts erstelle ich ein Inspektionsprotokoll (Abnahmeprotokoll), da jegliche Sichtprüfungen dokumentiert und im Betrieb abgelegt werden müssen. Notwendige Dokumente und Protokolle übergeben ich Ihnen.
- Pro Betrieb weise ich vor Ort einen Sicherheitsbeauftragten bzw Verantwortlichen ein, regelmäßig unterjährige Richtprüfung durchzuführen.
- Stellen wir bei der Inspektion Ihrer Regalanlage keinerlei Mängel, Fehler oder Beschädigungen fest, halten wir dies mit einer Prüfplakette sowie einer ausführlichen Dokumentation der Regalinspektion fest.
Ein fester Termin im Jahr und alle Ihre Arbeits- und Betriebsmittel sind geprüft, das spart nicht nur Arbeitszeitausfallzeit sondern auch noch Terminstress und bares Geld.
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