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SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ-KOORDINATOR (SIGEKO) & BAUÜBERWACHUNG in Zittau
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SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ-KOORDINATOR (SIGEKO) & BAUÜBERWACHUNG in Zittau
Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination (SiGeKo) auf Baustellen ist ein zentrales Thema für Bauherren und Architekten. Gemäß BaustellV ist der Bauherr verpflichtet, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sein werden, für die Planung der Ausführung sowie für die Ausführung des Bauvorhabens einen geeigneten Koordinatoren gem. §3 der BaustellV zu bestellen. Der Bauherr kann die Wahrnehmung der Verpflichtungen auf einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGe-Koordinator, SiGeKo) übertragen.
ICH BIETE IM BEREICH SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ-KOORDINATION (SIGEKO) & BAUÜBERWACHUNG FOLGENDE LEISTUNGEN (RAB 30):
- Koordinierung der Maßnahmen aus den allg. Grundsätzen nach § 4 ArbSchG bei der Planung der Ausführung
- Feststellen sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten der einzelnen Gewerke auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle
- Aufzeigen von Möglichkeiten zur Vermeidung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken.
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ausarbeiten oder ausarbeiten lassen und an den Planungsprozess anpassen, soweit dies erforderlich ist
- Beraten bei der Planung der Baustelleneinrichtung
- Erstellen einer Baustellenordnung
- Beraten bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Einrichtungen für mögliche spätere Arbeiten an der baulichen Anlage und Zusammenstellen der Unterlagen mit den erforderlichen Angaben für die sichere und gesundheitsgerechte Durchführung dieser Arbeiten
- Hinwirken auf das Berücksichtigen von Leistungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz in Ausschreibungen, Vergabe- und Bauvertragsunterlagen; Mitwirken bei der Prüfung der Angebote und der Vergabe
- Terminplanung, insbesondere bei der Abstimmung von Bauausführungszeiten, um Gefahren, die durch ein zeitliches Nebeneinander hervorgerufen werden können, zu vermeiden
- Mitwirken beim Erstellen der Vorankündigung und deren Übermittlung an die zuständige Behörde (z. B. Gewerbeaufsichtsamt oder Amt für Arbeitsschutz)