UVV Prüfung gemäß DGUV V68 und FEM 4.004

UVV Prüfung Gabelstapler

So funktioniert die UVV-Prüfung für den Gabelstapler

Nicht nur das Auto muss zum TÜV. Wer im Betrieb einen Gabelstapler einsetzt, muss dafür sorgen, dass dieser sicher ist. Dazu dient nicht nur die richtige Wartung. Mindestens einmal jährlich muss die UVV-Prüfung durchgeführt werden – der TÜV für den Stapler. Dabei überprüfe ich als Sachkundiger das Flurförderzeug auf Funktionsfähigkeit und Sicherheit. Eine UVV-Prüfung kann kostengünstig bei Ihnen vor Ort durchgeführt werden. Sollte diese gesetzlich vorgeschriebene Prüfung versäumt werden, könnte es teuer werden. 

Welche Arbeitsmittel müssen nach der DGUV V 68 geprüft werden?

Flurförderzeuge im Sinne der DGUV V 68 sind Fördermittel mit und ohne Hubeinrichtung, die ihrer Bauart nach dadurch gekennzeichnet sind, dass sie:

1. mit Rädern auf Flur laufen und frei lenkbar sind
2. zum Befördern, Ziehen oder Schieben von Lasten eingerichtet und
3. zur innerbetrieblichen Verwendung bestimmt sind.

Hierzu zählen auch Mitgänger-Flurförderzeuge, Handhubwagen und Schlepper.

  • Elektro-Gabelstapler 
  • Treibgas-Gabelstapler
  • Diesel-Gabelstapler
  • Elektro-Hochhubwagen
  • Elektro-Niederhubwagen
  • Gabelhubwagen, Handhubwagen
  • Scherenhubwagen
  • Elektro-Scherenhubtisch
  • Vierwege-Seitenstapler
Was ist eine UVV-Prüfung?

UVV ist die Abkürzung für Unfallverhütungsvorschrift. Sie verpflichtet Gewerbetreibende, ihre technischen Arbeits- und Betriebsmittel regelmäßig auf Betriebssicherheit prüfen zu lassen. Unter anderem müssen Flurförderzeuge regelmäßig geprüft werden. Die Prüfung, die im jährlichen Turnus stattfinden sollte, soll dazu dienen, die Arbeitssicherheit aufrechtzuerhalten. Durch sie sollen Teile, die von Verschleiß betroffen sind, rechtzeitig erkannt und ausgetauscht werden. Kommen Gewerbetreibende ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nach, ihren Betrieb der vorgeschriebenen Prüfung zu unterziehen, drohen ihnen im Fall einer Prüfung oder eines Unfalls erhebliche Strafen.

Auch Stapler müssen nach Unfallverhütungsvorschrift durch eine wiederkehrende Prüfung auf ihre Betriebssicherheit geprüft werden. Bei RS Staplertechnik in Rosenheim, Bayern, bieten wir die UVV-Prüfung für den Gabelstapler an. Wir besuchen Sie in ihrem Betrieb und prüfen Ihre Fahrzeuge. Diesen Service bieten wir nicht nur großen Unternehmen, sondern auch den kleinen und mittelständischen Betrieben an. Auch wenn es nur einen Gabelstapler zu prüfen gibt, sind wir für Sie da, prüfen den Stapler und helfen Ihnen bei Fragen rund um Technik und Sicherheit kompetent weiter. Wir helfen, festgestellte Mängel zu beheben und Ihren Gabelstapler fachmännisch zu warten.

Wie oft muss eine UVV-Prüfung für Gabelstapler stattfinden?

In der Regel wird mindestens einmal im Jahr, spätestens allerdings nach 2400 Stunden die große UVV-Prüfung für das Flurförderzeug fällig. Die kleine Überprüfung sollte bereits nach 600 Betriebsstunden durchgeführt werden.

Was wird bei einer UVV-Prüfung für Gabelstapler geprüft?

Gemäß § 37 Unfallverhütungsvorschrift „Flurförderzeuge“ (BGV D 27, vorherige VGB 36) sind Flurförderzeuge und ihre Anbaugeräte nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, durch einen zu Sachkundigen prüfen. Der Unternehmer hat über die wiederkehrenden Prüfungen Nachweis zu führen. Das gilt auch für die nach Unfallverhütungsvorschrift für den Betrieb von Flurförderzeugen in Schmalgängen erforderlichen Sicherheitseinrichtungen. Dabei wird zwischen der kleinen und der großen Überprüfung unterschieden.

Die wiederkehrende Prüfung wird wie folgt durchgeführt:
  1. Kleine Überprüfung. Nach 500 bis 600 Betriebsstunden ( ¼ Jahr bei einschichtigem Betrieb). Die Prüfung erstreckt sich auf die Beurteilung des allgemeinen Zustandes des Flurförderzeuges und seiner Ausrüstung durch Besichtigen insbesondere der Gabeln, Bolzen und Ketten.
  2. Große Überprüfung. Nach 2000 bis 2400 Betriebsstunden (ein Jahr einschichtigem Betrieb). Die Prüfung erstreckt sich auf die nachstehend aufgeführten Gerätegruppen.

A. Fahrwerk und Antrieb:
Geprüft werden, wenn vorhanden:

1. Lenkung
Lenkgetriebe (toter Gang), Achsschenkelbolzen, Radlager, Lenkhebel (fester Sitz), Achsenaufhängung, Lenkgestänge und Gelenke.

2. Bremsen (Fahrbremse und Feststellbremse)
Bremsbeläge, Bremsleitungen und -anschlüsse, Arretierung der Feststellbremse, Bremspedalspiel, Wirksamkeit der Bremsen, Bremsseil oder -gestänge.

3. Räder
Radbolzen, Bereifung und Luftdruck, Fußabweiser (Mitgänger-Flurförderzeuge).

4. Fahrgestell
Rahmen und Traversen (Schweißnähte), Befestigung des Gegengewichtes und des Hubgerüstes am Fahrgestell, Tragfedern und Federlagerungen, Anhängekupplung.

5. Schalter, Warneinrichtung
Schaltschloss oder Zünd- bzw. Anlassschloss, Fahrschalter und Betätigungseinrichtungen, Deichselkopfschalter bei Mitgänger-Flurförderzeugen, Hupe.

6. Antrieb
Bei elektrischem Antrieb:
Sicherungen und Leitungen (z.B. keine geflickten Sicherungen, keine überbrückten Sicherungselemente, Isolationsschäden, Befestigungen), Befestigungselemente der Fahrzeugbatterie, Impulssteuerung.

Beim Antrieb von Verbrennungsmotoren
Auspufftopf (Zustand und Geräuschdämpfung), Einspritzpumpe (Rauchfreiheit), Abgasreinigung (Katalysator und Filter).

7. Anhänger
Soweit Anhänger verwendet werden, sind auch bei diesen Fahrwerk und Kupplungsgestänge zu prüfen.


B. Fahrerschutz:
Fahrerstandschutz bei Standflurförderzeugen. Schutzdach für den Fahrer, Lastschutzgitter sofern vorhanden (Befestigung, Zustand).

C. Sonstiges:
Fabrikschild, Traglastdiagramm, Anhängevorrichtung, Beschilderung, Sitz und Haltegriff für Mitfahrer, Beleuchtungsanlage, sofern vorhanden. Werden Anbaugeräte abwechselnd für verschiedene Hochhubwagen und Gabelstapler verwendet, sind besondere Prüfblätter zu verwenden.

Prüfplakette:

Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Prüfplaketten, die das Datum der nächstfälligen Prüfung angeben, am Flurförderzeug erst angebracht werden, wenn die bei der letzten Prüfung festgestellten Sicherheitsmängel behoben sind.

UVV PRÜFUNG Flurförderzeuge im Kreis Bautzen (Oberlausitz)

Arnsdorf b. Dresden, Bautzen, Bernsdorf (Oberlausitz), Bischofswerda, Bretnig-Hauswalde, Burkau, Crostwitz, Cunewalde, Demitz-Thumitz, Doberschau-Gaußig, Elsterheide, Elstra, Frankenthal/Sachsen, Großdubrau, Großharthau, Großnaundorf, Großpostwitz/Oberlausitz, Großröhrsdorf, Göda, Haselbachtal, Hochkirch, Hoyerswerda, Kamenz, Kubschütz, Königsbrück, Königswartha, Lauta, Laußnitz, Lichtenberg b. Bischofswerda, Lohsa, Malschwitz, Nebelschütz, Neschwitz, Neukirch (Lausitz), Neukirch b. Königsbrück, Obergurig, Ohorn, Ottendorf-Okrilla, Oßling, Panschwitz-Kuckau, Pulsnitz, Puschwitz, Radeberg, Radibor, Ralbitz-Rosenthal, Rammenau, Räckelwitz, Schirgiswalde-Kirschau, Schmölln-Putzkau, Schwepnitz, Schönteichen, Sohland a.d. Spree, Spreetal, Steina, Steinigtwolmsdorf, Wachau, Weißenberg, Wilthen, Wittichenau,

UVV PRÜFUNG FLURFÖRDERZEUGE im Kreis Görlitz (Oberlausitz)

Bad Muskau, Beiersdorf b. Löbau, Bernstadt a.d. Eigen, Bertsdorf-Hörnitz, Boxberg/O.L., Dürrhennersdorf, Ebersbach-Neugersdorf, Gablenz/Oberlausitz, Groß Düben, Großschweidnitz, Großschönau, Görlitz, Hainewalde, Herrnhut, Hohendubrau, Horka, Hähnichen, Kodersdorf, Kottmar, Krauschwitz (Oberlausitz), Kreba-Neudorf, Kurort Jonsdorf, Kurort Oybin, Königshain b. Görlitz, Lawalde, Leutersdorf (Oberlausitz), Löbau, Markersdorf, Mittelherwigsdorf, Mücka, Neißeaue, Neusalza-Spremberg, Niesky, Oderwitz, Olbersdorf, Oppach, Ostritz, Quitzdorf am See, Reichenbach (Oberlausitz), Rietschen, Rosenbach Rothenburg/Oberlausitz, Schleife, Schönau-Berzdorf a.d. Eigen, Schönbach b. Löbau, Schöpstal, Seifhennersdorf, Trebendorf b. Weißwasser, Vierkirchen/Sachsen, Waldhufen, Weißkeißel, Weißwasser/O.L.Zittau

UVV PRÜFUNG FLURFÖRDERZEUGE im Kreis Bautzen Löbau Zittau Görlitz Oberlausitz