Fachkraft für Arbeitssicherheit

Externe Sicherheitsfachkraft

DER EXPERTE FÜR ARBEITSSICHERHEIT

SICHERHEITSFACHKRAFT

Ab dem 1. Mitarbeiter müssen Arbeitgeber für eine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung der Mitarbeiter sorgen. Diese Unternehmerpflichten ergeben sich aus diversen Gesetzen und Verordnungen. Die dafür zuständige Person nennt sich Sicherheitsfachkraft (Fachkraft für Arbeitssicherheit) oder im allgemeinen Sprachgebrauch auch Sicherheitsbeauftragter.

Ich beraten Sie bei der sicherheitstechnischen Betreuung (als Sicherheitsfachkraft, Fachkraft für Arbeitssicherheit), bei der Verhütung von Arbeitsunfällen und der menschengerechten Gestaltung der Arbeitsplätze. Mein Angebot als Sicherheitsfachkraft (Fachkraft für Arbeitssicherheit) biete ich Ihnen gemäß der DGUV Vorschrift 2 und § 6 ASiG an.

Eine der Voraussetzungen für Ihren nachhaltigen Unternehmenserfolg ist eine effektive sicherheitstechnische Betreuung durch einen Experten auf seinem Gebiet. Den Unterschied macht der Mensch hinter der Rolle und sein Können. Und das umso mehr je komplexer die Arbeitswelt ist. Als externe Sicherheitsfachkraft (Fachkraft für Arbeitssicherheit) schaffe ich aus eigener Erfahrung und mit Herzblut täglich individuelle Lösungen. Weit weg vom üblichen 0-8-15.

Ich kombiniere das Fachwissen der Fachkraft für Arbeitssicherheit, des betrieblichen Gesundheitsmanagers, des Brandschutzbeauftragten, des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (Sigeko), des Industriemeisters, des Ausbilders und des UVV Prüfers.

So entstehen individuelle Betreuungskonzepte, gemeinsame Visionen und persönliche Betreuung anhand eines strukturierten Fahrplans.

Mein Service für sie umfasst unter anderem:

  • Unterstützung beim Aufbau einer Arbeitsschutzorganisation
  • Unterstützung bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilungen
  • Erstellen von Betriebsanweisungen
  • Regelmäßige Begehungen der Betriebsstätten
  • Beratung der persönlichen Schutzrüstung für die Mitarbeiter (PSA)
  • Teilnahme an der Arbeitsschutzausschusssitzung (ASA)
  • Schulung der Sicherheitsbeauftragten
  • Durchführung von Arbeitsschutzunterweisungen
  • Untersuchung nach Ereignissen
  • Beratung bei der Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
  • Durchführung von Messungen (Lärm, Klima, Beleuchtung)
  • Erstellung der Dokumentation

Ich unterstützen Sie bei dem Unternehmermodell, wo Sie bei Bedarf eine Beratung durch eine Sicherheitsfachkraft (Fachkraft für Arbeitssicherheit) und Arbeitsmediziner hinzuziehen können und auch im Bedarfsfall sollten.

Erhalten Sie jetzt eine unverbindliche Beratung.

Ich biete meine Leistungen in den Kreisen: Zittau, Bautzen, Görlitz, Dresden,  Cottbus , Spremberg , Hoyerswerda, Weißwasser , Riesa , Kamenz , Meißen , Annaberg-Buchholz , Hof , Greiz , Gera , Altenburg , Pirna , Hoyerswerda , Bernsdorf , Pulsnitz , Freiberg , Bischofswerda , Döbeln , Radeberg an.