ONLINE-RECHNER — DGUV VORSCHRIFT 2

Kostenloser Arbeitsschutz-Rechner

DGUV-Vorschrift-2- Rechner für deinen Betreuungsbedarf

Erhalte eine erste Orientierung zum Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung. Der tatsächliche Bedarf wird anschließend passend zu Betrieb, Branche und Gefährdungssituation festgelegt.

Schnell, kostenlos und unverbindlich

Janis Kuhn, Sicherheitsmeister und Fachkraft für Arbeitssicherheit
DGUV Vorschrift 2
übersichtlich einordnen
Janis Kuhn Sicherheitsmeister · Fachkraft für Arbeitssicherheit
Betriebsgröße erfassen
Betreuungsgruppe einordnen
Ergebnis fachlich prüfen

DGUV Vorschrift 2 verstehen

Was der Rechner einordnet – und was anschließend geprüft werden muss.

Der Rechner liefert eine erste Orientierung zum Betreuungsbedarf eines Unternehmens. Grundlage sind insbesondere Beschäftigtenzahl, Zuordnung zur Betreuungsgruppe und die Angaben zum Betrieb. Das Ergebnis hilft, ein Erstgespräch vorzubereiten und den möglichen Umfang der Grundbetreuung besser einzuordnen.

Eine automatische Berechnung ersetzt keine trägerspezifische Prüfung. Maßgeblich bleibt die für den zuständigen Unfallversicherungsträger geltende DGUV Vorschrift 2. Zusätzlich zur Grundbetreuung ist die betriebsspezifische Betreuung anhand der tatsächlichen Gefährdungen, Aufgaben und Veränderungen festzulegen.

01

Grundbetreuung

Der Rechner unterstützt bei der ersten Einordnung des gemeinsamen Zeitrahmens für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Aufteilung wird betrieblich abgestimmt.

02

Betriebsspezifischer Bedarf

Besondere Gefährdungen, neue Verfahren, Unfälle, Bauvorhaben oder organisatorische Veränderungen können zusätzliche Betreuung erforderlich machen.

03

Zuständiger Unfallversicherungsträger

Betreuungsgruppe, Berechnungsgrundlage und mögliche alternative Modelle müssen zur zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse passen.

04

Belastbare Planung

Für ein Angebot werden neben Beschäftigtenzahl und Branche auch Betriebsbereiche, Tätigkeiten, vorhandene Unterlagen und der aktuelle Organisationsstand betrachtet.

Ergebnis einordnen

Aus dem Richtwert wird ein passender Betreuungsplan.

Im nächsten Schritt wird das Ergebnis mit dem Betrieb abgeglichen. So entsteht keine pauschale Stundenangabe, sondern eine nachvollziehbare Planung für die tatsächlich erforderlichen Aufgaben.

  • zuständigen Unfallversicherungsträger und Betreuungsmodell klären
  • Betriebsbereiche, Tätigkeiten und besondere Gefährdungen aufnehmen
  • Grundbetreuung und betriebsspezifische Aufgaben voneinander trennen
  • Aufgaben, Termine und Dokumentation nachvollziehbar festlegen
Ergebnis gemeinsam prüfen

Häufige Fragen

Was Unternehmen zum Ergebnis wissen sollten.

Ist das Ergebnis verbindlich?

Nein. Es handelt sich um eine erste Orientierung. Die endgültige Einordnung richtet sich nach der einschlägigen DGUV Vorschrift 2 des zuständigen Unfallversicherungsträgers und den tatsächlichen betrieblichen Verhältnissen.

Berechnet der Rechner auch die betriebsspezifische Betreuung?

Der zusätzliche Bedarf lässt sich nicht allein aus der Beschäftigtenzahl ableiten. Er muss anhand der Aufgabenfelder, Gefährdungen und betrieblichen Veränderungen ermittelt werden.

Wer teilt die Grundbetreuungszeit auf?

Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit stimmen die Aufteilung unter Beteiligung des Unternehmens anhand der erforderlichen Aufgaben ab.

Welche Angaben werden für ein Angebot benötigt?

Hilfreich sind Beschäftigtenzahl, Branche, Unfallversicherungsträger, Betriebsbereiche, vorhandene Betreuung, besondere Gefährdungen und der aktuelle Stand der Arbeitsschutzorganisation.

Kontaktformular

K.02

Oder schreib mir direkt über das Formular.

Bitte keine sensiblen Gesundheitsdaten oder vertraulichen personenbezogenen Informationen über das allgemeine Kontaktformular übermitteln.