Grundbetreuung
Der Rechner unterstützt bei der ersten Einordnung des gemeinsamen Zeitrahmens für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Aufteilung wird betrieblich abgestimmt.
ONLINE-RECHNER — DGUV VORSCHRIFT 2
Kostenloser Arbeitsschutz-Rechner
Erhalte eine erste Orientierung zum Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung. Der tatsächliche Bedarf wird anschließend passend zu Betrieb, Branche und Gefährdungssituation festgelegt.
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DGUV Vorschrift 2 verstehen
Der Rechner liefert eine erste Orientierung zum Betreuungsbedarf eines Unternehmens. Grundlage sind insbesondere Beschäftigtenzahl, Zuordnung zur Betreuungsgruppe und die Angaben zum Betrieb. Das Ergebnis hilft, ein Erstgespräch vorzubereiten und den möglichen Umfang der Grundbetreuung besser einzuordnen.
Eine automatische Berechnung ersetzt keine trägerspezifische Prüfung. Maßgeblich bleibt die für den zuständigen Unfallversicherungsträger geltende DGUV Vorschrift 2. Zusätzlich zur Grundbetreuung ist die betriebsspezifische Betreuung anhand der tatsächlichen Gefährdungen, Aufgaben und Veränderungen festzulegen.
Der Rechner unterstützt bei der ersten Einordnung des gemeinsamen Zeitrahmens für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Aufteilung wird betrieblich abgestimmt.
Besondere Gefährdungen, neue Verfahren, Unfälle, Bauvorhaben oder organisatorische Veränderungen können zusätzliche Betreuung erforderlich machen.
Betreuungsgruppe, Berechnungsgrundlage und mögliche alternative Modelle müssen zur zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse passen.
Für ein Angebot werden neben Beschäftigtenzahl und Branche auch Betriebsbereiche, Tätigkeiten, vorhandene Unterlagen und der aktuelle Organisationsstand betrachtet.
Ergebnis einordnen
Im nächsten Schritt wird das Ergebnis mit dem Betrieb abgeglichen. So entsteht keine pauschale Stundenangabe, sondern eine nachvollziehbare Planung für die tatsächlich erforderlichen Aufgaben.
Häufige Fragen
Nein. Es handelt sich um eine erste Orientierung. Die endgültige Einordnung richtet sich nach der einschlägigen DGUV Vorschrift 2 des zuständigen Unfallversicherungsträgers und den tatsächlichen betrieblichen Verhältnissen.
Der zusätzliche Bedarf lässt sich nicht allein aus der Beschäftigtenzahl ableiten. Er muss anhand der Aufgabenfelder, Gefährdungen und betrieblichen Veränderungen ermittelt werden.
Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit stimmen die Aufteilung unter Beteiligung des Unternehmens anhand der erforderlichen Aufgaben ab.
Hilfreich sind Beschäftigtenzahl, Branche, Unfallversicherungsträger, Betriebsbereiche, vorhandene Betreuung, besondere Gefährdungen und der aktuelle Stand der Arbeitsschutzorganisation.
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