Unterweisungen werden aus Gefährdungsbeurteilung, Tätigkeit, Arbeitsmittel und konkretem Anlass abgeleitet.
Ausbildung & Schulung — L.07
Schulung
Ich erkläre deinen Mitarbeitern die Schutzmaßnahmen, die sie bei ihrer Arbeit tatsächlich brauchen. Wir sprechen über konkrete Aufgaben, Arbeitsmittel und sichere Abläufe. Rückfragen und kurze Übungen zeigen, ob die Inhalte verstanden wurden.
Fachliche Grundlage§ 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1
GOOGLE★★★★★5,0167 Bewertungenvon Kunden & TeilnehmernPersönliche Durchführung in Sachsen und der Oberlausitz — digitale Abstimmung deutschlandweit
Das bekommst du
Die Unterweisung wird nach § 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1 und § 12 BetrSichV direkt aus Tätigkeiten, Gefährdungen und Schutzmaßnahmen des Unternehmens entwickelt.
Schulung passend zum Betrieb planen →Unterweisungen werden aus Gefährdungsbeurteilung, Tätigkeit, Arbeitsmittel und konkretem Anlass abgeleitet.
Beschäftigte verstehen Gefährdungen, Verhaltensregeln, Meldewege und die sichere Ausführung ihrer Aufgaben.
Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Arbeitsabläufe und besondere Ereignisse werden vorab abgestimmt.
Tätigkeiten, Sprache, Erfahrung und Verantwortungsbereich bestimmen Inhalt und Vermittlungsform.
Ich kläre Vorkenntnisse, Geräte und Übungsbedarf vor dem Angebot. Ein kompakter Termin ist nur möglich, wenn Theorie, Praxis und erforderliche Prüfung ausreichend vermittelt werden können.
Die Gruppengröße wird nach Thema, Zielgruppe und erforderlicher Beteiligung sinnvoll abgestimmt.
Theorie und betriebliche Praxis finden am abgestimmten Unternehmensstandort statt.
Relevante Regeln, sichere Abläufe, PSA, Verhalten bei Abweichungen sowie Notfall- und Meldewege.
Beispiele, Rückfragen und kurze Übungen übertragen die Regeln auf den tatsächlichen Arbeitsalltag.
Anlass, Inhalte, Teilnehmende und Verständniskontrolle werden nachvollziehbar dokumentiert.
Worum es geht
Vor dem Termin schaue ich mit dir auf Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und betriebliche Regeln. Tätigkeiten, Sprache und Erfahrung bestimmen die Inhalte. Fehlende Grundlagen sprechen wir an, bevor eine allgemeine Präsentation daraus wird.



Echte Google-Bewertungen
„Habe meinen Kranführer-Schein bei Herrn Kuhn gemacht. Nur zu empfehlen. Top!“Quad ItGoogle-Bewertung
„Sehr kompetent. Bringt das Fachwissen sehr verständlich rüber, ist nett und freundlich.“Dirk NeumannGoogle-Bewertung
„Der Lehrgang war fachlich fundiert, praktisch orientiert und kein bisschen langweilig!“Mario FeigeGoogle-Bewertung
Schulungsinhalte
Zielgruppe, Tätigkeiten, Gefährdungen und Schutzmaßnahmen werden direkt aus der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung abgeleitet.
Sichere Arbeitsabläufe, persönliche Schutzausrüstung, Verhalten bei Abweichungen sowie betriebliche Melde- und Notfallwege werden erläutert.
Praxisbeispiele, Rückfragen und kurze Übungen übertragen die Regeln auf den tatsächlichen Arbeitsplatz der Beschäftigten.
Verständnis und offene Fragen werden geprüft. Anlass, Inhalte, Teilnehmende und notwendige Folgemaßnahmen werden nachvollziehbar dokumentiert.
Ablauf
Der genaue Umfang richtet sich nach Betrieb, Einsatzbedingungen und vorhandenen Unterlagen. Unnötige Doppelarbeit wird vermieden.
Teilnehmer, Vorkenntnisse, Arbeitsmittel und betriebliche Besonderheiten werden abgestimmt.
Theorie und Praxis werden auf Tätigkeit, Gefährdungen und Regelwerk zugeschnitten.
Inhalte werden verständlich vermittelt, praktisch geübt und durch Rückfragen gefestigt.
Lernerfolg, Teilnahme und erforderliche nächste betriebliche Schritte werden festgehalten.
Fachliche Grundlage
Welche Anforderungen konkret gelten, wird nicht allein aus einer Überschrift abgeleitet. Entscheidend sind Arbeitsmittel, Tätigkeit, Gefährdungsbeurteilung, Herstellerangaben und der zuständige Unfallversicherungsträger.
Häufige Mängel
Unterweisungsnachweise fehlen, sind veraltet oder enthalten keine konkreten Inhalte.
Unterweisungen bleiben allgemein und berücksichtigen Tätigkeit, Arbeitsplatz oder Zielgruppe nicht ausreichend.
Neue Beschäftigte, veränderte Arbeitsabläufe oder besondere Ereignisse lösen keine zeitnahe Unterweisung aus.
Passende Online-Hilfen
Weitere passende Leistungen
Eine regelmäßige Unterweisung frischt sichere Verhaltensweisen auf und behandelt betriebliche Änderungen. Sie ersetzt keine erforderliche Ausbildung oder Befähigungsprüfung, etwa für Stapler-, Kran- oder Bühnenbediener. Wir klären bei der Anfrage, welche Leistung dein Betrieb benötigt.
Wir stimmen Zielgruppen, Zeitumfang und geeignete Praxisbeispiele ab. Anlass, Inhalte und Teilnehmer werden nachvollziehbar dokumentiert. Die Unternehmerpflicht zur Organisation und Durchführung der erforderlichen Unterweisungen bleibt bestehen.
Häufige Fragen
Die Zielgruppe richtet sich nach Tätigkeit, eingesetztem Arbeitsmittel und betrieblicher Verantwortung. Teilnehmerkreis und notwendige Vorkenntnisse werden vorab abgestimmt.
Ja. Eine Durchführung vor Ort ermöglicht einen hohen Praxisbezug, wenn geeignete Räume, Arbeitsmittel und sichere Übungsbedingungen vorhanden sind.
Nicht immer. Je nach Thema können zusätzlich eine betriebliche Einweisung, regelmäßige Unterweisung und eine schriftliche Beauftragung erforderlich sein.
Der Umfang hängt von Regelwerk, Vorkenntnissen, Teilnehmerzahl und praktischen Übungen ab. Eine belastbare Dauer wird nach Klärung der Ausgangslage genannt.
Nächster Schritt
Im Erstgespräch klären wir Ausgangslage, Umfang und sinnvolle nächste Schritte. Anschließend erhältst du eine nachvollziehbare Einschätzung.
Schulung anfragen→Fachlich geprüft von Janis Kuhn
Fachkraft für Arbeitssicherheit · Sicherheitsmeister · Brandschutzbeauftragter · Ausbilder und Arbeitsmittelprüfer