SICHERHEITSTECHNISCHE BETREUUNG

ARBEITSSCHUTZAUSSCHUSS · § 11 ASiG

ASA-Sitzungen professionell vorbereiten und begleiten

Ich bereite ASA-Sitzungen strukturiert vor, begleite den Termin und dokumentiere Beschlüsse so, dass Verantwortlichkeiten, Fristen und offene Maßnahmen im Betrieb klar bleiben.

Persönliche Betreuung in Sachsen und der Oberlausitz — digitale Abstimmung deutschlandweit

GEPRÜFT2026FACHLICH
PRAXISNAH
Janis Kuhn bei der Vorbereitung und Begleitung einer Arbeitsschutzsitzung
L.04Strukturiert vorbereitet · klar dokumentiert

KUHN · ARBEITSSICHERHEIT AUS DER PRAXIS

01

Vorbereitung

Agenda, Teilnehmer, offene Punkte und erforderliche Unterlagen werden vor dem Termin abgestimmt.

02

Moderation

Die Sitzung bleibt fachlich fokussiert und führt zu klaren, umsetzbaren Ergebnissen.

03

Protokoll

Beschlüsse, Verantwortliche und Termine werden nachvollziehbar festgehalten.

Wann ist ein Arbeitsschutzausschuss erforderlich?

Nach § 11 Arbeitssicherheitsgesetz ist in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten ein Arbeitsschutzausschuss zu bilden. Bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahl gelten Teilzeitbeschäftigte anteilig. Der Ausschuss tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen.

Zur ASA gehören der Arbeitgeber oder eine beauftragte Person, zwei Mitglieder des Betriebsrats, Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte. Je nach Thema können weitere Verantwortliche einbezogen werden.

Was leistet eine gut vorbereitete ASA-Sitzung?

Die ASA ist kein reiner Pflichttermin. Sie bündelt Informationen aus Begehungen, Gefährdungsbeurteilungen, Unfällen, Unterweisungen, arbeitsmedizinischer Vorsorge und offenen Maßnahmen. Entscheidend ist, dass aus der Beratung konkrete Aufgaben entstehen.

  • Arbeitsschutzstand und aktuelle Veränderungen bewerten
  • Unfälle, Beinaheereignisse und Auffälligkeiten besprechen
  • offene Maßnahmen priorisieren und Verantwortliche festlegen
  • Unterweisungen, Prüfungen und Begehungen planen
  • Wirksamkeit bereits umgesetzter Maßnahmen kontrollieren

Unterstützung durch KUHN Arbeitssicherheit

Ich unterstütze bei Terminplanung, Tagesordnung, fachlicher Vorbereitung, Durchführung und Protokollierung. Offene Punkte können anschließend in einer Maßnahmenliste oder im HSE-Dashboard weiterverfolgt werden. So bleibt die ASA wirtschaftlich, kompakt und wirksam.

Häufige Fragen

Wie oft muss die ASA tagen?

Mindestens einmal vierteljährlich, soweit § 11 ASiG für den Betrieb gilt.

Wer erstellt das ASA-Protokoll?

Die Zuständigkeit kann betrieblich festgelegt werden. Wichtig sind klare Beschlüsse, Verantwortliche und Fristen.

Kann die ASA digital stattfinden?

Eine digitale oder hybride Durchführung kann organisatorisch sinnvoll sein, wenn Beteiligung und Arbeitsfähigkeit gewährleistet sind.