Vorbereitung
Agenda, Teilnehmer, offene Punkte und erforderliche Unterlagen werden vor dem Termin abgestimmt.
SICHERHEITSTECHNISCHE BETREUUNG
ARBEITSSCHUTZAUSSCHUSS · § 11 ASiG
Ich bereite ASA-Sitzungen strukturiert vor, begleite den Termin und dokumentiere Beschlüsse so, dass Verantwortlichkeiten, Fristen und offene Maßnahmen im Betrieb klar bleiben.
Persönliche Betreuung in Sachsen und der Oberlausitz — digitale Abstimmung deutschlandweit

KUHN · ARBEITSSICHERHEIT AUS DER PRAXIS
Agenda, Teilnehmer, offene Punkte und erforderliche Unterlagen werden vor dem Termin abgestimmt.
Die Sitzung bleibt fachlich fokussiert und führt zu klaren, umsetzbaren Ergebnissen.
Beschlüsse, Verantwortliche und Termine werden nachvollziehbar festgehalten.
Nach § 11 Arbeitssicherheitsgesetz ist in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten ein Arbeitsschutzausschuss zu bilden. Bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahl gelten Teilzeitbeschäftigte anteilig. Der Ausschuss tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen.
Zur ASA gehören der Arbeitgeber oder eine beauftragte Person, zwei Mitglieder des Betriebsrats, Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte. Je nach Thema können weitere Verantwortliche einbezogen werden.
Die ASA ist kein reiner Pflichttermin. Sie bündelt Informationen aus Begehungen, Gefährdungsbeurteilungen, Unfällen, Unterweisungen, arbeitsmedizinischer Vorsorge und offenen Maßnahmen. Entscheidend ist, dass aus der Beratung konkrete Aufgaben entstehen.
Ich unterstütze bei Terminplanung, Tagesordnung, fachlicher Vorbereitung, Durchführung und Protokollierung. Offene Punkte können anschließend in einer Maßnahmenliste oder im HSE-Dashboard weiterverfolgt werden. So bleibt die ASA wirtschaftlich, kompakt und wirksam.
Mindestens einmal vierteljährlich, soweit § 11 ASiG für den Betrieb gilt.
Die Zuständigkeit kann betrieblich festgelegt werden. Wichtig sind klare Beschlüsse, Verantwortliche und Fristen.
Eine digitale oder hybride Durchführung kann organisatorisch sinnvoll sein, wenn Beteiligung und Arbeitsfähigkeit gewährleistet sind.