Rolle, Auswahl, Bestellung und Zusammenarbeit werden anhand der DGUV Information 211-042 vermittelt.
Ausbildung & Schulung — L.06
Schulung
Ich bereite deine Sicherheitsbeauftragten auf ihre Aufgabe im Betrieb vor. Wir üben, Gefährdungen zu erkennen, Beobachtungen verständlich anzusprechen und mit Führungskräften und Arbeitsschutzverantwortlichen zusammenzuarbeiten.
Fachliche Grundlage§ 22 SGB VII und § 20 DGUV Vorschrift 1
GOOGLE★★★★★5,0167 Bewertungenvon Kunden & TeilnehmernPersönliche Durchführung in Sachsen und der Oberlausitz — digitale Abstimmung deutschlandweit
Das bekommst du
Die Ausbildung erklärt Rolle, Aufgaben und Grenzen nach § 22 SGB VII und § 20 DGUV Vorschrift 1 und überträgt sie auf konkrete Beobachtungen im Betrieb.
Schulung passend zum Betrieb planen →Rolle, Auswahl, Bestellung und Zusammenarbeit werden anhand der DGUV Information 211-042 vermittelt.
Sicherheitsbeauftragte unterstützen Kollegen und Führungskräfte, ohne Unternehmerverantwortung zu übernehmen.
Praxiskenntnis, Akzeptanz im Team und ein klarer betrieblicher Zuständigkeitsbereich sind sinnvoll.
Typische Gefährdungen, Begehungsfeststellungen und Kommunikationssituationen werden gemeinsam bearbeitet.
Ich kläre Vorkenntnisse, Geräte und Übungsbedarf vor dem Angebot. Ein kompakter Termin ist nur möglich, wenn Theorie, Praxis und erforderliche Prüfung ausreichend vermittelt werden können.
Bei hohem Praxisanteil wird die Gruppengröße so geplant, dass jeder Teilnehmer sicher üben kann.
Theorie und betriebliche Praxis finden am abgestimmten Unternehmensstandort statt.
Aufgaben, Rechtsstellung, Gefährdungsfaktoren und Schnittstellen zu Führungskraft, SiFa und Betriebsarzt.
Unsichere Zustände erkennen, wertschätzend ansprechen, melden und über geeignete Wege nachverfolgen.
Inhalte, Praxisfall und betriebliche Einbindung werden dokumentiert.
Worum es geht
Sicherheitsbeauftragte unterstützen ihre Kollegen und die Verantwortlichen im Betrieb. Sie ersetzen weder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit noch übernehmen sie die Verantwortung des Arbeitgebers. Diese Abgrenzung ist ein zentraler Teil meiner Schulung.



Echte Google-Bewertungen
„Habe meinen Kranführer-Schein bei Herrn Kuhn gemacht. Nur zu empfehlen. Top!“Quad ItGoogle-Bewertung
„Sehr kompetent. Bringt das Fachwissen sehr verständlich rüber, ist nett und freundlich.“Dirk NeumannGoogle-Bewertung
„Der Lehrgang war fachlich fundiert, praktisch orientiert und kein bisschen langweilig!“Mario FeigeGoogle-Bewertung
Schulungsinhalte
Rolle, Aufgaben, Rechtsstellung und die klare Abgrenzung zu Führungskräften, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt werden vermittelt.
Gefährdungen, unsichere Zustände und sicherheitswidriges Verhalten werden anhand typischer Situationen aus dem Betrieb erkannt und eingeordnet.
Beobachtungen ansprechen, Kollegen sensibilisieren, Begehungen begleiten und geeignete Rückmeldewege nutzen wird an Beispielen geübt.
Ein Praxisfall sichert den Lernerfolg. Zuständigkeitsbereich, Ansprechpartner und betriebliche Einbindung werden für den Einsatz geklärt.
Ablauf
Der genaue Umfang richtet sich nach Betrieb, Einsatzbedingungen und vorhandenen Unterlagen. Unnötige Doppelarbeit wird vermieden.
Teilnehmer, Vorkenntnisse, Arbeitsmittel und betriebliche Besonderheiten werden abgestimmt.
Theorie und Praxis werden auf Tätigkeit, Gefährdungen und Regelwerk zugeschnitten.
Inhalte werden verständlich vermittelt, praktisch geübt und durch Rückfragen gefestigt.
Lernerfolg, Teilnahme und erforderliche nächste betriebliche Schritte werden festgehalten.
Fachliche Grundlage
Welche Anforderungen konkret gelten, wird nicht allein aus einer Überschrift abgeleitet. Entscheidend sind Arbeitsmittel, Tätigkeit, Gefährdungsbeurteilung, Herstellerangaben und der zuständige Unfallversicherungsträger.
Häufige Mängel
Für einzelne Bereiche oder Schichten fehlen ausreichend Sicherheitsbeauftragte.
Zuständigkeitsbereich, Rolle und Ansprechpartner sind nicht eindeutig bekannt.
Gemeldete unsichere Zustände werden nicht dokumentiert, weitergegeben oder nachverfolgt.
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Weitere passende Leistungen
Wir nutzen typische Tätigkeiten, Beobachtungen und Begehungsfeststellungen. Die Teilnehmer üben, unsichere Zustände anzusprechen und Informationen über die vereinbarten Wege weiterzugeben. Umfang und Vertiefung stimmen wir auf Erfahrung und Aufgabenbereich ab.
Teile mir Teilnehmerzahl, Arbeitsbereiche und den gewünschten Zeitraum mit. Ich kläre mit dir Inhalte und Voraussetzungen und erstelle ein Angebot. Die Teilnahmebescheinigung dokumentiert die Schulung; die betriebliche Bestellung erfolgt durch dein Unternehmen.
Häufige Fragen
Die Zielgruppe richtet sich nach Tätigkeit, eingesetztem Arbeitsmittel und betrieblicher Verantwortung. Teilnehmerkreis und notwendige Vorkenntnisse werden vorab abgestimmt.
Ja. Eine Durchführung vor Ort ermöglicht einen hohen Praxisbezug, wenn geeignete Räume, Arbeitsmittel und sichere Übungsbedingungen vorhanden sind.
Nicht immer. Je nach Thema können zusätzlich eine betriebliche Einweisung, regelmäßige Unterweisung und eine schriftliche Beauftragung erforderlich sein.
Der Umfang hängt von Regelwerk, Vorkenntnissen, Teilnehmerzahl und praktischen Übungen ab. Eine belastbare Dauer wird nach Klärung der Ausgangslage genannt.
Nächster Schritt
Im Erstgespräch klären wir Ausgangslage, Umfang und sinnvolle nächste Schritte. Anschließend erhältst du eine nachvollziehbare Einschätzung.
Schulung anfragen→Häufige Fragen
FAQNach § 22 SGB VII müssen Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten grundsätzlich Sicherheitsbeauftragte bestellen. Die erforderliche Zahl richtet sich unter anderem nach Unfall- und Gesundheitsgefahren, räumlicher und zeitlicher Nähe sowie der Beschäftigtenzahl. Zusätzliche Vorgaben des Unfallversicherungsträgers und besondere betriebliche Verhältnisse sind zu beachten.
Sicherheitsbeauftragte unterstützen Beschäftigte und Führungskräfte bei der Verhütung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsgefahren. Sie achten auf unsichere Zustände, sprechen Kollegen an und geben Beobachtungen weiter. Die Funktion ist unterstützend und ehrenamtlich innerhalb der Arbeitszeit; sie überträgt keine Unternehmerverantwortung und ersetzt keine Führungskraft.
Nein. Sicherheitsbeauftragte nach § 22 SGB VII unterstützen im eigenen Arbeitsbereich, während Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach ASiG den Arbeitgeber fachkundig beraten. Beide Funktionen haben unterschiedliche Qualifikationen und Aufgaben. Die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ersetzt daher weder die erforderliche sicherheitstechnische Betreuung noch die Verantwortung des Arbeitgebers.
Der zeitliche Umfang richtet sich nach der betrieblichen Situation, den Vorkenntnissen und den vorgesehenen Aufgaben. Vermittelt werden Rechtsgrundlagen, Rolle, Gefährdungserkennung, Kommunikation und praktische Fallbeispiele. Die Ausbildung kann als Inhouse-Schulung organisiert werden; ein sinnvoller Zeitplan wird nach Abstimmung der Gruppengröße und Inhalte festgelegt.
Eine für alle Unternehmen gleiche Zahl gibt es nicht. § 20 DGUV Vorschrift 1 nennt Kriterien wie Unfall- und Gesundheitsgefahren, räumliche Nähe, zeitliche Nähe und Beschäftigtenzahl. Deshalb können Schichtbetrieb, getrennte Standorte oder unterschiedliche Gefährdungsbereiche zusätzliche Sicherheitsbeauftragte erforderlich machen. Die konkrete Anzahl sollte nachvollziehbar festgelegt werden.
Ja. Die Inhouse-Ausbildung kann an typischen Arbeitsplätzen und mit eigenen Fallbeispielen durchgeführt werden. Dadurch lernen die Teilnehmer, Gefährdungen zu erkennen, Beobachtungen anzusprechen und mit Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie Führungskräften zusammenzuarbeiten. Die anschließende Bestellung und betriebliche Einbindung erfolgen durch das Unternehmen.
Fachlich geprüft von Janis Kuhn
Fachkraft für Arbeitssicherheit · Sicherheitsmeister · Brandschutzbeauftragter · Ausbilder und Arbeitsmittelprüfer