Ausbildung & Schulung — L.06

Schulung

Ausbildung fürSicherheitsbeauftragte im Betrieb

Ich bereite deine Sicherheitsbeauftragten auf ihre Aufgabe im Betrieb vor. Wir üben, Gefährdungen zu erkennen, Beobachtungen verständlich anzusprechen und mit Führungskräften und Arbeitsschutzverantwortlichen zusammenzuarbeiten.

Fachliche Grundlage§ 22 SGB VII und § 20 DGUV Vorschrift 1

GOOGLE5,0167 Bewertungenvon Kunden & Teilnehmern

Persönliche Durchführung in Sachsen und der Oberlausitz — digitale Abstimmung deutschlandweit

Praxisaufnahme zur betrieblichen Schulung „Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten“
L.06Praxisnah geplant
nachvollziehbar dokumentiert
KUHNAusbildung zum Sicherheitsbeauftragten
Rolle, Aufgaben und klare Abgrenzung der Verantwortung
Gefährdungen und unsichere Zustände erkennen
Kommunikation mit Beschäftigten und Führungskräften
Fachlich abgestimmt
Praxisnah im Betrieb
Nachvollziehbar dokumentiert
Ein persönlicher Ansprechpartner

Das bekommst du

✓Passender Umfang
direkt im Betrieb

Ausbildung: Das ist enthalten.

Die Ausbildung erklärt Rolle, Aufgaben und Grenzen nach § 22 SGB VII und § 20 DGUV Vorschrift 1 und überträgt sie auf konkrete Beobachtungen im Betrieb.

Schulung passend zum Betrieb planen
SeminarzielGefährdungen erkennen und ansprechen

Sicherheitsbeauftragte unterstützen Kollegen und Führungskräfte, ohne Unternehmerverantwortung zu übernehmen.

VoraussetzungenGeeignete Beschäftigte aus dem Bereich

Praxiskenntnis, Akzeptanz im Team und ein klarer betrieblicher Zuständigkeitsbereich sind sinnvoll.

EmpfehlungEigene Praxisfälle mitbringen

Typische Gefährdungen, Begehungsfeststellungen und Kommunikationssituationen werden gemeinsam bearbeitet.

DauerPassend zum Ausbildungsbedarf

Ich kläre Vorkenntnisse, Geräte und Übungsbedarf vor dem Angebot. Ein kompakter Termin ist nur möglich, wenn Theorie, Praxis und erforderliche Prüfung ausreichend vermittelt werden können.

TeilnehmerBis zu 12 Personen

Bei hohem Praxisanteil wird die Gruppengröße so geplant, dass jeder Teilnehmer sicher üben kann.

SeminarortInhouse im Unternehmen

Theorie und betriebliche Praxis finden am abgestimmten Unternehmensstandort statt.

TheorieRolle, Grenzen und Zusammenarbeit

Aufgaben, Rechtsstellung, Gefährdungsfaktoren und Schnittstellen zu Führungskraft, SiFa und Betriebsarzt.

PraxisBeobachten und richtig kommunizieren

Unsichere Zustände erkennen, wertschätzend ansprechen, melden und über geeignete Wege nachverfolgen.

AbschlussTeilnahmebescheinigung

Inhalte, Praxisfall und betriebliche Einbindung werden dokumentiert.

Worum es geht

Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten: mehr als ein Teilnahmezertifikat.

Sicherheitsbeauftragte unterstützen ihre Kollegen und die Verantwortlichen im Betrieb. Sie ersetzen weder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit noch übernehmen sie die Verantwortung des Arbeitgebers. Diese Abgrenzung ist ein zentraler Teil meiner Schulung.

Janis Kuhn: Gefährdungen gemeinsam erkennen
Einblick 01Gefährdungen gemeinsam erkennen
Janis Kuhn: Beobachtungen richtig ansprechen
Einblick 02Beobachtungen richtig ansprechen
Praxisbild: Verbesserungen wirksam nachhalten
Einblick 03Verbesserungen wirksam nachhalten

Echte Google-Bewertungen

5,0 Sterne aus 167 Bewertungen.

★★★★★
„Habe meinen Kranführer-Schein bei Herrn Kuhn gemacht. Nur zu empfehlen. Top!“
Quad ItGoogle-Bewertung
★★★★★
„Sehr kompetent. Bringt das Fachwissen sehr verständlich rüber, ist nett und freundlich.“
Dirk NeumannGoogle-Bewertung
★★★★★
„Der Lehrgang war fachlich fundiert, praktisch orientiert und kein bisschen langweilig!“
Mario FeigeGoogle-Bewertung
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Schulungsinhalte

Schulungsinhalte auf einen Blick.

L.06
01Grundlagen

Rolle, Aufgaben und klare Abgrenzung der Verantwortung

Rolle, Aufgaben, Rechtsstellung und die klare Abgrenzung zu Führungskräften, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt werden vermittelt.

02Sicher arbeiten

Gefährdungen und unsichere Zustände erkennen

Gefährdungen, unsichere Zustände und sicherheitswidriges Verhalten werden anhand typischer Situationen aus dem Betrieb erkannt und eingeordnet.

03Praxis

Kommunikation mit Beschäftigten und Führungskräften

Beobachtungen ansprechen, Kollegen sensibilisieren, Begehungen begleiten und geeignete Rückmeldewege nutzen wird an Beispielen geübt.

04Prüfung & Transfer

Zusammenarbeit mit SiFa, Betriebsarzt und Interessenvertretung

Ein Praxisfall sichert den Lernerfolg. Zuständigkeitsbereich, Ansprechpartner und betriebliche Einbindung werden für den Einsatz geklärt.

Ablauf

Von der Planung bis zum Nachweis.

Der genaue Umfang richtet sich nach Betrieb, Einsatzbedingungen und vorhandenen Unterlagen. Unnötige Doppelarbeit wird vermieden.

  1. 01

    Bedarf klären

    Teilnehmer, Vorkenntnisse, Arbeitsmittel und betriebliche Besonderheiten werden abgestimmt.

  2. 02

    Inhalte vorbereiten

    Theorie und Praxis werden auf Tätigkeit, Gefährdungen und Regelwerk zugeschnitten.

  3. 03

    Schulung durchführen

    Inhalte werden verständlich vermittelt, praktisch geübt und durch Rückfragen gefestigt.

  4. 04

    Erfolg dokumentieren

    Lernerfolg, Teilnahme und erforderliche nächste betriebliche Schritte werden festgehalten.

Fachliche Grundlage

Regelwerk passend zum tatsächlichen Einsatz.

Welche Anforderungen konkret gelten, wird nicht allein aus einer Überschrift abgeleitet. Entscheidend sind Arbeitsmittel, Tätigkeit, Gefährdungsbeurteilung, Herstellerangaben und der zuständige Unfallversicherungsträger.

  • § 22 SGB VII
  • § 20 DGUV Vorschrift 1
  • DGUV Information 211-042

Häufige Mängel

Diese Mängel werden in der Praxis häufig festgestellt.

01

Für einzelne Bereiche oder Schichten fehlen ausreichend Sicherheitsbeauftragte.

02

Zuständigkeitsbereich, Rolle und Ansprechpartner sind nicht eindeutig bekannt.

03

Gemeldete unsichere Zustände werden nicht dokumentiert, weitergegeben oder nachverfolgt.

Mit Fällen aus deinem Unternehmen lernen

Wir nutzen typische Tätigkeiten, Beobachtungen und Begehungsfeststellungen. Die Teilnehmer üben, unsichere Zustände anzusprechen und Informationen über die vereinbarten Wege weiterzugeben. Umfang und Vertiefung stimmen wir auf Erfahrung und Aufgabenbereich ab.

So fragst du die Ausbildung an

Teile mir Teilnehmerzahl, Arbeitsbereiche und den gewünschten Zeitraum mit. Ich kläre mit dir Inhalte und Voraussetzungen und erstelle ein Angebot. Die Teilnahmebescheinigung dokumentiert die Schulung; die betriebliche Bestellung erfolgt durch dein Unternehmen.

Häufige Fragen

Wichtige Antworten auf einen Blick.

Für wen ist die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten vorgesehen?

Die Zielgruppe richtet sich nach Tätigkeit, eingesetztem Arbeitsmittel und betrieblicher Verantwortung. Teilnehmerkreis und notwendige Vorkenntnisse werden vorab abgestimmt.

Kann die Schulung im Unternehmen stattfinden?

Ja. Eine Durchführung vor Ort ermöglicht einen hohen Praxisbezug, wenn geeignete Räume, Arbeitsmittel und sichere Übungsbedingungen vorhanden sind.

Reicht die Teilnahmebescheinigung für den Einsatz aus?

Nicht immer. Je nach Thema können zusätzlich eine betriebliche Einweisung, regelmäßige Unterweisung und eine schriftliche Beauftragung erforderlich sein.

Wie lange dauert die Qualifizierung?

Der Umfang hängt von Regelwerk, Vorkenntnissen, Teilnehmerzahl und praktischen Übungen ab. Eine belastbare Dauer wird nach Klärung der Ausgangslage genannt.

Nächster Schritt

Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten für dein Unternehmen planen.

Im Erstgespräch klären wir Ausgangslage, Umfang und sinnvolle nächste Schritte. Anschließend erhältst du eine nachvollziehbare Einschätzung.

Schulung anfragen

Häufige Fragen

FAQ

Sicherheitsbeauftragte ausbilden: Rechte und Pflichten

Nach § 22 SGB VII müssen Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten grundsätzlich Sicherheitsbeauftragte bestellen. Die erforderliche Zahl richtet sich unter anderem nach Unfall- und Gesundheitsgefahren, räumlicher und zeitlicher Nähe sowie der Beschäftigtenzahl. Zusätzliche Vorgaben des Unfallversicherungsträgers und besondere betriebliche Verhältnisse sind zu beachten.

Sicherheitsbeauftragte unterstützen Beschäftigte und Führungskräfte bei der Verhütung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsgefahren. Sie achten auf unsichere Zustände, sprechen Kollegen an und geben Beobachtungen weiter. Die Funktion ist unterstützend und ehrenamtlich innerhalb der Arbeitszeit; sie überträgt keine Unternehmerverantwortung und ersetzt keine Führungskraft.

Nein. Sicherheitsbeauftragte nach § 22 SGB VII unterstützen im eigenen Arbeitsbereich, während Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach ASiG den Arbeitgeber fachkundig beraten. Beide Funktionen haben unterschiedliche Qualifikationen und Aufgaben. Die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ersetzt daher weder die erforderliche sicherheitstechnische Betreuung noch die Verantwortung des Arbeitgebers.

Der zeitliche Umfang richtet sich nach der betrieblichen Situation, den Vorkenntnissen und den vorgesehenen Aufgaben. Vermittelt werden Rechtsgrundlagen, Rolle, Gefährdungserkennung, Kommunikation und praktische Fallbeispiele. Die Ausbildung kann als Inhouse-Schulung organisiert werden; ein sinnvoller Zeitplan wird nach Abstimmung der Gruppengröße und Inhalte festgelegt.

Eine für alle Unternehmen gleiche Zahl gibt es nicht. § 20 DGUV Vorschrift 1 nennt Kriterien wie Unfall- und Gesundheitsgefahren, räumliche Nähe, zeitliche Nähe und Beschäftigtenzahl. Deshalb können Schichtbetrieb, getrennte Standorte oder unterschiedliche Gefährdungsbereiche zusätzliche Sicherheitsbeauftragte erforderlich machen. Die konkrete Anzahl sollte nachvollziehbar festgelegt werden.

Ja. Die Inhouse-Ausbildung kann an typischen Arbeitsplätzen und mit eigenen Fallbeispielen durchgeführt werden. Dadurch lernen die Teilnehmer, Gefährdungen zu erkennen, Beobachtungen anzusprechen und mit Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie Führungskräften zusammenzuarbeiten. Die anschließende Bestellung und betriebliche Einbindung erfolgen durch das Unternehmen.

Fachlich geprüft von Janis Kuhn

Fachkraft für Arbeitssicherheit · Sicherheitsmeister · Brandschutzbeauftragter · Ausbilder und Arbeitsmittelprüfer
Qualifikation & Arbeitsweise