Brandschutzhelfer im Betrieb: Aufgaben und Ausbildung
Was Brandschutzhelfer leisten, wie die Ausbildung mit Löschübung abläuft und wie viele ein Betrieb braucht.
Was Brandschutzhelfer leisten, wie die Ausbildung mit Löschübung abläuft und wie viele ein Betrieb braucht.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Fünf Prozent sind ein Richtwert bei normaler Brandgefährdung, keine pauschale Obergrenze.
- Die Ausbildung umfasst fachkundige Unterweisung und eine praktische Übung mit Feuerlöscheinrichtungen.
- Entscheidend ist die tatsächliche Verfügbarkeit pro Schicht und Bereich – nicht nur die Zahl auf einer Liste.
Warum Betriebe Brandschutzhelfer brauchen
Arbeitgeber müssen nach § 10 Arbeitsschutzgesetz die Maßnahmen für Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung festlegen und Beschäftigte benennen, die diese Aufgaben übernehmen. Brandschutzhelfer unterstützen im Brandfall, setzen einen Notruf ab, warnen andere Personen und können – ohne sich selbst zu gefährden – einen Entstehungsbrand mit vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen bekämpfen.
Die Funktion ersetzt weder Feuerwehr noch betriebliche Gesamtorganisation. Fluchtwege, Alarmierung, Feuerlöscher, Unterweisung und Räumungsabläufe müssen zusammenpassen. Brandschutzhelfer sind ein Teil dieses Systems und müssen die örtlichen Bedingungen kennen.
Wie viele Brandschutzhelfer sind erforderlich?
Die notwendige Anzahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Nach ASR A2.2 ist bei normaler Brandgefährdung – beispielsweise einer üblichen Büronutzung – ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten in der Regel ausreichend. Das ist ein Richtwert und keine für jeden Betrieb passende Obergrenze.
Gezählt werden muss praxisgerecht: Schichten, Urlaub, Krankheit, Fortbildung und Personalwechsel dürfen nicht dazu führen, dass niemand anwesend ist. Mehr Brandschutzhelfer können bei erhöhter Brandgefährdung, großer räumlicher Ausdehnung, vielen gleichzeitig anwesenden Personen oder Beschäftigten und Besuchern mit eingeschränkter Mobilität erforderlich sein.
Welche Aufgaben haben Brandschutzhelfer?
Im Alltag achten Brandschutzhelfer auf erkennbare Mängel und unterstützen die Brandschutzorganisation. Im Ereignisfall handeln sie im Rahmen der betrieblichen Alarm- und Räumungsregeln. Der Eigenschutz hat immer Vorrang; bei Rauchentwicklung, schneller Brandausbreitung oder unsicherer Lage ist der Rückzug die richtige Entscheidung.
- Brand melden und betriebliche Alarmierung auslösen
- anwesende Personen warnen und Räumung unterstützen
- Flucht- und Rettungswege sowie Sammelstellen kennen
- Entstehungsbrände nur ohne Eigengefährdung bekämpfen
- Auffälligkeiten an Feuerlöscheinrichtungen oder Verkehrswegen melden
So läuft die Ausbildung ab
Eine geeignete Ausbildung verbindet Theorie und praktische Übung. Zu den Grundlagen gehören Brandentstehung, betriebliche Brandschutzorganisation, Gefahren durch Rauch und Feuer, Alarmierung, Verhalten im Brandfall sowie Funktion und Einsatzgrenzen von Feuerlöscheinrichtungen.
Im praktischen Teil wird der sichere Umgang mit einer Feuerlöscheinrichtung geübt. Die Teilnehmenden lernen Abstand, Löschtaktik, Windrichtung, Rückzugsweg und eigene Grenzen kennen. Betriebliche Besonderheiten – etwa besondere Stoffe, Anlagen oder Löschmittel – sollten zusätzlich berücksichtigt werden.
Wann ist eine Auffrischung nötig?
Die ASR A2.2 nennt für die Wiederholung in der Regel Abstände von zwei bis fünf Jahren. Früher sollte aufgefrischt werden, wenn sich Brandgefährdung oder Arbeitsabläufe wesentlich ändern, neue Löschtechnik eingesetzt wird, die Brandschutzordnung angepasst wurde oder ein Brandereignis gezeigt hat, dass Wissen und Abläufe nicht sicher sitzen.
Eine aktuelle Liste allein genügt nicht. Der Betrieb sollte zusätzlich prüfen, ob pro Schicht und Bereich ausreichend qualifizierte Personen anwesend sind und ob neue Beschäftigte, Versetzungen oder Abgänge eine Nachqualifizierung erforderlich machen.
Typische Organisationsfehler vermeiden
In vielen Betrieben stimmt die rechnerische Gesamtzahl, aber nicht die tatsächliche Verfügbarkeit. Alle Brandschutzhelfer arbeiten in derselben Schicht oder Abteilung, während andere Bereiche zeitweise unbesetzt bleiben. Auch Urlaub, Krankheit, Außendienst und Personalwechsel werden häufig nicht berücksichtigt.
Nach der Ausbildung sollte deshalb eine aktuelle Übersicht zeigen, welche Person welchen Bereich und welche Schicht abdeckt. Zusätzlich müssen Alarmwege, Sammelstellen, Feuerlöscheinrichtungen und Räumungsaufgaben betrieblich bekannt sein. Die Funktion ist erst dann wirksam, wenn Qualifikation und Organisation zusammenpassen.
- Zahl anhand der Gefährdungsbeurteilung festlegen
- Abwesenheiten, Schichten und räumlich getrennte Bereiche einplanen
- Ausbildung mit praktischer Löschübung dokumentieren
- betriebliche Besonderheiten und vorhandene Löschmittel einbeziehen
- Auffrischungen und Nachbesetzungen rechtzeitig organisieren
Fazit
Die Fünf-Prozent-Regel ist ein Ausgangspunkt, keine pauschale Lösung. Entscheidend ist, dass im tatsächlichen Betrieb ausreichend ausgebildete Brandschutzhelfer anwesend und sinnvoll verteilt sind. Ausbildung, praktische Übung, betriebliche Einweisung und eine aktuelle Vertretungsplanung müssen zusammenpassen. Arbeitgeber sollten den Bedarf deshalb regelmäßig mit Gefährdungsbeurteilung, Anwesenheitsplanung und tatsächlichen Einsatzbedingungen abgleichen. So bleibt die Brandschutzorganisation auch bei Urlaub, Schichtwechsel, Personalveränderungen oder erhöhten betrieblichen Risiken handlungsfähig.
Häufige Fragen
Sind fünf Prozent immer genug?
Nein. Fünf Prozent sind bei normaler Brandgefährdung in der Regel ausreichend. Die Gefährdungsbeurteilung kann wegen Schichtbetrieb, erhöhter Brandgefahr, Abwesenheiten, räumlicher Ausdehnung oder besonderer Personengruppen eine höhere Zahl ergeben.
Muss die Ausbildung eine Löschübung enthalten?
Ja, die Ausbildung soll fachkundige Unterweisung und eine praktische Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen verbinden.
Darf jeder Brandschutzhelfer einen Brand bekämpfen?
Nur einen beherrschbaren Entstehungsbrand und nur ohne Eigengefährdung. Alarmierung, Warnung anderer Personen und rechtzeitiger Rückzug haben Vorrang.
Wie oft sollte die Ausbildung aufgefrischt werden?
Bei normaler Brandgefährdung hat sich nach ASR A2.2 eine Wiederholung der Unterweisung mit praktischer Löschübung alle zwei bis fünf Jahre bewährt. Die DGUV Information 205-023 empfiehlt für die Auffrischung der Ausbildung drei bis fünf Jahre. Maßgeblich ist die Gefährdungsbeurteilung des Betriebs; bei wesentlichen Änderungen kann eine frühere Wiederholung erforderlich sein.
Rechtsgrundlagen und weiterführende Quellen
- § 10 ArbSchG – Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
- BAuA – ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände
- DGUV Information 205-023 – Brandschutzhelfer
Fachlicher Stand: 2. September 2026. Der Beitrag dient der allgemeinen Orientierung. Welche Anforderungen konkret gelten, muss anhand des Betriebs, der Tätigkeiten und des zuständigen Unfallversicherungsträgers geprüft werden.


