Allgemeine Schulung vor der gewerblichen Verwendung entsprechend betroffener diisocyanathaltiger Produkte.
L.08 — FIRMENSCHULUNG IN RADEBERG
REACH-Schulung direkt im Unternehmen
Allgemeine Schulung (Stufe 1) nach REACH Anhang XVII Nr. 74 – produktspezifisch, praxisnah und mit dokumentierter Lernerfolgskontrolle.
Fachliche GrundlageREACH Anhang XVII Nr. 74
Nur für Unternehmen: Inhouse-Schulung für betriebliche Teilnehmer. Vorab werden Produkte und Verarbeitung geprüft.

Produkte, Sicherheitsdatenblätter, Teilnehmerzahl und Standort kurz angeben. Danach wird die erforderliche Schulungsstufe geprüft.
Firmenschulung anfragen→Kurs auf einen Blick
Allgemeine Schulung vor der gewerblichen Verwendung entsprechend betroffener diisocyanathaltiger Produkte.
Geeignet für die allgemeine Verwendung, sofern Produkt und Tätigkeit keine höhere Schulungsstufe erfordern.
Die konkreten Produkte werden anhand der Produktbezeichnungen und Sicherheitsdatenblätter in die Schulung einbezogen.
Der Umfang wird an Produkte, Tätigkeiten und Rückfragen der Teilnehmer angepasst.
Firmenschulung für eine betriebliche Gruppe; größere Gruppen nach individueller Abstimmung.
Durchführung direkt im Unternehmen in Radeberg oder im regionalen Umfeld.
Die wiederkehrende Gefahrstoffunterweisung kann bei vorhandenen betrieblichen Informationen direkt kombiniert werden.
Der erfolgreiche Abschluss wird dokumentiert; die Teilnehmer erhalten einen Schulungsnachweis.
Betrieblicher Bezug
Unternehmen in Radeberg erhalten keine allgemeine Standardschulung ohne Betriebsbezug. Vor dem Termin werden Produkte und Arbeitsweise geprüft; daraus werden die Schwerpunkte für Schutzmaßnahmen, PSA und sichere Anwendung abgeleitet. Auch Standorte im Umfeld von Dresden, Pulsnitz, Bischofswerda können im selben regionalen Einsatzgebiet berücksichtigt werden.
Produktbezeichnungen bzw. Sicherheitsdatenblätter sowie eine kurze Beschreibung der Verarbeitung, zum Beispiel Dose, Schaumpistole, Kartusche oder andere Applikation.
Die Verarbeitungsweise entscheidet mit darüber, ob die allgemeine Schulung der Stufe 1 fachlich ausreicht.
Schulungsinhalte
Eigenschaften, Gesundheitsgefahren, Aufnahmewege, Sensibilisierung und typische Expositionssituationen.
Technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen, Hygiene, Lüftung und geeignete PSA.
Produktbezogene Hinweise, Kennzeichnung, Lagerung, Handhabung sowie relevante Angaben aus den Sicherheitsdatenblättern.
Verhalten bei Freisetzung und Kontakt, Erste Hilfe, betriebliche Fragen, kurze Lernerfolgskontrolle und Nachweis.
Rechtsgrundlagen
Die REACH-Schulung ersetzt die betriebliche Gefahrstoffunterweisung nicht. Beide Anforderungen können jedoch sinnvoll in einem Termin kombiniert werden, wenn Produkte, Tätigkeiten und betriebliche Schutzmaßnahmen bekannt sind.
Regelt die Schulungspflicht für die industrielle und gewerbliche Verwendung bestimmter diisocyanathaltiger Stoffe und Gemische.
Regelt Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.
Konkretisiert die Anforderungen an Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten.
Organisation
Produktbezeichnungen und nach Möglichkeit aktuelle Sicherheitsdatenblätter zusenden.
Verarbeitung und Expositionssituation einordnen und bestätigen, ob Stufe 1 ausreicht.
REACH-Inhalte, konkrete Produkte und betriebliche Schutzmaßnahmen verständlich vermitteln.
Kurze Lernerfolgskontrolle durchführen und Schulungsnachweise übergeben.
Häufige Fragen
Für gewerblich verwendete Produkte mit Diisocyanaten, zum Beispiel bestimmte PU-Montage- und Bauschäume. Vorab werden Produktbezeichnungen und Sicherheitsdatenblätter geprüft.
Nein. Stufe 1 ist die allgemeine Schulung. Ob sie genügt, hängt von Produkt, Verarbeitung und Exposition ab. Tätigkeiten mit höherem Expositionspotenzial können eine Aufbauschulung oder fortgeschrittene Schulung erfordern.
Die REACH-Schulung ist mindestens alle fünf Jahre zu erneuern. Die betriebliche Gefahrstoffunterweisung nach § 14 GefStoffV bleibt davon unberührt und ist regelmäßig durchzuführen.
Ja. Die Schulung kann mit der produkt- und tätigkeitsbezogenen Unterweisung nach § 14 GefStoffV und TRGS 555 kombiniert werden, wenn die erforderlichen betrieblichen Informationen vorliegen.
Ja. Die Firmenschulung wird nach Abstimmung direkt am Unternehmensstandort in Radeberg oder im näheren Umfeld durchgeführt. Offene Kurse für Einzelpersonen werden nicht angeboten.
Individuelles Angebot
Teile kurz Produkte, Verarbeitungsweise, Teilnehmerzahl und gewünschten Zeitraum mit. Danach kann die erforderliche Schulungsstufe belastbar eingeordnet werden.
Firmenschulung anfragen→