Sicherheitsbeauftragte: Anzahl, Aufgaben und Bestellung
Ab wann Sicherheitsbeauftragte erforderlich sind und wie Unternehmen Anzahl, Auswahl und Aufgaben sinnvoll festlegen.
Sicherheitsbeauftragte unterstützen den Arbeitsschutz im direkten Arbeitsumfeld. Sie ersetzen weder Unternehmer noch Führungskräfte oder Fachkraft für Arbeitssicherheit und tragen keine zusätzliche Unternehmerverantwortung.
Ab wann sind Sicherheitsbeauftragte erforderlich?
§ 22 SGB VII verpflichtet Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten. Der zuständige Unfallversicherungsträger kann unter Berücksichtigung von Verhältnissen, Gefahrenlage und Branchenstruktur nähere Regelungen treffen. § 20 DGUV Vorschrift 1 konkretisiert die Kriterien.
Auch kleinere Betriebe können freiwillig Sicherheitsbeauftragte einsetzen. Das kann bei besonderen Gefährdungen, mehreren Arbeitsbereichen oder Schichtbetrieb sinnvoll sein.
Wie viele Sicherheitsbeauftragte werden benötigt?
Eine reine Formel „ein Beauftragter je X Beschäftigte“ reicht nicht. Zu berücksichtigen sind:
- Unfall- und Gesundheitsgefahren im Unternehmen,
- räumliche Nähe zu den Beschäftigten,
- zeitliche Nähe durch Schichten und Arbeitszeiten,
- fachliche Nähe zu Tätigkeiten und Arbeitsmitteln,
- Anzahl der Beschäftigten und betriebliche Organisation.
Ein Sicherheitsbeauftragter im Verwaltungsgebäude kann eine weit entfernte Nachtschicht in der Produktion nicht wirksam begleiten. Mehrere Standorte, Bereiche und Schichten erfordern deshalb häufig mehrere geeignete Personen.
Aufgaben und klare Grenzen
Sicherheitsbeauftragte achten im Arbeitsbereich auf sichere Zustände und Verhaltensweisen, sprechen Kolleginnen und Kollegen an, melden Mängel und unterstützen Präventionsmaßnahmen. Ihre Nähe zur täglichen Arbeit ist der entscheidende Vorteil.
Sie haben grundsätzlich keine Weisungsbefugnis allein aus der Funktion und sind nicht für die Umsetzung von Unternehmerpflichten verantwortlich. Mängel müssen an die zuständige Führungskraft weitergegeben werden. Die Verantwortung bleibt bei Arbeitgeber und Führung.
Geeignete Personen auswählen und unterstützen
- Bereiche, Schichten und Gefährdungen bestimmen.
- Akzeptierte, erfahrene Beschäftigte auswählen.
- Betriebs- oder Personalrat beteiligen.
- Bestellung und Zuständigkeitsbereich schriftlich festhalten.
- Grundqualifizierung beim Unfallversicherungsträger organisieren.
- Zeit für Rundgänge, Austausch und Weiterbildung ermöglichen.
- Rückmeldungen in das betriebliche Maßnahmenmanagement aufnehmen.
Die Funktion darf nicht nur auf dem Papier bestehen. Sicherheitsbeauftragte benötigen Ansprechpartner, Informationen über Veränderungen und eine erkennbare Reaktion auf gemeldete Mängel.
Praxisbeispiel: Mehrere Schichten und Arbeitsbereiche
Ein Produktionsbetrieb beschäftigt mehr als 20 Personen in Verwaltung, Fertigung, Lager und zwei Schichten. Eine einzige Person aus der Tagschicht erfüllt die notwendige zeitliche und fachliche Nähe nicht für alle Bereiche. Der Betrieb bewertet deshalb Gefahren, räumliche Verteilung und Arbeitszeiten und bestellt mehrere geeignete Personen mit klaren Zuständigkeitsbereichen.
Ein regelmäßiger kurzer Austausch mit Führungskräften und Fachkraft für Arbeitssicherheit sorgt dafür, dass Hinweise nicht verloren gehen. Der Sicherheitsbeauftragte erhält Rückmeldung, ob und wie ein gemeldeter Mangel bearbeitet wurde.
Kurzcheck zur Bestellung
- Wurde die Schwelle von regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten geprüft?
- Sind Gefährdungen, Standorte, Bereiche und Schichten berücksichtigt?
- Ist die Person fachlich und sozial geeignet?
- Sind Zuständigkeitsbereich und Abgrenzung verständlich?
- Wurde der Betriebs- oder Personalrat beteiligt?
- Sind Qualifizierung, Zeit und regelmäßiger Austausch organisiert?
- Funktioniert der Weg von der Meldung zur Maßnahme?
Typische Fehler
- Eine Person soll mehrere weit entfernte Standorte abdecken.
- Schichten oder besondere Fachbereiche bleiben ohne Nähe.
- Die Funktion wird mit Weisungs- oder Kontrollverantwortung überladen.
- Es fehlt an Zeit, Qualifizierung und Austausch.
- Meldungen versanden ohne Rückmeldung.
- Bestellung und Zuständigkeitsbereich sind unklar.
Häufige Fragen
Kann eine Führungskraft Sicherheitsbeauftragter sein?
Die Funktion lebt von kollegialer Unterstützung ohne zusätzliche Verantwortung. Eine Person mit ausgeprägter Weisungsfunktion ist deshalb häufig nicht die passende Wahl; die konkrete Organisation ist zu prüfen.
Ersetzt der Sicherheitsbeauftragte die Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Nein. Beide Rollen unterscheiden sich in gesetzlicher Grundlage, Qualifikation und Aufgaben.
Benötigt die Person eine Ausbildung?
Damit die Aufgabe wirksam wahrgenommen werden kann, ist eine passende Qualifizierung fachlich sinnvoll. Unfallversicherungsträger bieten hierfür geeignete Seminare an.
Fazit
Richtig ausgewählte Sicherheitsbeauftragte verbessern den Informationsfluss und erkennen Probleme früh. Entscheidend sind Nähe, Akzeptanz und ein funktionierender Weg von der Beobachtung zur Maßnahme.


