Arbeitssicherheit — L.04

Arbeitsschutzleistung

Fremdfirmen imArbeitsschutz sicher koordinieren

Wenn mehrere Unternehmen gleichzeitig tätig sind, müssen Schnittstellen, gegenseitige Gefährdungen und Verantwortlichkeiten vor Arbeitsbeginn geklärt werden.

GOOGLE5,0167 Bewertungenvon Kunden & Teilnehmern

Persönliche Durchführung in Sachsen und der Oberlausitz — digitale Abstimmung deutschlandweit

Praxisaufnahme zum Thema „Fremdfirmenkoordination“ im Betrieb
L.04Praxisnah geplant
nachvollziehbar dokumentiert
KUHNFremdfirmenkoordination
Auftrag, Arbeitsbereich und Schnittstellen abgrenzen
gegenseitige Gefährdungen vor Beginn bewerten
Schutzmaßnahmen und Ansprechpartner verbindlich abstimmen
Fachlich abgestimmt
Praxisnah im Betrieb
Nachvollziehbar dokumentiert
Ein persönlicher Ansprechpartner
5,0 ★ · 167 Google-Bewertungen10+ Jahre PraxiserfahrungDirekter Ansprechpartner: Janis KuhnRückmeldung in der Regel innerhalb eines Werktages

Das bekommst du

Von Anfang an klar, was zur Leistung gehört.

01Bestandsaufnahme

Vorhandene Unterlagen, betriebliche Bedingungen und konkreter Handlungsbedarf werden gemeinsam geklärt.

02Fachliche Einordnung

Pflichten, sinnvolle Empfehlungen und nicht erforderlicher Aufwand werden sauber getrennt.

03Konkrete Umsetzung

Du erhältst verwendbare Ergebnisse mit klaren Zuständigkeiten und nächsten Schritten.

04Persönliche Begleitung

Rückfragen und erforderliche Anpassungen werden direkt mit Janis Kuhn abgestimmt.

Worum es geht

Fremdfirmenkoordination: klar organisiert und praktisch umgesetzt.

Arbeitsschutz funktioniert dauerhaft nur, wenn Verantwortung, fachliche Bewertung und betriebliche Umsetzung ineinandergreifen. Vorhandene Dokumente werden deshalb nicht isoliert betrachtet. Entscheidend ist, ob sie zu den tatsächlichen Tätigkeiten passen und im Betrieb angewendet werden können.

Der Leistungsumfang wird anhand von Branche, Betriebsgröße, Arbeitsbereichen, Gefährdungen und vorhandenem Stand festgelegt. Akute Risiken werden von nachgelagerten Verbesserungen getrennt. So entstehen klare Prioritäten, ohne den Betrieb mit unnötigen Dokumenten oder Doppelarbeit zu belasten.

Die Verantwortung des Arbeitgebers bleibt bestehen. Fachliche Unterstützung schafft jedoch eine belastbare Entscheidungsgrundlage, verständliche Unterlagen und nachvollziehbare Maßnahmen. Änderungen, offene Punkte und Wirksamkeit werden so organisiert, dass Arbeitsschutz nicht nur für eine Kontrolle vorbereitet ist, sondern im Alltag funktioniert.

Praxisbild: Schnittstellen erkennen
Einblick 01Schnittstellen erkennen
Praxisbild: Schutzmaßnahmen koordinieren
Einblick 02Schutzmaßnahmen koordinieren
Praxisbild: Abweichungen gemeinsam beheben
Einblick 03Abweichungen gemeinsam beheben

Leistungsumfang

Das ist Teil der Leistung.

L.04
01Bestandsaufnahme

Auftrag, Arbeitsbereich und Schnittstellen abgrenzen

Ausgangslage, Handlungsbedarf und eine wirtschaftlich sinnvolle Umsetzung werden gemeinsam festgelegt.

02Planung

gegenseitige Gefährdungen vor Beginn bewerten

Ausgangslage, Handlungsbedarf und eine wirtschaftlich sinnvolle Umsetzung werden gemeinsam festgelegt.

03Umsetzung

Schutzmaßnahmen und Ansprechpartner verbindlich abstimmen

Ausgangslage, Handlungsbedarf und eine wirtschaftlich sinnvolle Umsetzung werden gemeinsam festgelegt.

04Wirksamkeit

Änderungen und Abweichungen während der Arbeiten koordinieren

Ausgangslage, Handlungsbedarf und eine wirtschaftlich sinnvolle Umsetzung werden gemeinsam festgelegt.

Ablauf

Von der Bestandsaufnahme bis zur wirksamen Umsetzung.

Der genaue Umfang richtet sich nach Betrieb, Einsatzbedingungen und vorhandenen Unterlagen. Unnötige Doppelarbeit wird vermieden.

  1. 01

    Ausgangslage klären

    Betrieb, Tätigkeiten, Unterlagen und konkreter Anlass werden strukturiert aufgenommen.

  2. 02

    Lücken bewerten

    Risiken und organisatorische Schwachstellen werden fachlich priorisiert.

  3. 03

    Maßnahmen umsetzen

    Dokumente, Verantwortlichkeiten und praktische Schritte werden abgestimmt umgesetzt.

  4. 04

    Wirksamkeit verfolgen

    Offene Punkte und Änderungen werden nachgehalten und bei Bedarf fortgeschrieben.

Fachliche Grundlage

Regelwerk passend zum tatsächlichen Einsatz.

Welche Anforderungen konkret gelten, wird nicht allein aus einer Überschrift abgeleitet. Entscheidend sind Arbeitsmittel, Tätigkeit, Gefährdungsbeurteilung, Herstellerangaben und der zuständige Unfallversicherungsträger.

  • § 8 ArbSchG
  • § 6 DGUV Vorschrift 1
  • betriebliche Fremdfirmen- und Erlaubnissysteme

Häufige Mängel

Diese Mängel werden in der Praxis häufig festgestellt.

01

Fremdfirmen beginnen ohne arbeitsplatz- und auftragsbezogene Einweisung.

02

Verantwortliche, Ansprechpartner oder erforderliche Arbeitsfreigaben sind nicht eindeutig festgelegt.

03

Gleichzeitige Arbeiten verursachen gegenseitige Gefährdungen oder blockierte Arbeits- und Rettungswege.

Häufige Fragen

Wichtige Antworten auf einen Blick.

Für welche Unternehmen ist die Leistung geeignet?

Der genaue Bedarf richtet sich nach Branche, Beschäftigtenzahl, Tätigkeiten, Gefährdungssituation und dem vorhandenen Arbeitsschutzsystem.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Hilfreich sind vorhandene Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Prüf- und Unterweisungsnachweise sowie Informationen zu aktuellen Veränderungen.

Kann die Unterstützung digital erfolgen?

Vorbereitung, Dokumentenprüfung und Abstimmung sind häufig digital möglich. Wo die tatsächlichen Arbeitsbedingungen bewertet werden müssen, wird ein Vor-Ort-Termin eingeplant.

Was kostet die Unterstützung?

Der Aufwand hängt von Ausgangslage und Umfang ab. Nach einem kurzen Erstgespräch kann ein transparentes und bedarfsgerechtes Angebot erstellt werden.

Nächster Schritt

Fremdfirmenkoordination strukturiert angehen.

Im Erstgespräch klären wir Ausgangslage, Umfang und sinnvolle nächste Schritte. Anschließend erhältst du eine nachvollziehbare Einschätzung.

Unterstützung anfragen

Fachfragen und Antworten

RECHT & PRAXIS

Fremdfirmenkoordination: Zuständigkeiten und Schutzmaßnahmen

Arbeiten Beschäftigte verschiedener Arbeitgeber an einem gemeinsamen Arbeitsplatz, müssen sich die Arbeitgeber nach § 8 ArbSchG abstimmen, soweit dies zur Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen erforderlich ist. Bei besonderen Gefahren können zusätzliche Abstimmungs- und Überwachungspflichten gelten. Die geeignete Organisation richtet sich nach Tätigkeiten und Schnittstellen.

Jeder Arbeitgeber bleibt für die Sicherheit und Gesundheit seiner eigenen Beschäftigten verantwortlich. Gleichzeitig müssen beteiligte Unternehmen bei gemeinsamen Gefährdungen zusammenarbeiten und sich gegenseitig informieren. Der Auftraggeber kann organisatorische Regeln und Schnittstellen festlegen. Eine Fremdfirmenvereinbarung ersetzt nicht die Verantwortung der beteiligten Arbeitgeber.

Bei Arbeiten mehrerer Unternehmen kann eine koordinierende Person erforderlich sein, wenn gegenseitige Gefährdungen bestehen. Bei besonderen Gefahren fordert § 6 DGUV Vorschrift 1 die Bestimmung einer Person, die die Arbeiten aufeinander abstimmt und bei entsprechender Aufgabenübertragung Weisungsbefugnis besitzt. Umfang und Befugnisse müssen klar geregelt werden.

Wesentliche Inhalte sind betriebliche Verkehrswege, Zutrittsregeln, Gefahrenbereiche, Freigabeverfahren, persönliche Schutzausrüstung, Notruf- und Alarmwege sowie Ansprechpartner. Je nach Tätigkeit kommen beispielsweise Arbeiten in der Höhe, Heißarbeiten, elektrische Gefährdungen oder Gefahrstoffe hinzu. Die Unterweisung muss zum konkreten Auftrag passen.

Fremdfirmenkoordination betrifft die Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber im Betrieb nach ArbSchG und DGUV Vorschrift 1. Die Bestellung eines SiGeKo erfolgt nach Baustellenverordnung bei Bauvorhaben mit Beschäftigten mehrerer Arbeitgeber. Beide Aufgaben können sich überschneiden, beruhen jedoch auf unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen und müssen passend zum Einsatz abgegrenzt werden.

Benötigt werden insbesondere Arbeitsaufträge, beteiligte Unternehmen, Einsatztermine, Tätigkeiten und bekannte betriebliche Gefährdungen. Daraus können Zuständigkeiten und erforderliche Schutzmaßnahmen abgeleitet werden. Fremdfirmenkoordination für deinen Betrieb anfragen.

Fachlich geprüft von Janis Kuhn

Fachkraft für Arbeitssicherheit · Sicherheitsmeister · Brandschutzbeauftragter · Ausbilder und Arbeitsmittelprüfer
Qualifikation & Arbeitsweise