13 Stunden gearbeitet: Was ist bei Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeit erlaubt?
Prüfe Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten im Betrieb. Der kostenlose Rechner hilft dir bei einer ersten Einordnung nach dem Arbeitszeitgesetz.
Heute 13 Stunden gearbeitet – was ist erlaubt? Zuerst kommt es darauf an, ob du 13 Stunden reine Arbeitszeit oder 13 Stunden Anwesenheit einschließlich echter Ruhepausen meinst. Im Regelfall endet die nach § 3 ArbZG zulässige tägliche Arbeitszeit bei zehn Stunden; längere Arbeitszeiten brauchen eine tragfähige Ausnahmeregelung. Der kostenlose Arbeitszeit- und Pausenrechner von KUHN Arbeitssicherheit hilft dir, Arbeitszeit, Pausen und die Zeit bis zum nächsten Arbeitsbeginn zuerst grob einzuordnen.
Beispiel: 13 Stunden zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende sind nicht automatisch 13 Stunden Arbeitszeit. Drei Stunden tatsächliche Ruhepausen ergeben rechnerisch zehn Stunden Arbeitszeit. Ob die Pausen wirksam geplant und eingehalten wurden und ob der Ausgleich passt, musst du für den konkreten Fall prüfen.
Was gilt bei mehr als sechs Stunden?
Nach § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist die Arbeit bei mehr als sechs und bis zu neun Stunden Arbeitszeit durch insgesamt mindestens 30 Minuten Ruhepause zu unterbrechen. Bei mehr als neun Stunden sind es mindestens 45 Minuten. Die Pausen müssen im Voraus feststehen und können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander darf niemand ohne Ruhepause beschäftigt werden.
Wichtig für deine Planung: Eine Pause am Ende der Schicht macht sechs Stunden Arbeit am Stück nicht nachträglich zulässig. Auch eine Unterbrechung, in der Beschäftigte weiter zur Arbeit bereitstehen müssen, solltest du nicht ungeprüft als Ruhepause werten.
Wie lang darf die Arbeitszeit sein?
§ 3 ArbZG sieht grundsätzlich höchstens acht Stunden werktägliche Arbeitszeit vor. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist möglich, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Arbeitszeit im Sinne des Gesetzes ist nach § 2 ArbZG die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen; Zeiten bei mehreren Arbeitgebern werden zusammengerechnet.
Ein einzelner Arbeitstag erzählt deshalb nicht die ganze Geschichte. Prüfe bei längeren Schichten auch den erforderlichen Ausgleich und dokumentiere die tatsächlichen Zeiten nachvollziehbar.
Ruhezeit zwischen zwei Einsätzen
Nach § 5 Abs. 1 ArbZG folgt auf das Ende der täglichen Arbeitszeit grundsätzlich eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden. Endet die Schicht um 20 Uhr, beginnt der nächste reguläre Einsatz daher frühestens um 7 Uhr. Für bestimmte Branchen, Tätigkeiten und tarifliche Regelungen bestehen gesetzlich geregelte Abweichungen und Ausgleichspflichten. Prüfe deshalb die für deinen Betrieb tatsächlich geltenden Vorgaben.
So nutzt du den kostenlosen Rechner
- Halte Beginn und Ende der Schicht sowie geplante Pausen bereit.
- Prüfe die tatsächliche Arbeitszeit ohne Ruhepausen.
- Vergleiche das Ergebnis mit dem nächsten Arbeitsbeginn und kläre auffällige Schichten.
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Der Rechner liefert eine Ersteinschätzung. Er ersetzt keine betriebsbezogene Gefährdungsbeurteilung, fachkundige Prüfung oder rechtliche Bewertung von Ausnahmen, Tarifverträgen und Sonderregelungen. Entscheidend sind deine tatsächlichen Arbeitsabläufe und die anwendbaren Vorschriften.
Weitere Hilfen findest du bei den kostenlosen Rechnern und Online-Checks sowie bei den Word- und PDF-Arbeitsschutzvorlagen. Wenn du Schichten und Pausen für deinen Betrieb sicher organisieren möchtest, sprich mit mir über deinen konkreten Fall.


