Alte Fluchtwegschilder: Müssen sie ausgetauscht werden?
Alte Brandschutz- und Rettungszeichen müssen nicht automatisch ersetzt werden. Entscheidend sind Gefährdungsbeurteilung, Verständlichkeit und ein einheitliches Kennzeichnungssystem.
Alte Fluchtwegschilder und Brandschutzzeichen müssen nicht allein wegen ihrer früheren Darstellung automatisch ausgetauscht werden. Der Arbeitgeber muss jedoch in der Gefährdungsbeurteilung nachvollziehbar prüfen, ob die vorhandenen Zeichen weiterhin eindeutig, sichtbar, verständlich und wirksam sind. Neue Kennzeichnungen, Ersatzbeschaffungen und Umbauten sollten nach der aktuellen ASR A1.3 ausgeführt werden.
Kurz beantwortet
Kein pauschaler Komplettaustausch – aber auch kein automatischer Bestandsschutz. Alte Zeichen dürfen nur weiterverwendet werden, wenn die Gefährdungsbeurteilung ihre Wirksamkeit bestätigt. Uneinheitliche Zeichen, falsche Pfeilrichtungen, verdeckte Schilder oder Abweichungen vom Flucht- und Rettungsplan müssen korrigiert werden.
Was ist an der neuen DGUV-Fachinformation wichtig?
Die DGUV hat im September 2026 die Fachbereich AKTUELL FBFHB-007 „Sicherheitszeichen im betrieblichen Brandschutz“ veröffentlicht. Sie beantwortet eine häufige Praxisfrage: Wie sollen Unternehmen mit älteren Brandschutz- und Rettungszeichen umgehen, die noch aus früheren Kennzeichnungssystemen stammen?
Die seit 2013 in der ASR A1.3 verankerten Zeichen nach DIN EN ISO 7010 sind inzwischen der maßgebliche Standard für Arbeitsstätten. Trotzdem hängen in vielen Betrieben noch ältere Feuerlöscher-, Brandmelder- oder Fluchtwegzeichen. Die neue Information schafft hier eine klare Einordnung: Nicht das Alter allein entscheidet, sondern die tatsächliche Wirksamkeit.
Müssen alte Fluchtwegschilder ausgetauscht werden?
Eine pauschale Austauschpflicht allein wegen der älteren Darstellung besteht nicht. Das bedeutet aber nicht, dass alte Schilder ohne Prüfung dauerhaft bleiben dürfen.
Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung feststellen, ob die Kennzeichnung:
- eindeutig erkannt und verstanden wird,
- an der richtigen Stelle angebracht ist,
- aus der erforderlichen Entfernung erkennbar bleibt,
- nicht beschädigt, verdeckt oder verblasst ist,
- zur übrigen Kennzeichnung im Bereich passt und
- mit Flucht- und Rettungsplänen sowie Unterweisungen übereinstimmt.
Kann eine dieser Voraussetzungen nicht verlässlich bestätigt werden, ist die Kennzeichnung anzupassen. Für neue Schilder, Ersatzbeschaffungen, Umbauten, Nutzungsänderungen oder eine grundlegende Überarbeitung des Leitsystems sollten die Zeichen nach der aktuellen ASR A1.3 verwendet werden.
Was verlangt die Gefährdungsbeurteilung konkret?
Die ASR A1.3 konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung an die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung. Wer die ASR einhält, kann grundsätzlich davon ausgehen, die entsprechenden Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung zu erfüllen. Andere Lösungen sind möglich, müssen jedoch mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz erreichen.
Die Prüfung darf deshalb nicht am einzelnen Schild enden. Entscheidend ist das vollständige Orientierungssystem. Dazu gehören Fluchtwege, Notausgänge, Feuerlöscher, Brandmelder, Löschschläuche, Sammelstellen, Sicherheitsbeleuchtung und vorhandene Flucht- und Rettungspläne.
Wichtig ist außerdem die Situation bei Stromausfall. Ist keine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden, müssen erforderliche Rettungs- und Brandschutzzeichen auf Fluchtwegen langnachleuchtend ausgeführt sein. Nach der DGUV-Information müssen diese Zeichen mindestens DIN 67510-1:2020-05, Klasse C, erfüllen. Auch eine ausreichende Anregung durch die vorhandene Beleuchtung muss sichergestellt sein.
Pfeil nach oben oder unten: Was ist richtig?
Besonders häufig entstehen Missverständnisse bei Rettungszeichen über Türen. In älteren Systemen wurde ein Pfeil nach unten oft als Hinweis auf die direkt darunterliegende Tür verstanden. In aktuellen Sicherheitsleitsystemen kann der Pfeil nach unten dagegen eine Fluchtrichtung abwärts oder zu einer tieferliegenden Ebene bedeuten.
Eine pauschale Pflicht, jedes vorhandene Schild mit Pfeil nach unten sofort auszutauschen, besteht laut DGUV nicht. Die Fluchtrichtung muss jedoch eindeutig angezeigt werden. Innerhalb eines zusammengehörigen Bereichs darf kein Widerspruch entstehen.
Für neue oder überarbeitete Kennzeichnungen sollte eine einheitliche Pfeilsystematik festgelegt und konsequent umgesetzt werden. Rettungszeichen dürfen zudem nicht auf Türflügeln angebracht werden. Bei geöffneter Tür könnten sie aus dem Sichtbereich verschwinden oder in eine falsche Richtung weisen.
Flucht- und Rettungspläne immer mitprüfen
Wer Schilder austauscht, muss die Flucht- und Rettungspläne mit betrachten. Plan und Kennzeichnung vor Ort müssen dieselbe Orientierung vermitteln. Unterschiedliche Symbole oder Richtungsangaben können im Ereignisfall zu Irritationen führen.
Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich und verständlich sein. Wenn Brandschutz- oder Rettungszeichen vor Ort verändert werden, ist deshalb zu prüfen, ob auch die Pläne angepasst werden müssen.
Für eine erste Einordnung kann der kostenlose Fluchtplan-Pflichtcheck genutzt werden. Eine betriebsbezogene Bewertung bleibt trotzdem erforderlich.
Typische Fehler in der Praxis
Alte und neue Zeichen werden einzeln gemischt
Ein defektes Schild wird ersetzt, der Rest bleibt unverändert. So entstehen innerhalb eines Fluchtweges mehrere Zeichengenerationen. Besser ist eine geplante Umstellung für einen zusammengehörigen Bereich, zum Beispiel gebäude- oder etagenweise.
Das Schild hängt richtig – der Plan zeigt etwas anderes
Nach Umbauten oder einer geänderten Raumnutzung werden Schilder versetzt, der Flucht- und Rettungsplan aber nicht aktualisiert. Beides muss zusammenpassen.
Langnachleuchtend bedeutet automatisch ausreichend
Langnachleuchtende Zeichen funktionieren nur, wenn Materialklasse, Beleuchtungsdauer und Lichtstärke zur tatsächlichen Situation passen. Ein dauerhaft schlecht angeregtes Schild hilft beim Ausfall der Allgemeinbeleuchtung nicht zuverlässig.
Besucher und Fremdfirmen werden nicht mitgedacht
Beschäftigte kennen den Betrieb häufig aus dem Alltag. Fremdfirmen, Gäste oder neue Beschäftigte sind stärker auf eine eindeutige und international verständliche Kennzeichnung angewiesen.
10-Punkte-Check für den Betriebsrundgang
- Werden alle Fluchtwege und Notausgänge lückenlos gekennzeichnet?
- Sind Pfeile und Laufrichtungen eindeutig und widerspruchsfrei?
- Sind Zeichen aus der erforderlichen Entfernung gut erkennbar?
- Sind Schilder unbeschädigt, sauber, dauerhaft befestigt und unverdeckt?
- Werden in zusammengehörigen Bereichen einheitliche Zeichen verwendet?
- Stimmen Kennzeichnung und Flucht- und Rettungspläne überein?
- Sind Feuerlöscher, Brandmelder und weitere Einrichtungen eindeutig gekennzeichnet?
- Bleiben erforderliche Zeichen bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung erkennbar?
- Sind Beschäftigte, Fremdfirmen und Besucher ausreichend informiert?
- Ist die Bewertung in der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert?
Häufige Fragen
Gibt es für alte Rettungszeichen Bestandsschutz?
Nein, einen pauschalen Bestandsschutz gibt es nicht. Die weitere Verwendung muss über die Gefährdungsbeurteilung bewertet werden. Entscheidend sind Eindeutigkeit, Sichtbarkeit, Verständlichkeit und Wirksamkeit.
Muss der ganze Betrieb auf einmal umgestellt werden?
Nicht zwingend. Die DGUV empfiehlt jedoch eine geplante und innerhalb zusammengehöriger Bereiche einheitliche Umstellung. Zufällige Einzelwechsel sollten vermieden werden.
Dürfen alte und neue Zeichen nebeneinander hängen?
Nur wenn dadurch keine Missverständnisse entstehen und die Gefährdungsbeurteilung die Wirksamkeit bestätigt. Aus präventiver Sicht ist ein einheitliches System vorzuziehen.
Muss über jeder Tür ein Pfeil nach oben verwendet werden?
Nein, eine pauschale öffentlich-rechtliche Austauschpflicht ergibt sich daraus nicht. Maßgeblich ist, dass die tatsächliche Fluchtrichtung eindeutig, einheitlich und widerspruchsfrei angezeigt wird.
Wann ist sofortiger Handlungsbedarf gegeben?
Wenn Zeichen verdeckt, beschädigt oder nicht verständlich sind, eine falsche Richtung anzeigen, bei Lichtausfall nicht erkennbar bleiben oder nicht mit dem Flucht- und Rettungsplan übereinstimmen.
Fazit
Alte Brandschutz- und Rettungszeichen sind nicht automatisch unzulässig. Unternehmen müssen ihre Wirksamkeit aber nachvollziehbar bewerten. Der wirtschaftlich sinnvolle Weg ist ein systematischer Rundgang: erst Lücken und Widersprüche erfassen, dann zusammengehörige Bereiche geplant und einheitlich umstellen.
Brandschutzkennzeichnung im Betrieb prüfen
Kuhn Arbeitssicherheit unterstützt Unternehmen bei der Bewertung von Fluchtwegen, Kennzeichnungen, Flucht- und Rettungsplänen sowie der betrieblichen Brandschutzorganisation.
Quellen
- DGUV Fachbereich AKTUELL FBFHB-007: Sicherheitszeichen im betrieblichen Brandschutz, Ausgabe September 2026, abgerufen am 21.10.2026.
- ASR A1.3: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, abgerufen am 21.10.2026.
- ASR A2.3: Fluchtwege und Notausgänge, abgerufen am 21.10.2026.
Dieser Beitrag bietet eine allgemeine fachliche Einordnung. Er ersetzt keine betriebsbezogene Gefährdungsbeurteilung oder brandschutztechnische Einzelfallprüfung.


