Gefahrstoffverzeichnis: Der Einstieg ins Gefahrstoffmanagement
Welche Angaben in das Gefahrstoffverzeichnis gehören und wie Unternehmen Stoffbestand, Sicherheitsdatenblätter und Gefährdungsbeurteilung verbinden.
Ein Gefahrstoffverzeichnis ist mehr als eine Produktliste. Es verbindet Stoffbezeichnung, Einstufung, Mengenbereich, Arbeitsbereich und Sicherheitsdatenblatt und bildet damit eine zentrale Grundlage für das betriebliche Gefahrstoffmanagement.
Das Wichtigste auf einen Blick
- § 6 Absatz 12 GefStoffV nennt fünf Mindestangaben.
- Das Sicherheitsdatenblatt muss aktuell und eindeutig zugeordnet sein.
- Ein geregelter Freigabeprozess für neue Produkte verhindert Lücken.
- Das Verzeichnis ersetzt weder Gefährdungsbeurteilung noch Betriebsanweisung.
Wann ein Gefahrstoffverzeichnis erforderlich ist
Nach § 6 Absatz 12 Gefahrstoffverordnung muss der Arbeitgeber ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe führen. Die Pflicht gilt nicht, wenn die Gefährdungsbeurteilung für die betreffende Tätigkeit insgesamt nur eine geringe Gefährdung im Sinne von § 6 Absatz 13 ergibt.
Diese Ausnahme sollte nicht pauschal für kleine Gebinde oder selten genutzte Produkte angenommen werden. Entscheidend sind gefährliche Eigenschaften, verwendete Menge, Höhe und Dauer der Exposition sowie die tatsächlichen Arbeitsbedingungen.
Welche Angaben hineingehören
Das Verzeichnis muss mindestens enthalten:
- Bezeichnung des Gefahrstoffs,
- Einstufung oder Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften,
- im Betrieb verwendeter Mengenbereich,
- Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte exponiert sein können,
- Verweis auf das zugehörige Sicherheitsdatenblatt.
Für die betriebliche Praxis sind weitere Spalten sinnvoll, etwa Hersteller, interne Artikelnummer, Verwendungszweck, Lagerort, Stand des Sicherheitsdatenblatts, Ansprechpartner und Status der Substitutionsprüfung. Das erleichtert spätere Aktualisierungen und verhindert Mehrfacharbeit.
So entsteht ein belastbares Verzeichnis
- Bestand aufnehmen: Werkstätten, Lager, Produktion, Reinigung, Instandhaltung und Fahrzeuge systematisch prüfen.
- Produkte zuordnen: Handelsname und Hersteller eindeutig erfassen. Unterschiedliche Produkte nicht unter Sammelbezeichnungen wie „Reiniger“ zusammenfassen.
- Sicherheitsdatenblätter beschaffen: Aktuelle deutschsprachige Fassungen beim Lieferanten anfordern und eindeutig verknüpfen.
- Einstufung übernehmen: Gefahrenklassen, H-Sätze und weitere relevante Eigenschaften aus Abschnitt 2 des Sicherheitsdatenblatts prüfen.
- Arbeitsbereiche festlegen: Nicht nur den Lagerort nennen, sondern die Bereiche erfassen, in denen eine Exposition möglich ist.
- Mengenbereiche bilden: Praktische Klassen verwenden, die zur Lager- und Einsatzmenge passen.
- Verantwortung regeln: Festlegen, wer neue Produkte freigibt und ausgemusterte Produkte entfernt.
Warum die reine Excel-Liste nicht genügt
Das Gefahrstoffverzeichnis dokumentiert den Stoffbestand. Es ersetzt weder die Gefahrstoff-Gefährdungsbeurteilung noch die Betriebsanweisung oder Unterweisung.
Nach § 6 GefStoffV muss der Arbeitgeber unter anderem gefährliche Eigenschaften, Expositionswege, Arbeitsbedingungen, verwendete Mengen, mögliche Substitutionen, Grenzwerte und die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen beurteilen. Erst daraus ergeben sich die konkreten technischen, organisatorischen und persönlichen Maßnahmen.
Für Beschäftigte müssen die relevanten Angaben des Verzeichnisses und die Sicherheitsdatenblätter zugänglich sein. Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen fordert § 14 GefStoffV außerdem eine verständliche Betriebsanweisung und eine mündliche, arbeitsplatzbezogene Unterweisung.
Aktualisierung wirtschaftlich organisieren
In vielen Betrieben wird das Verzeichnis einmal erstellt und danach kaum gepflegt. Wirtschaftlicher ist ein schlanker Freigabeprozess für neue Produkte:
- Neue Gefahrstoffe dürfen erst nach fachlicher Prüfung beschafft werden.
- Der Einkauf fordert vor der Bestellung das aktuelle Sicherheitsdatenblatt an.
- Eine verantwortliche Person prüft Substitution, Schutzmaßnahmen und Lagerung.
- Verzeichnis, Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung werden gemeinsam aktualisiert.
- Nicht mehr verwendete Produkte werden gekennzeichnet, entfernt und fachgerecht entsorgt.
So wandert die Arbeit vom späteren Suchen in einen kontrollierten Beschaffungsprozess. Das reduziert Doppelbestände und vermeidet Produkte, für die passende Schutzmaßnahmen fehlen.
Typische Fehler im Gefahrstoffmanagement
- Es werden nur Produkte mit Gefahrensymbol aufgenommen.
- Sicherheitsdatenblätter sind veraltet oder nicht eindeutig zugeordnet.
- Arbeitsbereiche werden mit dem Lagerort verwechselt.
- Mengenbereiche fehlen oder sind unrealistisch.
- Reinigungs-, Wartungs- und Laborprodukte werden übersehen.
- Altbestände verbleiben ungeprüft im Schrank.
- Neue Produkte gelangen am Einkauf vorbei in den Betrieb.
- Die Liste wird geführt, aber Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung bleiben unverändert.
Kurzcheck für Unternehmen
- Sind alle Bereiche und Tätigkeiten erfasst?
- Ist jedes Produkt eindeutig bezeichnet?
- Liegen aktuelle Sicherheitsdatenblätter vor?
- Sind Einstufung, Mengenbereich und Expositionsbereich eingetragen?
- Ist die Ausnahme „geringe Gefährdung“ nachvollziehbar beurteilt?
- Gibt es einen geregelten Prozess für neue Produkte?
- Stimmen Verzeichnis, Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen überein?
Fazit
Ein aktuelles Gefahrstoffverzeichnis macht Risiken und Handlungsbedarf sichtbar. Den größten Nutzen erzielt es, wenn es mit Einkauf, Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen und Unterweisungen verbunden ist.
Kuhn Arbeitssicherheit unterstützt bei der Bestandsaufnahme, der Strukturierung des Gefahrstoffverzeichnisses und der Ableitung praxistauglicher Schutzmaßnahmen.
Häufige Fragen
Muss jedes Reinigungsmittel in das Verzeichnis?
Entscheidend ist, ob es sich um einen Gefahrstoff handelt. Eine Ausnahme kommt bei Tätigkeiten mit insgesamt geringer Gefährdung infrage, muss aber aus der Gefährdungsbeurteilung hervorgehen.
Wie oft muss das Gefahrstoffverzeichnis aktualisiert werden?
Die GefStoffV nennt hierfür keinen pauschalen Jahresrhythmus. Das Verzeichnis muss den tatsächlichen Stoffbestand abbilden. Änderungen sollten deshalb unmittelbar in den betrieblichen Freigabeprozess einfließen.
Reicht ein Ordner mit Sicherheitsdatenblättern?
Nein. Die geforderten Angaben müssen als Verzeichnis strukturiert vorliegen. Sicherheitsdatenblätter sind eine zentrale Informationsquelle und müssen eindeutig zugeordnet werden.


