Baustellensicherheit

SiGeKo-Kosten: Honorar und Begehungen im Überblick

Was kostet ein SiGeKo? Welche Faktoren das Honorar, die Begehungsintervalle und den Umfang der Baustellenkoordination bestimmen – inklusive Honorarrechner.

SiGeKo im Gespräch mit der Bauleitung auf einer Baustelle – Planung der Sicherheitskoordination

Was kostet ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)? Ein belastbares Honorar berücksichtigt Projektgröße, Bauzeit, Anzahl beteiligter Unternehmen, tatsächliche Schnittstellen und die erforderliche Koordination in Planungs- und Ausführungsphase.

Wann ist ein SiGeKo erforderlich?

Werden auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig, ist gemäß § 3 Abs. 1 Baustellenverordnung ein geeigneter Koordinator zu bestellen. Der Bauherr oder ein nach § 4 beauftragter Dritter bleibt durch die Koordinatorbestellung nicht automatisch von seiner Verantwortung entbunden. Die Bestellungspflicht ist von den weiteren Voraussetzungen für eine Vorankündigung oder einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) zu unterscheiden.

Diese Faktoren bestimmen das SiGeKo-Honorar

  • Bauzeit: Ein mehrmonatiges Projekt erfordert andere Koordinationsleistungen als eine kurze Instandsetzung.
  • Gewerke und Schnittstellen: Parallel tätige Unternehmen können mehr Abstimmungen erfordern.
  • Gefährdungen: Arbeiten in der Höhe, Tiefbau, beengte Verhältnisse und gleichzeitige Tätigkeiten beeinflussen den Koordinationsbedarf.
  • Projektphase: Planungskoordination, Ausführungskoordination oder beide Phasen?
  • Begehungen: Ein sinnvoll begründetes wöchentliches, zweiwöchentliches oder monatliches Intervall wirkt sich auf den Aufwand aus.
  • Unterlagen: Erforderlicher SiGe-Plan, Unterlage für spätere Arbeiten sowie Besprechungs- und Begehungsprotokolle.
  • Anfahrt: Entfernung, Bündelungsmöglichkeiten und etwaige Zusatztermine.

Wöchentlich, zweimal monatlich oder monatlich?

Ein Begehungsintervall darf nicht ausschließlich nach dem günstigsten Preis ausgewählt werden. Bei zahlreichen wechselnden Gewerken, kritischen Bauphasen oder häufigen Änderungen kann eine engere Koordination erforderlich sein. Bei kleineren und überschaubaren Bauvorhaben kann ein anderes Intervall angemessen sein. Entscheidend sind der tatsächliche Koordinationsbedarf und die fachliche Einschätzung zum Bauablauf.

Praxisbeispiel: Werden auf einer Tiefbaustelle mehrere Firmen gleichzeitig tätig und verändern sich Verkehrswege, Gruben und Arbeitsbereiche laufend, sind häufiger abgestimmte Baustellentermine nachvollziehbar. Bei einem überschaubaren Innenausbau mit zeitlich getrennten Gewerken kann sich der Abstimmungsbedarf anders darstellen. Die konkrete Frequenz wird nicht allein aus der Projektbezeichnung abgeleitet.

Welche Leistungen gehören in ein gutes Angebot?

  1. Klare Benennung von Bauvorhaben, Baustellenort und Auftraggeber.
  2. Festlegung, ob die Koordination bereits in der Planungsphase beginnt.
  3. Beschreibung der Aufgaben in der Ausführungsphase und der vereinbarten Regeltermine.
  4. Abgrenzung der zu erstellenden beziehungsweise fortzuschreibenden Unterlagen.
  5. Vereinbarung von Dokumentation, Abstimmungswegen und erforderlichen Besprechungen.
  6. Regelung für Sondertermine, Bauzeitverlängerungen und Fahrtkosten.

Warum niedrige Pauschalangebote nicht immer günstiger sind

Ein preisgünstiges Angebot kann sinnvoll sein, wenn Leistungsumfang und Koordinationsbedarf passen. Problematisch wird es, wenn Planungsphase, Dokumentation, Baustellentermine und spätere Änderungen unklar bleiben. Dann entstehen Nachträge, fehlende Abstimmungen oder zusätzlicher Aufwand auf Bauherrenseite. Ein wirtschaftliches Angebot benennt deshalb die enthaltenen Leistungen und die Bedingungen für Zusatzaufwand.

Mit dem SiGeKo-Honorarrechner den Bedarf eingrenzen

Der SiGeKo-Honorarrechner von KUHN Arbeitssicherheit erleichtert eine erste Orientierung. Er ersetzt kein projektspezifisches Angebot. Für die abschließende Kalkulation sind Angaben zur Bauzeit, Baustellenlage, Art der Arbeiten, beteiligten Gewerken und zum gewünschten Leistungsumfang erforderlich.

Weitere Informationen finden Sie auf der Leistungsseite zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination sowie im SiGeKo-Pflichtcheck.

Häufige Fragen zu SiGeKo-Kosten

Gibt es einen gesetzlich festgelegten Stundensatz für SiGeKo-Leistungen?

Die Baustellenverordnung regelt Koordinationspflichten, aber keinen allgemein verbindlichen SiGeKo-Stundensatz. Das Honorar wird anhand des vereinbarten Leistungsumfangs und der Vertragsbedingungen kalkuliert.

Ist ein SiGe-Plan immer erforderlich, wenn ein SiGeKo bestellt wird?

Nein. Die Voraussetzungen für die Erstellung eines SiGe-Plans richten sich nach § 2 Abs. 3 BaustellV und sind gesondert zu prüfen.

Sind zusätzliche Baustellenbegehungen im Pauschalpreis enthalten?

Nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Der Vertrag sollte Regelbegehungen, Sondertermine und Anfahrten unterscheiden.

Was benötigt KUHN Arbeitssicherheit für ein Angebot?

Hilfreich sind Baustellenadresse, Baubeginn, voraussichtliche Bauzeit, Art des Bauvorhabens, Gewerke, zeitliche Überschneidungen und die gewünschten Leistungen. Auf dieser Basis lässt sich ein nachvollziehbares Angebot erstellen.

Rechtsgrundlagen

Stand: Oktober 2026. Für jedes Bauvorhaben sind die konkreten Verpflichtungen gesondert zu prüfen.

Fachlich geprüft von Janis Kuhn

Fachkraft für Arbeitssicherheit · Sicherheitsmeister · Brandschutzbeauftragter · Ausbilder und Arbeitsmittelprüfer
Qualifikation & Arbeitsweise