Arbeitsschutz

Praxisfall: Stolperstellen im Lager erkennen

Stolperstellen im Lager erkennen und wirksam beseitigen: Verkehrswege, Bodenflächen, Ordnung und Mängelmanagement praxisnah erklärt.

Gekennzeichnete Stolpergefahr als Ausgangspunkt einer Unfallanalyse

Stolperstellen wirken oft harmlos, führen aber schnell zu Verletzungen, Ausfallzeiten und gestörten Betriebsabläufen. In Lagern müssen deshalb Verkehrswege, Bodenflächen, Materialfluss und Ordnung gemeinsam betrachtet werden.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Fußböden und Verkehrswege müssen sicher, tragfähig und trittsicher sein.
  • Geh-, Fahr-, Lager- und Übergabeflächen brauchen klare Funktionen.
  • Provisorische Kabel, Verpackungsreste und abgestellte Waren sind häufige Ursachen.
  • Jeder offene Mangel benötigt Verantwortlichkeit, Frist und Wirksamkeitskontrolle.

Was rechtlich gefordert ist

Nach Nummer 1.5 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung dürfen Fußböden keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährlichen Schrägen aufweisen. Sie müssen gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend sein.

Die ASR A1.5 „Fußböden“ konkretisiert diese Anforderungen. Die ASR A1.8 „Verkehrswege“ ergänzt sie für die sichere Gestaltung und Nutzung betrieblicher Verkehrswege.

Wer die Technischen Regeln für Arbeitsstätten einhält, kann grundsätzlich davon ausgehen, die entsprechenden Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllt zu haben. Abweichende Lösungen sind möglich, müssen aber mindestens das gleiche Schutzniveau erreichen.

Typische Stolpergefahren im Lager

  • Verpackungsbänder, Folien, Umreifungen und Palettenreste auf Verkehrswegen,
  • Kabel und Schläuche quer über Laufwege,
  • beschädigte Bodenbeläge, Löcher und abgesackte Übergänge,
  • hochstehende Kanten an Matten, Blechen oder Rampen,
  • abgestellte Ware außerhalb gekennzeichneter Flächen,
  • Paletten, Hubwagen oder Ladungsträger in Gehwegen,
  • schlecht erkennbare Stufen und Niveauwechsel,
  • nasse, verschmutzte oder vereiste Bodenflächen,
  • unzureichende Beleuchtung und verdeckte Sichtbereiche.

Eine Gefährdung entsteht häufig nicht durch einen einzelnen schweren Mangel, sondern durch mehrere kleine Abweichungen: Ein enger Gang, eine abgestellte Palette, schlechte Beleuchtung und Zeitdruck reichen zusammen für ein erhebliches Risiko.

Verkehrswege klar organisieren

Verkehrswege müssen zur tatsächlichen Nutzung passen. Dabei sind Personenverkehr, Flurförderzeuge, Transportbreiten, Begegnungsverkehr, Türen, Tore und Fluchtwege zu berücksichtigen.

Markierungen helfen nur, wenn die Flächen frei bleiben und betrieblich akzeptiert werden. Sinnvoll sind:

  • eindeutige Geh- und Fahrwege,
  • feste Abstell- und Übergabeflächen,
  • ausreichende Breiten für die verwendeten Transportmittel,
  • Trennung von Fußgängern und Fahrzeugen, soweit erforderlich,
  • gut sichtbare Übergänge, Kreuzungen und Gefahrenbereiche,
  • freie Flucht- und Rettungswege,
  • geregelte Reinigung und Winterdienst.

Wenn Material regelmäßig „nur kurz“ im Gang steht, fehlt meist nicht die Unterweisung, sondern eine geeignete Übergabefläche oder eine realistische Prozessplanung.

Praxisfall: Verpackungsband im Kommissioniergang

Beim Öffnen einer Palette fällt ein Kunststoffband auf den Boden. Der Beschäftigte beginnt sofort mit dem Einlagern. Wenige Minuten später tritt eine Kollegin beim Rückwärtsgehen auf das Band, verliert den Halt und stürzt.

Die Ursache ist nicht nur das Band. Zu prüfen sind auch die Organisation der Verpackungsentsorgung, verfügbare Sammelbehälter, Arbeitsdruck, Sichtbedingungen und die Frage, ob der Gang gleichzeitig als Arbeits- und Verkehrsfläche genutzt wird.

Eine wirksame Maßnahme wäre beispielsweise ein fest zugeordneter Behälter direkt am Auspackplatz, verbunden mit der Regel, Verpackungsmaterial sofort zu entfernen. Ergänzend können Kontrollgänge und eine einfache digitale Mängelmeldung helfen.

Mängel schnell melden und beseitigen

Beschäftigte müssen wissen, was sie bei einer Stolperstelle tun sollen. Für kleine Mängel sollte eine sofortige Beseitigung möglich sein. Größere Schäden müssen bis zur Reparatur abgesichert und klar gemeldet werden.

Ein praxistauglicher Ablauf umfasst:

  1. Gefahrenstelle erkennen und wenn möglich sofort beseitigen.
  2. Nicht sofort behebbaren Bereich sichern oder sperren.
  3. Mangel mit Ort, Foto und Dringlichkeit melden.
  4. Verantwortliche Person und Frist festlegen.
  5. Beseitigung kontrollieren und dokumentieren.

Ein überfülltes Mängelbuch ohne Verantwortliche und Fristen verbessert die Sicherheit nicht. Das System muss so einfach sein, dass es im laufenden Betrieb tatsächlich genutzt wird.

Typische Fehler vermeiden

  • Stolperstellen werden nur markiert, aber nicht beseitigt.
  • Verkehrswege sind gekennzeichnet, werden aber dauerhaft als Lagerfläche genutzt.
  • Bodenmängel bleiben ohne Termin und Verantwortlichen offen.
  • Reinigungspläne berücksichtigen Schichtwechsel und Stoßzeiten nicht.
  • Provisorische Kabel- oder Schlauchführungen werden zur Dauerlösung.
  • Unterweisungen fordern Ordnung, obwohl geeignete Ablageplätze fehlen.
  • Beinaheereignisse werden nicht ausgewertet.

Kurzcheck für Lager und Produktion

  • Sind Geh-, Fahr-, Lager- und Übergabeflächen eindeutig festgelegt?
  • Sind Bodenflächen eben, trittsicher und rutschhemmend?
  • Werden Kabel und Schläuche außerhalb der Verkehrswege geführt?
  • Stehen Behälter für Verpackungsreste am richtigen Ort?
  • Sind Fluchtwege jederzeit frei?
  • Gibt es einen schnellen Meldeweg für Schäden?
  • Wer kontrolliert die Beseitigung offener Mängel?

Fazit

Stolperstellen lassen sich wirtschaftlich vermeiden, wenn Flächen, Materialfluss und Verantwortlichkeiten zusammenpassen. Ordnung ist dabei kein einmaliger Aktionstag, sondern Teil eines funktionierenden Lagerprozesses.

Kuhn Arbeitssicherheit unterstützt Unternehmen bei Begehungen, Gefährdungsbeurteilungen und der strukturierten Verfolgung betrieblicher Mängel.

Häufige Fragen

Reicht ein Warnschild an einer beschädigten Bodenstelle?

Nur als kurzfristige Sicherung. Der Mangel muss bewertet und innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt werden. Bei erheblicher Gefahr ist der Bereich zu sperren.

Wer ist für freie Verkehrswege verantwortlich?

Der Arbeitgeber muss die Organisation sicherstellen. Konkrete Kontroll- und Räumpflichten können geeigneten Führungskräften oder Beschäftigten zugewiesen werden.

Müssen Beinaheunfälle dokumentiert werden?

Eine pauschale gesetzliche Dokumentationspflicht für jedes Beinaheereignis besteht nicht. Die Erfassung ist jedoch fachlich sinnvoll, weil sich wiederkehrende Ursachen erkennen und Unfälle vermeiden lassen.

Quellen und weiterführende Informationen

Fachlich geprüft von Janis Kuhn

Fachkraft für Arbeitssicherheit · Sicherheitsmeister · Brandschutzbeauftragter · Ausbilder und Arbeitsmittelprüfer
Qualifikation & Arbeitsweise