Brandschutz

Brandschutzunterweisung für Azubis: 7 Punkte zum Start

Was deine Azubis vor Tätigkeitsbeginn über Brandgefahren, Alarmierung und Fluchtwege wissen müssen. Mit sieben Prüfpunkten und den passenden Wiederholungsfristen.

Feuerlöscher, Checkliste und gekennzeichneter Ausgang in einer Werkstatt – KI-generiertes Symbolbild zur Brandschutzunterweisung.

Neue Azubis brauchen eine Brandschutzunterweisung, bevor sie ihre Tätigkeit aufnehmen. Entscheidend sind die Gefahren und Abläufe in deinem Betrieb: Wie wird alarmiert, welcher Fluchtweg ist vorgesehen und wo liegt die Sammelstelle? Eine allgemeine Präsentation allein beantwortet diese Fragen nicht.

Titelbild: KI-generiertes Symbolbild, keine Aufnahme aus einem Kundenbetrieb.

Warum Brandschutz zum Ausbildungsstart gehört

Wer neu im Betrieb ist, kennt Wege, Signale und Zuständigkeiten noch nicht. Was für erfahrene Beschäftigte selbstverständlich scheint, muss zunächst erklärt und gezeigt werden. Das betrifft die Werkstatt ebenso wie Lager, Büro, Küche oder wechselnde Baustellen.

Die DGUV hat am 25. August 2026 das Präventionsprogramm „Jugend will sich-er-leben“ für das Berufsschuljahr 2026/27 vorgestellt. Es behandelt Brandschutz in Ausbildung und Beruf. Für Ausbildende stehen unter anderem sieben Unterweisungsmodule bereit. Das ist ein hilfreicher Anlass, die eigene Einführung zu überprüfen – aber keine neue gesetzliche Unterweisungspflicht. Zur DGUV-Mitteilung.

Welche Pflichten gelten für deinen Betrieb?

§ 12 ArbSchG verlangt eine angemessene, arbeitsplatzbezogene Unterweisung während der Arbeitszeit. Bei der Einstellung und bestimmten Veränderungen muss sie vor Aufnahme der Tätigkeit stattfinden. Der Arbeitgeber bleibt für die Organisation verantwortlich, auch wenn Ausbildende oder fachkundige Personen die Durchführung übernehmen. § 12 ArbSchG.

Für Arbeitsstätten konkretisiert § 6 ArbStättV die Inhalte: Brandverhütung, Verhalten bei einem Brand sowie Fluchtwege und Notausgänge gehören dazu. Die Unterweisung muss verständlich sein und mindestens jährlich wiederholt werden. Wesentliche Veränderungen mit zusätzlichen Gefährdungen lösen eine unverzügliche Wiederholung aus. § 6 ArbStättV.

Jugendliche sind gesondert zu berücksichtigen: § 29 JArbSchG fordert Wiederholungen in angemessenen Abständen, mindestens halbjährlich. Gemeint sind Jugendliche im Anwendungsbereich des Gesetzes, nicht automatisch alle Auszubildenden. Bei volljährigen Azubis gilt diese Halbjahresfrist nicht allein wegen ihrer Ausbildung. §§ 2 und 29 JArbSchG.

Sieben Punkte für eine verständliche Brandschutzunterweisung

Die folgende Gliederung ist eine praktische Empfehlung. Passe sie an deine Gefährdungsbeurteilung, die Betriebsabläufe und die Vorkenntnisse der Azubis an.

1. Brandgefahren am tatsächlichen Arbeitsplatz zeigen

Beginne nicht mit einer langen Liste von Vorschriften. Gehe durch den Bereich, in dem gearbeitet wird. Welche brennbaren Materialien gibt es? Wo entstehen Hitze oder Funken? Welche Regeln gelten für elektrische Geräte, Ladeplätze und Abfälle? Wähle wenige konkrete Beispiele, die die Azubis später wiedererkennen. Erläutere auch, welche Arbeiten nur nach besonderer Einweisung und Freigabe ausgeführt werden dürfen.

2. Alarmierung eindeutig erklären

Zeige, wie in deinem Betrieb ein Brand gemeldet wird. Welche interne Stelle muss verständigt werden? Welche Alarmzeichen gibt es? Wo stehen die notwendigen Angaben zum Standort? Lass einen Notruf gedanklich durchspielen, ohne einen echten Alarm auszulösen. Der Notfallort muss klar beschrieben werden können; danach gilt es, die Fragen der Leitstelle abzuwarten. JWSL: Notruf und Verhalten im Brandfall.

3. Fluchtwege gemeinsam abgehen

Ein Plan an der Wand ersetzt nicht die örtliche Orientierung. Geht den vorgesehenen Weg gemeinsam. Zeige die relevanten Ausgänge und erkläre, welche Alternative der betriebliche Fluchtplan vorsieht. Lass die Azubis anschließend den Weg selbst beschreiben. Beziehe Nebenräume ein, wenn sie regelmäßig genutzt werden. Für wechselnde Einsatzorte muss die Einweisung zu den dortigen Verhältnissen passen.

4. Sammelstelle und Rückmeldung festlegen

Erkläre, wo sich Beschäftigte nach dem Verlassen des Gebäudes sammeln und bei wem sie sich melden. Besprich auch, wie fehlende Personen gemeldet werden. Die Rückkehr in das Gebäude darf nicht eigenmächtig erfolgen. Sinnvoll ist eine kurze Rückfrage: „Wo wartest du, und wem sagst du, dass du draußen bist?“ So wird aus einer abstrakten Regel ein nachvollziehbarer Ablauf.

5. Grenzen der Brandbekämpfung klar machen

Azubis sollen wissen, wo sich die Löscheinrichtungen befinden und wer im Betrieb dafür ausgebildet ist. Daraus folgt aber kein Auftrag, sich selbst zu gefährden. Alarmierung, Warnung und sichere Flucht sind zu besprechen; verrauchte Bereiche dürfen nicht betreten werden. Eine allgemeine Brandschutzunterweisung ist nicht mit der Ausbildung zum Brandschutzhelfer gleichzusetzen. Wer Aufgaben der Brandbekämpfung übernimmt, benötigt die entsprechende Unterweisung in die Feuerlöscheinrichtungen.

6. Unsichere Situationen melden lassen

Ein zugestellter Ausgang oder eine offengehaltene Brandschutztür darf nicht zur Gewohnheit werden. Benenne einen konkreten Meldeweg und eine erreichbare Vertretung. Neue Beschäftigte sollten wissen, dass Rückfragen erwünscht sind. Frage beispielsweise: „Wen informierst du, wenn vor dem Ausgang Material steht?“ Nutze nur freigegebene, anonymisierte Fotos oder eine sichere Situation vor Ort.

7. Verständnis prüfen und die Durchführung festhalten

Lass dir wichtige Handlungen in eigenen Worten erklären. Eine Unterschrift zeigt noch nicht, ob ein Ablauf verstanden wurde. Halte für einen nachvollziehbaren Nachweis Datum, behandelte Inhalte, unterweisende Person und Teilnehmende fest. Ergänze offene Fragen und vereinbarte Nachunterweisungen. Plane den nächsten Termin direkt ein, insbesondere bei Jugendlichen. Sprachliche Schwierigkeiten solltest du durch geeignete Erklärungen, Anschauungsmaterial und Rückfragen auffangen.

Freier Gang zu einem gekennzeichneten Ausgang – KI-generiertes Symbolbild zur Orientierung im Betrieb.
Fluchtwege gemeinsam abgehen und die örtlichen Abläufe erklären. KI-generiertes Symbolbild, keine technische Musterinstallation.

So passt die Unterweisung in den Betriebsalltag

Eine wirtschaftliche Lösung besteht aus einem gemeinsamen Grundteil und einer kurzen örtlichen Einweisung je Einsatzbereich. So musst du allgemeine Inhalte nicht für jede Abteilung neu erstellen. Trotzdem bleiben die unterschiedlichen Brandgefahren und Wege sichtbar. Die Dauer ergibt sich aus dem erforderlichen Inhalt und dem Verständnis der Teilnehmenden, nicht aus einer pauschalen Minutenangabe.

Beispiel, keine reale Kundengeschichte: Zwei Azubis beginnen in einem Betrieb, einer im Büro und einer in der Instandhaltung. Alarmierung und Sammelstelle können gemeinsam erklärt werden. Die jeweiligen Arbeitsbereiche werden danach getrennt besprochen. Ein späterer Wechsel in eine andere Abteilung ist Anlass, die notwendigen Ergänzungen zu prüfen.

Vermeide insbesondere diese Fehler:

  • Die Erstunterweisung bis zum nächsten jährlichen Sammeltermin verschieben.
  • Berufsschulunterricht als Ersatz für die örtliche Einweisung betrachten.
  • Eine Musterpräsentation unverändert vorlesen.
  • Halbjährliche Wiederholungen bei Jugendlichen übersehen.
  • Die Anwesenheitsliste ablegen, aber offene Verständnisfragen nicht klären.

Deine Checkliste zum Ausbildungsstart

  • Verantwortliche Person und Vertretung benannt.
  • Unterweisung vor Tätigkeitsaufnahme eingeplant.
  • Brandgefahren des Einsatzbereichs ausgewählt.
  • Alarmierung, Notruf und Ansprechpartner erklärt.
  • Fluchtwege und Sammelstelle vor Ort gezeigt.
  • Grenzen eigener Löschversuche besprochen.
  • Verständnis mit konkreten Rückfragen geprüft.
  • Durchführung festgehalten und Wiederholung terminiert.

Häufige Fragen zur Brandschutzunterweisung für Azubis

Reicht die Unterweisung in der Berufsschule?

Nein. Sie kann Grundlagen vermitteln, ersetzt aber nicht die arbeitsplatzbezogene Unterweisung zu den Gefahren und Abläufen deines Betriebs.

Müssen alle Azubis halbjährlich unterwiesen werden?

Nicht allein wegen ihres Ausbildungsstatus. Die besondere Mindestfrist des § 29 JArbSchG betrifft Jugendliche. Für volljährige Azubis gelten die jeweils einschlägigen allgemeinen und tätigkeitsbezogenen Vorgaben.

Kann ich vorhandene Unterlagen verwenden?

Ja, als Grundlage. Ergänze die konkreten Gefahren, Meldewege und Zuständigkeiten. Die JWSL-Materialien können die Vorbereitung unterstützen. Ein Film allein zeigt jedoch nicht, ob sich jemand im eigenen Betrieb orientieren kann.

Werden Azubis durch diese Unterweisung zu Brandschutzhelfern?

Nein. Die allgemeine Unterweisung und eine besondere Aufgabe in der Brandbekämpfung sind zu unterscheiden. Weitere Informationen findest du auf unserer Seite zum betrieblichen Brandschutz.

Fazit: Zeigen, erklären und rückfragen

Eine wirksame Einführung verbindet verständliche Grundlagen mit dem tatsächlichen Arbeitsplatz. Wenn deine Azubis Alarmierung, Fluchtweg und Sammelstelle selbst erklären können, hast du eine bessere Rückmeldung als durch eine reine Teilnahmebestätigung. Die Checkliste unterstützt deine Vorbereitung, ersetzt aber nicht die betriebliche Gefährdungsbeurteilung.

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Fachlich geprüft von Janis Kuhn

Fachkraft für Arbeitssicherheit · Sicherheitsmeister · Brandschutzbeauftragter · Ausbilder und Arbeitsmittelprüfer
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