PSAgA-Prüfung: Wie oft müssen Auffanggurte und Höhensicherungsgeräte geprüft werden?
PSAgA-Prüfung nach DGUV Regel 112-198: Wann Auffanggurte und Höhensicherungsgeräte geprüft werden müssen, wer prüfen darf und wann Ausrüstung auszusondern ist.
PSA gegen Absturz muss zuverlässig funktionieren, wenn es darauf ankommt. Ob Auffanggurt, Verbindungsmittel, Falldämpfer oder Höhensicherungsgerät: Schon verdeckte Schäden, unleserliche Kennzeichnungen oder eine dokumentierte Sturzbelastung können die weitere Benutzung ausschließen. Für Arbeitgeber sind daher regelmäßige sachkundige Prüfungen, die Sichtkontrolle vor jeder Benutzung und eine nachvollziehbare Dokumentation wesentlich.
Wie oft muss PSA gegen Absturz geprüft werden?
Nach DGUV Regel 112-198 ist PSA gegen Absturz entsprechend den Einsatzbedingungen und Herstellerangaben nach Bedarf, mindestens jedoch alle zwölf Monate durch eine sachkundige Person prüfen zu lassen. Bei häufiger Nutzung, starker Verschmutzung, aggressiven Umgebungsbedingungen oder außergewöhnlicher Beanspruchung können kürzere Fristen erforderlich sein. Die Prüfung ist nicht mit der Sichtkontrolle vor jeder Benutzung zu verwechseln.
Beschäftigte kontrollieren ihre persönliche Absturzschutzausrüstung vor jeder Benutzung auf erkennbare Beschädigungen und einwandfreie Funktion. Eine solche Anwenderkontrolle ersetzt die wiederkehrende Sachkundigenprüfung nicht.
Wer darf Auffanggurte und Verbindungsmittel prüfen?
Eine sachkundige Person muss die jeweilige PSA gegen Absturz fachlich bewerten können. Der DGUV-Fachbereich PSA verweist unter anderem auf eine Qualifizierung nach DGUV Grundsatz 312-906. Hersteller können in ihren Gebrauchsanleitungen zusätzliche Anforderungen oder eine bestimmte Autorisierung für besondere Komponenten vorgeben. Entscheidend ist, dass Prüferqualifikation und konkreter Prüfgegenstand zusammenpassen.
Was wird bei einer PSAgA-Prüfung kontrolliert?
Art und Umfang hängen vom Hersteller, von der Bauart und von der Nutzung ab. Typische Prüfschwerpunkte sind:
- Auffanggurte: Gurtbänder, Nähte, Schnitte, Scheuerstellen, Verschmutzung und Verformung.
- Karabiner und Beschläge: Verriegelung, Korrosion, mechanischer Zustand und sichere Funktion.
- Verbindungsmittel und Falldämpfer: Mantel, Endverbindungen, Kennzeichnung und etwaige Sturzindikatoren.
- Höhensicherungsgeräte: Gehäuse, Verbindungselemente, Funktion und herstellerspezifische Prüfvorgaben.
- Dokumentation: Identifikationsnummer, bisherige Prüfungen, Herstellerangaben und Nutzungshistorie.
Das Prüfergebnis muss eindeutig dem konkreten Ausrüstungsteil zuordenbar sein. Bei unterschiedlichen Komponenten eines Systems sind die jeweiligen Herstelleranforderungen zu berücksichtigen.
Wann muss PSA gegen Absturz ausgesondert werden?
Erkannte sicherheitsrelevante Mängel müssen ernst genommen werden. Beschädigte oder nach einem Auffangvorgang beanspruchte Ausrüstung ist der Benutzung unverzüglich zu entziehen, bis eine sachkundige Bewertung und gegebenenfalls die Herstellerfreigabe vorliegt. Auch unlesbare Kennzeichnungen, eine ungeklärte Nutzungsgeschichte oder überschrittene herstellerseitige Gebrauchsdauern können eine weitere sichere Verwendung ausschließen.
Ein beschädigter Auffanggurt wird nicht durch eine neue Prüfplakette wieder sicher. Entscheidend ist die fachliche Beurteilung des Zustands.
Prüfung organisieren: So vermeiden Unternehmen unnötige Kosten
- Den gesamten PSAgA-Bestand mit Hersteller, Typ, Seriennummer und Einsatzort erfassen.
- Gebrauchsanleitungen und bisherige Prüfnachweise bereitstellen.
- Die Ausrüstung an einem abgestimmten Termin gesammelt vorlegen.
- Ergebnisse, auszusondernde Teile und nächsten Prüftermin dokumentieren.
- Zusätzlich die regelmäßige Unterweisung, sichere Benutzung und das Rettungskonzept prüfen.
Die Bündelung geeigneter Prüfobjekte spart Anfahrten und organisatorischen Aufwand. Sie ersetzt jedoch weder die erforderliche Unterweisung nach DGUV Regel 112-198 noch die Rettungsplanung nach DGUV Regel 112-199.
Häufige Fragen zur PSAgA-Prüfung
Wie lange ist eine PSAgA-Prüfung gültig?
Es gibt keinen universell aufgedruckten Gültigkeitszeitraum für jede Ausrüstung. Grundsätzlich ist die wiederkehrende Sachkundigenprüfung nach Bedarf und mindestens alle zwölf Monate erforderlich. Einsatzbedingungen, Herstellervorgaben oder erkannte Schäden können eine frühere Prüfung oder das sofortige Aussondern notwendig machen.
Muss ein neuer Auffanggurt vor der ersten Benutzung geprüft werden?
Eine generelle zusätzliche Sachkundigenprüfung direkt nach dem Kauf ist nicht für jede neue PSA vorgesehen. Maßgeblich sind die Herstelleranleitung und die Festlegung des Prüfzeitpunkts. Eine Eingangskontrolle durch eine sachkundige Person ist sinnvoll, um Komponenten eindeutig zu erfassen und Prüffristen zu organisieren.
Wer kontrolliert die PSA vor dem täglichen Einsatz?
Die benutzende Person führt vor jeder Verwendung eine Sicht- und Funktionskontrolle entsprechend der Gebrauchsanleitung durch. Dabei erkannte Schäden müssen sofort gemeldet werden. Eine Unsicherheit über den sicheren Zustand bedeutet: Ausrüstung nicht weiterverwenden und fachlich beurteilen lassen.
Reicht eine Prüfplakette als Nachweis?
Eine Plakette erleichtert die Terminüberwachung. Sie ersetzt aber nicht den nachvollziehbaren Prüfnachweis für das konkrete Ausrüstungsteil. Dazu gehören insbesondere die eindeutige Zuordnung, das Prüfergebnis und Angaben zur Prüfung. Die Dokumentation sollte beim Arbeitgeber zugänglich und aktuell sein.
Muss PSA nach einem Sturz immer ausgetauscht werden?
Nach einer Sturzbelastung muss die Ausrüstung unverzüglich der Nutzung entzogen werden. Die weitere Verwendung ist nur möglich, wenn die sachkundige Bewertung und die Herstelleranweisungen dies zulassen. Häufig ist eine Aussonderung erforderlich. Eine eigenmächtige Weiterverwendung nach äußerlich unauffälliger Sichtkontrolle ist nicht zulässig.
Kann die PSAgA-Prüfung gemeinsam mit anderen UVV-Prüfungen stattfinden?
Ja. Werden Bestände und Prüfumfang vorher abgestimmt, können geeignete Prüfungen im Unternehmen an einem gemeinsamen Termin stattfinden. Für jede Prüfaufgabe müssen jedoch die passenden Qualifikationen, Kriterien und Nachweise gewährleistet sein. Zusammengelegte Termine bedeuten keine vereinfachten Sicherheitsanforderungen.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- DGUV Regel 112-198 – Benutzung von PSA gegen Absturz
- DGUV – Fragen und Antworten zur PSAgA-Prüfung
- DGUV Regel 112-199 – Rettungsausrüstungen
Fachlicher Stand: Oktober 2026. Die konkrete Prüfung richtet sich nach Bauart, Herstelleranweisungen und Einsatzbedingungen.


