PR.01 — PRAXISWISSEN

Mängelatlas Arbeitsschutz

Typische Mängel erkennen – und richtig handeln.

Hier findest du wiederkehrende Mängel aus Begehungen und Prüfungen. Nicht als Bildergalerie zum Erschrecken, sondern mit einer klaren Einordnung: Worin liegt die Gefahr, was ist sofort zu tun und wie wird die Ursache dauerhaft beseitigt?

Janis Kuhn bei der Arbeitsschutzbegehung an einer Maschine
PR.01Praxisnah erklärt
direkt anwendbar
KUHNECHTE PRAXIS · KLARE EINORDNUNG

Einordnung

Ein Mangel ist erst dann hilfreich dokumentiert, wenn der nächste Schritt klar ist.

Eine Prüfplakette, ein Foto oder der Hinweis „nicht in Ordnung“ reichen für die betriebliche Umsetzung oft nicht aus. Verantwortliche müssen erkennen können, welches Risiko besteht, ob sofort gehandelt werden muss und wie eine Wiederholung verhindert wird.

Der Mängelatlas ordnet deshalb typische Befunde nach Arbeitsbereich, möglicher Gefährdung, Dringlichkeit und geeigneter Maßnahme. Die Beispiele ersetzen keine Beurteilung vor Ort, helfen aber dabei, bekannte Schwachstellen früher zu erkennen.

Echte Praxisbilder

Achte in deinem Betrieb besonders auf diese Mängel.

PR.01

Die Aufnahmen stammen aus der betrieblichen Praxis und wurden für die Veröffentlichung ausgewählt und technisch anonymisiert. Ein Foto ersetzt keine Bewertung der konkreten Situation vor Ort.

Ungesicherte Öffnung in einer Dachfläche
AbsturzSofort handeln
01

Ungesicherte Dachöffnung

Eine Öffnung in der Dachfläche ist nicht durchtrittsicher abgedeckt oder mit Seitenschutz gesichert.

Gefahr, Maßnahme und Grundlage

Sofortmaßnahme

Bereich sperren und die Öffnung unverzüglich durch eine tragfähige, gegen Verschieben gesicherte Abdeckung oder Seitenschutz sichern.

Dauerhafte Lösung

Dauerhafte Öffnungssicherung bereits im Bauablauf planen, eindeutig kennzeichnen und regelmäßig kontrollieren.

Rechtsgrundlage

ASR A2.1; DGUV Vorschrift 38

Offene Deckenöffnung ohne vollständige Absturzsicherung
AbsturzSofort handeln
02

Offene Deckenöffnung

An einer Geschoss- oder Deckenöffnung fehlt eine wirksame Sicherung gegen Absturz.

Gefahr, Maßnahme und Grundlage

Sofortmaßnahme

Zugang verhindern und eine kollektiv wirkende Absturzsicherung herstellen.

Dauerhafte Lösung

Öffnungen im Bauablauf erfassen, Sicherung fest einplanen und nach Veränderungen erneut kontrollieren.

Rechtsgrundlage

ASR A2.1; DGUV Vorschrift 38

Provisorischer Seitenschutz an einer Absturzkante
AbsturzHohe Priorität
03

Seitenschutz nur provisorisch

Der Seitenschutz ist erkennbar provisorisch ausgeführt und muss auf Vollständigkeit, Festigkeit und Abmessungen geprüft werden.

Gefahr, Maßnahme und Grundlage

Sofortmaßnahme

Arbeitsbereich bis zur fachgerechten Sicherung nicht ungeschützt nutzen.

Dauerhafte Lösung

Geländerholm, Zwischenholm und Fußleiste entsprechend Gefährdung und Regelwerk dauerhaft herstellen.

Rechtsgrundlage

ASR A2.1; TRBS 2121 Teil 1

Unvollständiger Gerüstabschnitt an einer Baustelle
BaustelleSofort handeln
04

Gerüst unvollständig

Belag, Zugang oder Seitenschutz sind nicht vollständig beziehungsweise nicht erkennbar freigegeben.

Gefahr, Maßnahme und Grundlage

Sofortmaßnahme

Gerüstabschnitt sperren und nur durch den Gerüstersteller oder eine hierzu befugte Person vervollständigen lassen.

Dauerhafte Lösung

Gerüstkennzeichnung, Übergabe, Nutzerkontrolle und Änderungen eindeutig organisieren.

Rechtsgrundlage

BetrSichV; TRBS 2121 Teil 1; DGUV Information 201-011

Ungesicherter Randbereich einer Baugrube
BaustelleSofort handeln
05

Absturzstelle an der Baugrube

An der Baugrube ist der Übergang zum Verkehrs- oder Arbeitsbereich nicht ausreichend gegen Absturz gesichert.

Gefahr, Maßnahme und Grundlage

Sofortmaßnahme

Gefahrenbereich absperren und standsichere Absturzsicherung beziehungsweise sichere Verkehrsführung herstellen.

Dauerhafte Lösung

Baugrubensicherung, Zugänge, Randabstände und Verkehrswege gemeinsam planen und kontrollieren.

Rechtsgrundlage

DGUV Vorschrift 38; DIN 4124; ASR A2.1

Elektrische Leitung quer in einem betrieblichen Laufweg
VerkehrswegZeitnah beseitigen
06

Kabel liegt im Laufweg

Eine Leitung quert den Verkehrsweg und erzeugt eine vermeidbare Stolper- und Beschädigungsgefahr.

Gefahr, Maßnahme und Grundlage

Sofortmaßnahme

Leitung aus dem Verkehrsweg entfernen oder kurzfristig mit einer geeigneten Kabelbrücke sichern.

Dauerhafte Lösung

Anschlusspunkte und Kabelführung so planen, dass Verkehrs- und Fluchtwege dauerhaft frei bleiben.

Rechtsgrundlage

ArbStättV Anhang 1.5 und 1.8; ASR A1.8

Beschädigte Isolierung an einer elektrischen Leitung
ElektrikSofort handeln
07

Leitung sichtbar beschädigt

Die Isolierung einer elektrischen Leitung ist beschädigt. Eine sichere weitere Verwendung ist nicht belegt.

Gefahr, Maßnahme und Grundlage

Sofortmaßnahme

Betriebsmittel außer Betrieb nehmen, gegen Wiedereinschalten sichern und durch eine Elektrofachkraft beurteilen lassen.

Dauerhafte Lösung

Beschädigungsursache beseitigen und wiederkehrende Prüf- sowie Sichtkontrollen wirksam organisieren.

Rechtsgrundlage

DGUV Vorschrift 3; BetrSichV §§ 4 und 14

Beschädigte Füße an einer tragbaren Leiter
ArbeitsmittelSofort handeln
08

Leiterfüße beschädigt

Beschädigte oder fehlende Leiterfüße beeinträchtigen die Standsicherheit.

Gefahr, Maßnahme und Grundlage

Sofortmaßnahme

Leiter kennzeichnen, der Benutzung entziehen und fachgerecht instand setzen oder ersetzen.

Dauerhafte Lösung

Leiterbestand eindeutig erfassen und Sichtkontrolle vor jeder Verwendung sowie wiederkehrende Prüfung organisieren.

Rechtsgrundlage

BetrSichV § 14; TRBS 2121 Teil 2; DGUV Information 208-016

Beschädigtes textiles Hebeband mit deutlichen Scheuerstellen
HebenSofort handeln
09

Hebeband beschädigt

Schnitte, starke Scheuerstellen oder beschädigte Nähte können die Tragfähigkeit eines Hebebands unzulässig vermindern.

Gefahr, Maßnahme und Grundlage

Sofortmaßnahme

Anschlagmittel eindeutig der Benutzung entziehen und durch eine befähigte Person bewerten lassen.

Dauerhafte Lösung

Ablegekriterien vermitteln, geeignete Lagerung sicherstellen und Prüfbestand lückenlos führen.

Rechtsgrundlage

BetrSichV § 14; DGUV Regel 109-017

Lasthaken mit fehlender oder unwirksamer Sicherungsklappe
HebenSofort handeln
10

Hakensicherung fehlt

Am Lasthaken fehlt die Sicherung gegen unbeabsichtigtes Aushängen beziehungsweise sie ist unwirksam.

Gefahr, Maßnahme und Grundlage

Sofortmaßnahme

Anschlagmittel nicht weiterverwenden und fachgerecht instand setzen oder austauschen.

Dauerhafte Lösung

Haken, Sicherungsklappen, Verbindungselemente und Kennzeichnung in Sicht- und wiederkehrende Prüfungen einbeziehen.

Rechtsgrundlage

BetrSichV § 14; DGUV Regel 109-017

Stark korrodiertes Kettengehänge mit Lasthaken
HebenSofort handeln
11

Kettengehänge stark korrodiert

Korrosion und Verschleiß an Kette, Haken und Verbindungsteilen können die Tragfähigkeit beeinträchtigen.

Gefahr, Maßnahme und Grundlage

Sofortmaßnahme

Gehänge aussondern und die Ablegereife durch eine befähigte Person feststellen lassen.

Dauerhafte Lösung

Geeignete Lagerung, eindeutige Identifikation und dokumentierte Prüfungen sicherstellen.

Rechtsgrundlage

BetrSichV § 14; DGUV Regel 109-017

Mit Material zugestellte Feuerlöscheinrichtung
BrandschutzSofort handeln
12

Löscheinrichtung zugestellt

Materialien erschweren den schnellen Zugriff auf die Feuerlöscheinrichtung.

Gefahr, Maßnahme und Grundlage

Sofortmaßnahme

Zugang vollständig freiräumen und die Sichtbarkeit der Einrichtung wiederherstellen.

Dauerhafte Lösung

Freihaltebereich kennzeichnen und in regelmäßige Brandschutzkontrollen aufnehmen.

Rechtsgrundlage

ArbStättV Anhang 2.2; ASR A2.2

Sichtbar beschädigter Feuerlöscher
BrandschutzHohe Priorität
13

Feuerlöscher beschädigt

Der Feuerlöscher weist sichtbare Beschädigungen auf. Einsatzbereitschaft und Prüffrist müssen geklärt werden.

Gefahr, Maßnahme und Grundlage

Sofortmaßnahme

Feuerlöscher prüfen und bei fehlender Einsatzbereitschaft unverzüglich ersetzen.

Dauerhafte Lösung

Bestand, Standorte, Prüfstatus und ungehinderte Zugänglichkeit regelmäßig kontrollieren.

Rechtsgrundlage

ArbStättV Anhang 2.2; ASR A2.2

Durch gelagerte Rollen eingeengter Notausgang
FluchtwegSofort handeln
14

Notausgang teilweise zugestellt

Abgestellte Materialien verengen den Bereich vor einem gekennzeichneten Ausgang.

Gefahr, Maßnahme und Grundlage

Sofortmaßnahme

Fluchtweg und Türbereich vollständig freiräumen.

Dauerhafte Lösung

Lagerflächen eindeutig trennen, Freihaltebereiche markieren und durch Begehungen kontrollieren.

Rechtsgrundlage

ArbStättV Anhang 2.3; ASR A2.3

Nahezu leerer Behälter für Erste-Hilfe-Material
Erste HilfeZeitnah beseitigen
15

Erste-Hilfe-Material unvollständig

Der Behälter ist nahezu leer. Vollständigkeit und Verwendbarkeit des Verbandmaterials sind nicht gewährleistet.

Gefahr, Maßnahme und Grundlage

Sofortmaßnahme

Sollbestand prüfen und fehlendes oder abgelaufenes Material unverzüglich ergänzen.

Dauerhafte Lösung

Verantwortliche Person und festen Kontrollrhythmus festlegen; Entnahmen dokumentieren.

Rechtsgrundlage

ArbStättV Anhang 4.3; ASR A4.3

Gasflaschen ohne ausreichend erkennbare Sicherung gegen Umfallen
GefahrstoffeSofort handeln
16

Gasflaschen nicht gegen Umfallen gesichert

Die Flaschen stehen ohne ausreichend erkennbare Sicherung. Ventile und Leitungen können bei Umfallen beschädigt werden.

Gefahr, Maßnahme und Grundlage

Sofortmaßnahme

Flaschen aufrecht sichern und Ventilschutz sowie Anschlüsse kontrollieren.

Dauerhafte Lösung

Geeigneten Lager- oder Bereitstellungsplatz festlegen und sichere Handhabung unterweisen.

Rechtsgrundlage

GefStoffV; TRGS 510

Offene Absturzkante an einer betrieblichen Lagerbühne
AbsturzSofort handeln
17

Offene Kante an der Lagerbühne

An der erhöhten Lagerfläche ist der Seitenschutz im Bereich der Öffnung nicht durchgehend geschlossen.

Gefahr, Maßnahme und Grundlage

Sofortmaßnahme

Öffnung gegen Absturz sichern und Zugang bis dahin beschränken.

Dauerhafte Lösung

Selbstschließende Übergabesicherung oder gleichwertige technische Lösung vorsehen.

Rechtsgrundlage

ArbStättV Anhang 2.1; ASR A2.1

Provisorische Holztreppe als Zugang zu einem Arbeitsbereich
VerkehrswegHohe Priorität
18

Provisorischer Zugang

Der aus Holz hergestellte Zugang weist ungleichmäßige Stufen und keinen ausreichend sicheren Handlauf auf.

Gefahr, Maßnahme und Grundlage

Sofortmaßnahme

Nutzung einschränken und einen standsicheren, trittsicheren Zugang herstellen.

Dauerhafte Lösung

Verkehrswege frühzeitig planen und provisorische Zugänge nach denselben Schutzzielen bewerten wie dauerhafte.

Rechtsgrundlage

ArbStättV Anhang 1.8; ASR A1.8; DGUV Vorschrift 38

Augenspülflasche an einer betrieblichen Augenspülstation
Erste HilfeZeitnah prüfen
19

Augenspülung nicht einsatzbereit

Füllstand, Verfallsdatum, Zugänglichkeit oder hygienischer Zustand der Augenspülung müssen eindeutig kontrolliert werden.

Gefahr, Maßnahme und Grundlage

Sofortmaßnahme

Einsatzbereitschaft anhand Herstellerangaben und betrieblichem Bedarf prüfen; verbrauchtes oder abgelaufenes Material ersetzen.

Dauerhafte Lösung

Kontrolle in Erste-Hilfe- und Gefahrstofforganisation aufnehmen.

Rechtsgrundlage

GefStoffV § 8; ASR A4.3; Sicherheitsdatenblatt

Kompaktbagger in einem geschlossenen Arbeitsbereich
GefahrstoffeVor Einsatz prüfen
20

Verbrennungsmotor im Innenbereich

Beim Betrieb eines dieselbetriebenen Arbeitsmittels können Abgase und Dieselmotoremissionen im Raum entstehen.

Gefahr, Maßnahme und Grundlage

Sofortmaßnahme

Antriebsart, Lüftung und Exposition klären; Betrieb ohne wirksame Schutzmaßnahme verhindern.

Dauerhafte Lösung

Emissionsfreie Alternative, Abgasabsaugung oder wirksame Lüftung entsprechend Gefährdungsbeurteilung vorsehen.

Rechtsgrundlage

GefStoffV; TRGS 554

Stark beanspruchte betriebliche Kabeltrommel
ElektrikHohe Priorität
21

Kabeltrommel in schlechtem Zustand

Gehäuse, Steckdosen, Leitung und Schutzart der Kabeltrommel müssen vor der weiteren Verwendung geprüft werden.

Gefahr, Maßnahme und Grundlage

Sofortmaßnahme

Arbeitsmittel bis zur fachlichen Beurteilung nicht weiterverwenden.

Dauerhafte Lösung

Passende Betriebsmittel für Umgebung und Beanspruchung auswählen und Prüfungen organisieren.

Rechtsgrundlage

DGUV Vorschrift 3; BetrSichV §§ 4 und 14

Beschädigtes Bauteil eines betrieblichen Seitenschutzes
AbsturzSofort handeln
22

Seitenschutz beschädigt

Ein Bauteil des Seitenschutzes ist sichtbar verformt oder nicht mehr zuverlässig befestigt.

Gefahr, Maßnahme und Grundlage

Sofortmaßnahme

Bereich sperren und den Seitenschutz fachgerecht instand setzen lassen.

Dauerhafte Lösung

Mechanische Beschädigungen nach Arbeitsabläufen kontrollieren und Schutzsystem gegen Anfahren sichern.

Rechtsgrundlage

ASR A2.1; BetrSichV

Häufige Fragen

Wichtige Grenzen und nächste Schritte.

Sind alle gezeigten Mängel automatisch ein Verstoß?

Nein. Entscheidend sind Arbeitsmittel, Tätigkeit, Einsatzbedingungen, Gefährdungsbeurteilung und einschlägiges Regelwerk. Die Beispiele dienen der Orientierung.

Was sollte eine gute Mängeldokumentation enthalten?

Mindestens eindeutigen Ort oder Arbeitsmittelbezug, Beschreibung, Risikoeinordnung, erforderliche Maßnahme, Verantwortlichkeit, Termin und Wirksamkeitskontrolle.

Darf ein mangelhaftes Arbeitsmittel weiterverwendet werden?

Nur wenn eine sichere Verwendung nach fachlicher Bewertung gewährleistet ist. Bei unmittelbarer Gefährdung muss die Benutzung verhindert werden.

Kann ich eigene Bilder zur Einschätzung senden?

Über die Kontaktseite kann der Anlass beschrieben werden. Eine belastbare Bewertung kann je nach Thema zusätzliche Angaben oder eine Prüfung vor Ort erfordern.

Nächster Schritt

Unsicher, wie ein Befund in deinem Betrieb zu bewerten ist?

Beschreibe kurz Arbeitsbereich, Tätigkeit oder Arbeitsmittel. Danach klären wir, welche Angaben noch fehlen und ob eine Prüfung vor Ort erforderlich ist.

Frage über die Kontaktseite stellen

Fachlich geprüft von Janis Kuhn

Fachkraft für Arbeitssicherheit · Sicherheitsmeister · Brandschutzbeauftragter · Ausbilder und Arbeitsmittelprüfer
Qualifikation & Arbeitsweise