Arbeitsschutz

Fast jeder dritte Schutzhelm fiel im EU-Test durch: 7 Checks für Betriebe

In einer EU-Kontrollaktion erfüllten 19 von 65 geprüften professionellen Schutzhelmen die Anforderungen nicht. Sieben Checks helfen Unternehmen bei Auswahl, Beschaffung und Kontrolle.

Zwei Beschäftigte prüfen in einer Produktionshalle die Kennzeichnung und Innenausstattung eines professionellen Schutzhelms – KI-Symbolbild.

In einer EU-Kontrollaktion erfüllten 19 von 65 geprüften professionellen Schutzhelmen die Anforderungen nicht. Für Unternehmen ist das kein Grund zur Panik – aber ein konkreter Anlass, Auswahl, Beschaffung und Kontrolle des Kopfschutzes zu prüfen.

Kurz beantwortet

Ein CE-Zeichen allein ersetzt weder Gefährdungsbeurteilung noch Wareneingangs- und Nutzungskontrolle. Der Schutzhelm muss zur tatsächlichen Gefährdung passen, mit weiterer PSA kompatibel sein, korrekt sitzen und entsprechend den Herstellerangaben verwendet, gepflegt und ausgetauscht werden. Die EU-Zahlen stammen aus einer gezielten Kontrollstichprobe und sind keine repräsentative Mängelquote für den Gesamtmarkt.

19 von 65 Helmen bestanden die EU-Prüfung nicht

Die EU-Kommission veröffentlichte am 15. September 2026 Ergebnisse einer gemeinsamen Marktüberwachungsaktion zu professionellen Schutzhelmen. Geprüft wurden 65 Produkte aus acht Ländern, beschafft im stationären Handel und online. 46 Helme erfüllten die geprüften Anforderungen, 19 fielen durch.

65professionelle Schutzhelme wurden geprüft.
19Produkte erfüllten Anforderungen nicht.
8Fälle wurden als ernstes Risiko eingestuft.

Untersucht wurden unter anderem Stoßdämpfung, Durchdringungsfestigkeit, Flammenbeständigkeit, Kinnriemenbefestigung sowie die Dauerhaftigkeit der Kennzeichnung. Bei den Prüfungen zur Stoßdämpfung und Durchdringung wurden auch Alterungseinflüsse wie Temperatur, Wasser und UV-Strahlung berücksichtigt.

Bei festgestellten Mängeln folgten Marktmaßnahmen: Produkte wurden zurückgenommen, zurückgerufen oder mit einem Verkaufsverbot belegt. Acht Produkte wurden im europäischen Schnellwarnsystem Safety Gate veröffentlicht.

Wichtig zur Einordnung

Aus 19 beanstandeten Helmen darf nicht abgeleitet werden, dass 29 Prozent aller auf dem Markt befindlichen Schutzhelme mangelhaft sind. Die Aktion war eine begrenzte Kontrollstichprobe. Sie zeigt jedoch, dass Unternehmen ihre Beschaffung nicht auf Preis, Optik und CE-Kennzeichnung reduzieren sollten.

Was Unternehmen daraus ableiten sollten

Die Prüfaktion schafft keine neue Arbeitgeberpflicht. Die Grundanforderungen bestehen bereits: Nach der PSA-Benutzungsverordnung darf nur persönliche Schutzausrüstung ausgewählt werden, die den einschlägigen Anforderungen entspricht, gegen die festgestellten Gefährdungen schützt und für die Bedingungen am Arbeitsplatz geeignet ist. Ergonomie, Gesundheit, individuelle Passform und die gegenseitige Verträglichkeit mehrerer PSA-Komponenten müssen berücksichtigt werden.

Damit beginnt der sichere Kopfschutz nicht beim Einkauf. Ausgangspunkt ist die Gefährdungsbeurteilung: Welche Einwirkungen sind tatsächlich zu erwarten? Herabfallende Gegenstände, Anstoßen, elektrische Gefährdungen, seitliche Beanspruchung, Hitze oder Spritzer stellen unterschiedliche Anforderungen. Erst daraus ergibt sich, welche Bauart, Norm und Zusatzausstattung geeignet sind.

Behandschuhte Hände prüfen Helmschale, Innenausstattung und Kinnriemen eines weißen Schutzhelms neben einer Beschaffungscheckliste – KI-Symbolbild.
Beschaffung und Kontrolle gehören zusammen: Schutzwirkung, Kennzeichnung, Passform, Zustand und Herstellerangaben müssen zum Einsatz passen. KI-Symbolbild.

Sieben Checks für Beschaffung und Benutzung

1. Gefährdung und Schutzfunktion festlegen

Beschreibe vor der Produktauswahl die konkrete Arbeitssituation. Ein Industrie-Anstoßhelm ist kein Ersatz für einen Industrieschutzhelm. Zusatzanforderungen – etwa bei elektrischen Gefährdungen oder erhöhten Temperaturen – müssen aus der Gefährdungsbeurteilung hervorgehen.

2. Konformität und Unterlagen prüfen

Prüfe CE-Kennzeichnung, Hersteller- und Produktangaben, verständliche Benutzerinformation sowie die EU-Konformitätserklärung oder den angegebenen Zugang dazu. Bezeichnung und Nachweise müssen eindeutig zum gelieferten Modell passen.

3. Passform und Kombination testen

Ein Helm schützt nur, wenn er richtig sitzt. Größenverstellung, Innenausstattung und gegebenenfalls Kinnriemen müssen zur Person und Tätigkeit passen. Werden gleichzeitig Gehör-, Augen-, Gesichts- oder Atemschutz genutzt, ist die Kombination praktisch zu erproben. Zubehör darf die Schutzwirkung nicht unzulässig verändern.

4. Wareneingang kontrollieren

Kontrolliere Modell, Stückzahl, Kennzeichnung, sichtbare Schäden, Verformungen und Vollständigkeit. Stimmen Lieferung, Bestellung und dokumentierte Schutzanforderung überein? So werden Verwechslungen erkannt, bevor die Helme ausgegeben werden.

5. Pflege, Lagerung und Veränderungen regeln

UV-Strahlung, Hitze, Chemikalien und falsche Reinigung können Werkstoffe schädigen. Lege fest, wie Helme gereinigt, trocken gelagert und regelmäßig kontrolliert werden. Bohren, Lackieren oder das Anbringen ungeeigneter Aufkleber kann unzulässig sein; maßgeblich sind die Herstellerangaben.

6. Austausch nachvollziehbar festlegen

Für alle Schutzhelme gibt es keine einheitliche gesetzliche Austauschfrist. Material, Beanspruchung, Lagerung und Herstellerinformation sind entscheidend. Nach einem Aufprall ist der Helm auszusondern – auch wenn äußerlich kein Schaden erkennbar ist. Eine interne Kennzeichnung der Ausgabe erleichtert die Kontrolle.

7. Unterweisen und Verantwortung klären

Beschäftigte müssen wissen, wann der Helm zu tragen ist, wie er eingestellt wird, woran Mängel erkennbar sind und wo beschädigter Kopfschutz abgegeben wird. Die Unterweisung muss verständlich sein; Übungen können erforderlich sein. Lege außerdem fest, wer Bestände kontrolliert, Austausch auslöst und Nachweise pflegt.

Typische Fehler in der Praxis

  • Die Bestellung wird nur anhand von Preis, Farbe und Lieferzeit ausgelöst.
  • Anstoßkappen und Schutzhelme werden gleichgesetzt.
  • Gehörschutz, Visier oder Lampenhalter werden kombiniert, ohne die Freigabe der Kombination zu prüfen.
  • Ein Ausgabedatum oder eine interne Kontrollregel fehlt.
  • Helme bleiben nach einem Aufprall weiter in Benutzung, weil keine Beschädigung sichtbar ist.
  • Unterweisungen behandeln die Tragepflicht, aber nicht Einstellung, Pflege, Mängel und Austausch.
Kostenlose Arbeitsschutzvorlage V.28

Kopfschutz: Beschaffungs- und Kontrollcheck

Gefährdung, Konformitätsnachweise, Passform, Wareneingang, Unterweisung und Austausch strukturiert dokumentieren.

Häufige Fragen zum Schutzhelm

Reicht das CE-Zeichen als Beschaffungsprüfung?

Nein. Es ist ein wichtiger Konformitätshinweis, ersetzt aber nicht die Prüfung, ob der Helm zur Gefährdung, Person, Tätigkeit und weiteren PSA passt. Auch Benutzerinformation und Konformitätserklärung müssen zum Produkt gehören.

Wann muss ein Schutzhelm ersetzt werden?

Eine allgemeine Frist für jeden Helm gibt es nicht. Zu beachten sind Herstellerangaben, Alter und Beanspruchung, sichtbare oder vermutete Schäden sowie betriebliche Kontrollregeln. Nach einem Aufprall ist der Helm auszusondern.

Dürfen Aufkleber oder Zubehör angebracht werden?

Nur, wenn die Herstellerangaben und die zugelassene Kombination dies erlauben. Klebstoffe, Bohrungen oder ungeeignetes Zubehör können Werkstoffe oder Schutzwirkung beeinträchtigen.

Ist eine Anstoßkappe ein Schutzhelm?

Nein. Anstoßkappen schützen hauptsächlich beim Anstoßen an harte, feststehende Gegenstände. Sie sind nicht für dieselben Gefährdungen wie Industrieschutzhelme ausgelegt.

Muss die Benutzung unterwiesen werden?

Ja. Der Arbeitgeber muss verständliche Informationen bereitstellen und zur sicheren Benutzung unterweisen. Inhalt und Tiefe richten sich nach der Gefährdung und der verwendeten PSA.

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Quellen, geprüft am 21.09.2026
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Fachkraft für Arbeitssicherheit · Sicherheitsmeister · Brandschutzbeauftragter · Ausbilder und Arbeitsmittelprüfer
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