Arbeitssicherheit — L.01

Arbeitsschutzleistung

Externe Fachkraft fürArbeitssicherheit für Unternehmen

Ich bin Janis Kuhn. Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit schaue ich mit dir auf Arbeitsplätze, Abläufe und offene Aufgaben. Du erhältst konkrete Maßnahmen und einen nachvollziehbaren Arbeitsstand. Vor-Ort-Termine ergänze ich durch die digitale Zusammenarbeit.

GOOGLE5,0167 Bewertungenvon Kunden & Teilnehmern

Persönliche Durchführung in Sachsen und der Oberlausitz — digitale Abstimmung deutschlandweit

Praxisaufnahme zum Thema „Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit“ im Betrieb
L.01Praxisnah geplant
nachvollziehbar dokumentiert
KUHNExterne Fachkraft für Arbeitssicherheit
schriftliche Bestellung und Klärung des Betreuungsmodells
Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung planen
Begehungen, Beratung und Mitwirkung an Maßnahmen
Fachlich abgestimmt
Praxisnah im Betrieb
Nachvollziehbar dokumentiert
Ein persönlicher Ansprechpartner
5,0 ★ · 167 Google-Bewertungen10+ Jahre PraxiserfahrungDirekter Ansprechpartner: Janis KuhnRückmeldung in der Regel innerhalb eines Werktages

Das bekommst du

Von Anfang an klar, was zur Leistung gehört.

01Bestandsaufnahme

Vorhandene Unterlagen, betriebliche Bedingungen und konkreter Handlungsbedarf werden gemeinsam geklärt.

02Fachliche Einordnung

Pflichten, sinnvolle Empfehlungen und nicht erforderlicher Aufwand werden sauber getrennt.

03Konkrete Umsetzung

Du erhältst verwendbare Ergebnisse mit klaren Zuständigkeiten und nächsten Schritten.

04Persönliche Begleitung

Rückfragen und erforderliche Anpassungen werden direkt mit Janis Kuhn abgestimmt.

Worum es geht

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit: klar organisiert und praktisch umgesetzt.

Ich schaue mir Arbeitsplätze und Abläufe vor Ort an. Danach besprechen wir, was bereits funktioniert und wo du handeln musst. Du erhältst eine nachvollziehbare Übersicht mit Maßnahmen, Zuständigkeiten und Prioritäten. Zwischen den Terminen stimmen wir offene Punkte digital ab. Das HSE-Dashboard ist für meine Betreuungskunden inklusive. Dort kannst du Unterlagen, Verantwortliche und Termine zentral verwalten.

Praxisbild: Ausgangslage aufnehmen
Einblick 01Ausgangslage aufnehmen
Praxisbild: Verbesserungen umsetzen
Einblick 02Verbesserungen umsetzen
Praxisbild: Wirksamkeit nachhalten
Einblick 03Wirksamkeit nachhalten

Leistungsumfang

Das ist Teil der Leistung.

L.01
01Bestandsaufnahme

schriftliche Bestellung und Klärung des Betreuungsmodells

Ausgangslage, Handlungsbedarf und eine wirtschaftlich sinnvolle Umsetzung werden gemeinsam festgelegt.

02Planung

Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung planen

Ausgangslage, Handlungsbedarf und eine wirtschaftlich sinnvolle Umsetzung werden gemeinsam festgelegt.

03Umsetzung

Begehungen, Beratung und Mitwirkung an Maßnahmen

Ausgangslage, Handlungsbedarf und eine wirtschaftlich sinnvolle Umsetzung werden gemeinsam festgelegt.

04Wirksamkeit

ASA, Unterweisungen und Veränderungen fachlich begleiten

Ausgangslage, Handlungsbedarf und eine wirtschaftlich sinnvolle Umsetzung werden gemeinsam festgelegt.

Ablauf

Von der Bestandsaufnahme bis zur wirksamen Umsetzung.

Der genaue Umfang richtet sich nach Betrieb, Einsatzbedingungen und vorhandenen Unterlagen. Unnötige Doppelarbeit wird vermieden.

  1. 01

    Ausgangslage klären

    Betrieb, Tätigkeiten, Unterlagen und konkreter Anlass werden strukturiert aufgenommen.

  2. 02

    Lücken bewerten

    Risiken und organisatorische Schwachstellen werden fachlich priorisiert.

  3. 03

    Maßnahmen umsetzen

    Dokumente, Verantwortlichkeiten und praktische Schritte werden abgestimmt umgesetzt.

  4. 04

    Wirksamkeit verfolgen

    Offene Punkte und Änderungen werden nachgehalten und bei Bedarf fortgeschrieben.

Fachliche Grundlage

Regelwerk passend zum tatsächlichen Einsatz.

Welche Anforderungen konkret gelten, wird nicht allein aus einer Überschrift abgeleitet. Entscheidend sind Arbeitsmittel, Tätigkeit, Gefährdungsbeurteilung, Herstellerangaben und der zuständige Unfallversicherungsträger.

  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • trägerspezifische DGUV Vorschrift 2
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Häufige Mängel

Diese Mängel werden in der Praxis häufig festgestellt.

01

Schriftliche Bestellung, Betreuungsmodell oder eindeutige Zuständigkeiten fehlen.

02

Begehungen, Betreuungsnachweise oder ASA-Termine sind lückenhaft.

03

Offene Maßnahmen haben keine Verantwortlichen, Fristen oder Wirksamkeitskontrolle.

Was ich als Sicherheitsfachkraft für dich übernehme

Wir vereinbaren den Umfang passend zu Branche, Beschäftigtenzahl und betrieblichem Bedarf. Dazu können Begehungen, Beratung zur Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungsplanung, Unfallauswertung und Maßnahmenverfolgung gehören. Bei erforderlichen ASA-Sitzungen unterstütze ich dich im vereinbarten Rahmen. Ich arbeite mit deinen Verantwortlichen und dem Betriebsarzt zusammen. Die Umsetzung der Maßnahmen und die Arbeitgeberverantwortung bleiben im Unternehmen.

Welche Betreuung braucht dein Unternehmen?

Zuerst kläre ich mit dir das zutreffende Betreuungsmodell nach den Vorgaben deines Unfallversicherungsträgers. Vorhandene Unterlagen beziehe ich ein. Grundbetreuung, betriebsspezifische Aufgaben und zusätzliche Projekte werden im Angebot nachvollziehbar abgegrenzt. So erkennst du, welche Leistungen vereinbart sind und welcher zusätzliche Aufwand entstehen kann.

Was kostet die Betreuung?

Ein Angebot richtet sich nach Branche, Beschäftigtenzahl, Standorten, vorhandenen Unterlagen und erforderlichen Vor-Ort-Terminen. Teile mir diese Angaben kurz mit. Ich erläutere dir den Umfang und die Kosten. Müssen Gefährdungsbeurteilungen neu erstellt oder wesentlich überarbeitet werden, beschreibe und kalkuliere ich diese Arbeiten gesondert. Zusätzliche Schulungen, Prüfungen und Brandschutzleistungen werden eindeutig vereinbart.

Du möchtest deinen bisherigen Betreuer wechseln?

Ich prüfe mit dir vorhandene Dokumente und offene Aufgaben. Anschließend stimmen wir den Beginn, die Ansprechpartner und die ersten Termine ab. Gute Unterlagen bleiben nutzbar. Lücken werden priorisiert bearbeitet. Deine bestehende Vertragsbindung und Kündigungsfristen berücksichtigen wir bei der Planung.

So starten wir

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir deinen Bedarf. Eine vertiefte Bestandsaufnahme oder Dokumentenprüfung vereinbaren wir bei Bedarf als eigene Leistung. Danach erhältst du ein passendes Angebot. Nach Beauftragung stimmen wir Begehung, Jahresplanung und nächste Schritte ab.

Häufige Fragen

Wichtige Antworten auf einen Blick.

Für welche Unternehmen ist die Leistung geeignet?

Der genaue Bedarf richtet sich nach Branche, Beschäftigtenzahl, Tätigkeiten, Gefährdungssituation und dem vorhandenen Arbeitsschutzsystem.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Hilfreich sind vorhandene Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Prüf- und Unterweisungsnachweise sowie Informationen zu aktuellen Veränderungen.

Kann die Unterstützung digital erfolgen?

Vorbereitung, Dokumentenprüfung und Abstimmung sind häufig digital möglich. Wo die tatsächlichen Arbeitsbedingungen bewertet werden müssen, wird ein Vor-Ort-Termin eingeplant.

Was kostet die Unterstützung?

Der Aufwand hängt von Ausgangslage und Umfang ab. Nach einem kurzen Erstgespräch kann ein transparentes und bedarfsgerechtes Angebot erstellt werden.

Nächster Schritt

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit strukturiert angehen.

Im Erstgespräch klären wir Ausgangslage, Umfang und sinnvolle nächste Schritte. Anschließend erhältst du eine nachvollziehbare Einschätzung.

Unterstützung anfragen

Fachfragen und Antworten

RECHT & PRAXIS

Externe SiFa: Bestellung, Pflichten und Betreuungsumfang

Arbeitgeber müssen die sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und der für sie geltenden DGUV Vorschrift 2 organisieren. Das gilt grundsätzlich nicht erst ab zwanzig Beschäftigten. Für kleinere Betriebe können besondere Betreuungsmodelle vorgesehen sein. Welche Regelung maßgeblich ist, hängt vom zuständigen Unfallversicherungsträger und den konkreten betrieblichen Verhältnissen ab.

Nach § 5 ASiG sind Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen. Dabei sind die Aufgaben und der erforderliche Umfang festzulegen. Ein Dienstleistungsvertrag kann die Vereinbarung ergänzen, sollte die konkrete Aufgabenübertragung aber eindeutig abbilden. Der Arbeitgeber muss die Fachkraft bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützen.

Die Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 berücksichtigt allgemeine Grundaufgaben sowie zusätzliche betriebsspezifische Anlässe. Inhalt und Berechnung richten sich nach der jeweils beim zuständigen Unfallversicherungsträger geltenden Fassung. Gefährdungen, Veränderungen, neue Maschinen oder Unfallereignisse können besonderen Beratungsbedarf auslösen.

Nein. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät und unterstützt den Arbeitgeber, insbesondere bei Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsschutzorganisation. Die Durchführung betrieblicher Schutzmaßnahmen und die Verantwortung für sichere Arbeitsbedingungen verbleiben beim Arbeitgeber und bei den zuständigen Führungskräften. Aufgaben und Schnittstellen sollten schriftlich klar beschrieben werden.

Dokumentensichtung, Abstimmung und bestimmte Beratungsleistungen sind digital möglich, soweit dies der geltenden DGUV Vorschrift 2 und der konkreten Betreuungssituation entspricht. Erforderliche Betriebsbegehungen und die Bewertung tatsächlicher Arbeitsbedingungen dürfen dadurch nicht entfallen. Der passende Mix wird mit dem Unternehmen und den betrieblichen Gefährdungen abgestimmt.

Hilfreich sind Angaben zu Branche, zuständigem Unfallversicherungsträger, Beschäftigtenzahl, Standorten, Tätigkeiten und vorhandenen Dokumenten. Daraus lässt sich der notwendige Betreuungsumfang einschätzen. Hier kannst du die externe SiFa-Betreuung anfragen.

Fachlich geprüft von Janis Kuhn

Fachkraft für Arbeitssicherheit · Sicherheitsmeister · Brandschutzbeauftragter · Ausbilder und Arbeitsmittelprüfer
Qualifikation & Arbeitsweise